Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland

Mahnung mit Sperrandrohung

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Oll:
@Christian Guhl
Wie gesagt habe den Stand 31.12.2008 aus der AGB zu meiner Preisberechnung genommen.

StromAlpha (Niedersachsen) – Preise ab 1. Januar 2008
Arbeitspreis (ct/kWh) 16,97 Netto
Grundpreis (ct/kWh) 0,98 Netto

Obwohl ich in Sachsen-Anhalt wohne habe ich den Westdeutschen Tarif gelten gemacht

angesetzte "Unstrittige" Beträge
Arbeitspreis (ct/kWh) 18,26 Netto
Grundpreis (ct/kWh) 1,13 Netto

Wie gesagt bin seit 01.01.2009 Grundversorgung. Vertrag wurde mit der E-ON Avacon in Helmstedt abgeschlossen.

Martinus11:
@Christian Guhl:
Es war die Gasversorgung Schwandorf (GVS). Da ich ein Haus (EFH) zur Miete bewohne, hat die GVS zunächst einen Vertrag an meinen Vermieter geschickt, welcher explizit ein Sondervertrag war. Da die Nebenkosten aber komplett und von Anfang an über mich (als Mieter) abgerechnet werden sollten, habe ich den Vertragsvorduck selbst ausgefüllt, abgeändert und unterschrieben.

Das heißt, nach telefonischer Rücksprache mit der GVS habe ich den Vordruck entsprechend geändert und schriftlich geltend gemacht, den "normalen Heiztarif  G150 mit Bestabrechnung" zu wollen.
Ob und welcher ursprünglicher Vertrag dadurch zustande kam und inwieweit EON dies rechtswirksam übernommen hat ... müsste sich vielleicht tatsächlich ein Jurist ansehen. Meine Hoffnung wäre halt, dass an der Stelle vielleicht das ganze Kartenhaus der EON zusammenbrechen könnte. Und eine rechtswirksame Tarifkündigung 2009 durch EON gar nicht möglich war, weil dazu bereits die Basis fehlte.

Könnte es eigentlich ein Grund für eine "unverhältnismäßige" Sperrung sein, wenn ich in dem Haus nicht nur wohne, sondern auch arbeite? Und kranke Menschen oder Beratungskunden kommen, die ich bei 10 Grad Zimmertemperatur kaum in zumutbarer Weise behandeln kann?

oskari:
Hallo Martinus11,   Hallo Oll,

nein, nicht Ihr allein, auch ein Bekannter wurde von E.on, mit Bezug auf BGH-Urteil vom 11.12.2013 (AZ: VIII ZR 41/13) angeschrieben und aufgefordert, mit Hinweis auf Versorgungsunterbrechung, einen sogenannten unstreitigen Forderungsbetrag (über 500,00 €) innerhalb einer Woche zu bezahlen.

Bei der Durchsicht der 6 Blatt "Berechnungen" kamen uns Zweifel, da offensichtlich Abschlagszahlungen (Berechnungsblatt 2) fehlten. Rückfragen bei der hierfür beauftragten Bank bestätigten den ordnungsgemäßen Abgang und Eingang bei E.on. Die so von E.ON Energie Deutschland GmbH bei deren Berechnung unterschlagenen Abschläge (aus drei Abrechnungszeiträumen) summierten sich auf über 700 €. Da die fehlenden Abschläge die Forderung von E.on bereits überstieg sind wir nicht weiter ins rechnerische Detail gegangen.

Die Bezahlung des "unstreitigen Forderungsbetrages" wurde abgelehnt und der angedrohten Versorgungsunterbrechung, wegen fehlender Forderung widersprochen.

(Erstaunlich war oder doch nicht (?), dass die fehlenden Abschläge als Zahlungseingänge in Mahnungen und zum Teil auch in den Jahresabrechnungen auftauchten.)

Grüße oskari



Christian Guhl:
@Martinus
Wäre tatsächlich mal interessant zu klären, ob einem Kunden durch eine Versorgungsunterbrechnung die berufliche Grundlage entzogen werden darf. Mir ist bekannt, dass z.B. Gegenstände die zur Berufsausübung gebraucht werden, nicht gepfändet werden dürfen. Allerdings habe ich auch schon erlebt, dass in einem Restaurant, während es voll besetzt war, der Strom abgestellt wurde. Eon ist da relativ schmerzfrei.
@Oll
Da komm ich noch nicht so ganz mit. Wieso westdeutscher Tarif in Sachsen-Anhalt ? Das geht natürlich nicht.
Mal kurz sortieren : Gezahlt wurden 16,97/0,98, Eon fordert 18,26/1,13. Richtig ?
Die 16,97/0,98 sind für Sachsen-Anhalt ein reiner Phantasiepreis. Ein solcher Preis hatte niemals Gültigkeit in S.-A., deshalb konnte man ihn bei der Kürzung auch nicht ansetzen.Da die Grundversorgung seit 01.01.2009 besteht, setzt Eon den damaligen Preis als unstrittig an. Das steht auch im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung.
Demnach müssten sie die 18,26/1,13 zahlen und können in Zukunft auf diesen Preis kürzen.

Oll:
Wieso ist dieser Preis ein Fantasiepreis in Sachsen-Anhalt. Warum ist im Westteil Deutschland der Strom billiger.
Wieso kann ich nicht den Tarif der für Niedersachsen gilt, nicht auch in Sachsen-Anhalt anwenden, zumal wie ja gerade 25 Jahre Einheit gefeiert haben.
"Mal kurz sortieren : Gezahlt wurden 16,97/0,98, Eon fordert 18,26/1,13. Richtig ?" Ja es ist so richtig.

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