Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
Mahnung mit Sperrandrohung
Christian Guhl:
Ein Fantasiepreis deshalb, weil in S.-A.niemals Strom zu diesem Preis angeboten wurde. Das hat auch nichts mit Einheit zu tun, sondern liegt daran, dass die Netzentgelte in S.-A. höher sind, als in Niedersachsen. Auch in den alten Bundesländern weichen die Preise in den verschiedenen Netzgebieten voneinander ab. Ich kann aber nicht die Rechnungen auf einen Preis aus einem anderen Netzgebiet kürzen. Das klappt nicht !
Oll:
Hinsichtlich dem Fantasiepreis und niemals Strom zu diesem Preis in Sachsen-Anhalt.
Mein Rechnung aus dem Jahre 2002
Arbeitspreis (ct/kWh) 13,53 € Netto
Grundpreis (Jährlich) 41,38 € Netto
auch lag der
Arbeitspreis (ct/kWh) 16,11 € Netto
Grundpreis (ct/kWh) 0,91 Netto
im Jahre 2006
Erst im Jahre 2007 übertrifft der
Arbeitspreis (ct/kWh) 16,11 € Netto
Grundpreis (ct/kWh) 0,91 Netto
Frage: Warum sind im in Sachsen-Anhalt die netzentgelte höher als in Niedersachsen?
den nicht angebotenen Fantasiepreis.
berghaus:
Mich stört, dass hier unwidersprochen von unstrittigen (unstreitigen? (erg.24.10.15)) Forderungen die Rede ist.
Wenn man einer Abrechnung widersprochen hat, ist doch erst mal der gesamte geforderte Betrag strittig (streitig?), es sei denn man hat einen Teil davon ausdrücklich anerkannt.
Auch, wenn in der Grundversorgung der mit dem Anfangspreis berechnete Teil der Rechnung letztendlich zu bezahlen ist, kann insbesondere nach Jahren z.B. unklar sein, ob die Zahlungen des Kunden richtig berücksichtigt wurden.
Ich glaube nicht, dass ein Amtsgericht eine Sperrung zulässt, nur weil nach überschläglicher Berechnung oder Betrachtung der Kunde auf jeden Fall noch was zu zahlen hat.
Über die Suchfunktion hier im Forum findet man eine Menge Hinweise, dass bei Widerspruch nach § 315 BGB eine Sperrung in der Regel unzulässig ist.
Z.B.
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19058.msg109455.html#msg109455
und
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2900/
berghaus 24.10.15
Christian Guhl:
@oll
Trotzdem können sie nur auf den Preis kürzen, der in ihren Netzgebiet am 01.01.2009 galt. Mit allem anderen kommen sie leider nicht durch. Ein Grund für höhere Netzentgelte soll sein, dass in den neuen Bundesländern umfangreiche
Investitionen in den Netzen notwendig waren.
@berghaus
Der Begriff "unstrittig" stört mich ebenfalls gewaltig. Natürlich ist für den Kunden der gesamte Betrag strittig. Nur ist da der BGH anderer Meinung. Für ihn ist der Anfangspreis vom Kunden vereinbart worden und kann deshalb nicht strittig sein. Man kann lange über diese merkwürdige Ansicht diskutieren. Letztendlich müssen wir damit leben. Gerade die Amtsgerichte werden den Teufel tun, die Rechtsprechung des BGH anzuzweifeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Antrag auf Sperrung vom Gericht abgewiesen wird. Wer mutig ist, kann es ja mal darauf ankommen lassen. Die Berechnungen sind übrigens nicht überschlaegig, sondern recht genau. Den Beweis, dass dort Fehler enthaltenen sind, müsste der Kunde antreten.
Martinus11:
Also was die Berechnung des "unstreitigen" Preises angeht, so müsste das durch meinen durchgängigen Widerspruch ja gleichbleibend dem Grundversorgungstarif von 2009 entsprechen. Das Preisblatt, das mir EON 2009 mitgeschickt hat für die Grundversorgung und deren Preise kann ich mit den Berechnungen aus der aktuellen Mahnung nicht in Verbindung bringen:
-Laut dem Preisblatt gibt es vier verbrauchsabhängige Stufen und mein Verbrauch wechselte in den vier Jahren zwischen zwei Stufen, Stufe 3 und 4. Der Verbrauchspreis ist aber in allen vier Jahren derselbe. Der Grundpreis hingegen ist bei höherem Verbrauch analog höher und scheint korrekt.
-Der immer gleich hoch angesetzte Verbrauchspreis von 4,98 netto ist zu niedrig. Laut Preisblatt ist bei Stufe 4 netto 5,13 und bei Stufe 3 netto 5,40 Cent zu bezahlen.
-Außerdem habe ich in zwei der vier Jahre in meiner eigenen Jahresabrechnung zu wenig bezahlt und dies nachbezahlt. Nur einer der beiden Beträge taucht in der aktuellen Sperrandrohung auf.
Ist es überhaupt o.k., dass hier vier Jahre abrechnet, 2012-2015, Stichwort Verjährung? Sollten das nicht drei sein?
Was den unverhältnismäßigen Eingriff in meine Berufsfreiheit angeht durch eine Sperrung... mein Rechtsgefühl sagt mir, dass EON da keine guten Karten hat. Dass EON bei einem Restaurant das mal gemacht hat, sagt ja nix über die Rechtmäßigkeit aus, zumal wir die näheren Umstände nicht kennen.
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