Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
Mahnung mit Sperrandrohung
Christian Guhl:
Ergänzung : Da es sich bei den geforderten Beträgen teilweise um höhere Summen handelt, habe ich erlebt, dass Kunden deswegen Ratenzahlung bei Eon beantragt haben. Böse Falle ! Im Falle einer Ratenzahlung muss man alle Widersprüche zurücknehmen. Man zahlt dann den aktuellen Preis, anstatt den von 2009. Das wird teuer !
Oll:
Hallo,
ja es gibt noch andere, die von EON Energie Deutschland GmbH heute eine Mahnung mit Sperrandrohung bekommen haben, nämlich mich
Auch bei mir sind in der Anlage die von EON geforderten Beträge laut deren jeweiliger Jahresabrechnung 2012-2015 und meine geleisteten Zahlungen. Die Differenzbeträge sind fast vollständig laut dem Schreiben "unstreitige, von mir nicht beanstandete" Beträge.
Bei mir es aber anders als bei Martinus11. Mein Vertrag mit EON wurde zum 01.01.2009 bestätigt. Ich habe beim Empfang der Jahresrechnung am 06.05.2009, in Bezug auf geänderten Arbeitspreis ab 01.02.2009, dieser Rechnung widersprochen. Ab dieser Rechnung habe ich den Preis (auch ich bin in der Grundversorgung) vom Stand 31.12.2008 zu Berechnung genommen. Habe seit dem 01.01.2009 jeder Jahresrechnung( da auf dieser Preiserhöhung aufgezeichnet sind,die nicht schriftlich angekündigt worden sind9 und jeder Preiserhöhung bis heute. Seit 2012 habe ich von diesen Verein keine Antworten mehr auf mein Widersprüche bekommen
Dieses Mahnung und Hinweise auf die Versorgungunterbrechung in vier Wochen, umfasst 7 Seiten, davon 6 Seiten Berechnungen, die 1 kaum zu lesen sind etwa Schriftgröße 7 und die Berechnung ist schwer zu durchschauen.
Frage Ist die Berechnung aus 2012 nicht schon verjährt.
Gruß
Martinus11:
Hm, die Sache mit der Tarifkündigung scheint ein gutes Mittel aus Sicht der Versorger zu sein. Eigentlich müssten sich damit alle normalen Widerspruchsfälle ganz gut in den Griff bekommen lassen für EON.
Aber was hätte ich denn 2009 anders machen sollen, wenn ich mit der Tarifumstellung nicht einverstanden bin bzw. war?
Ich habe der Kündigung widersprochen, habe nichts Neues unterschrieben und habe der Einstufung in die Grundversorgung widersprochen. Ich habe doch nur folgerichtig dann immer den alten Preis weiterbezahlt.
Von wegen "von mir nicht beanstandet", kann man das noch mehr beanstanden?
Hängt denn die Zulässigkeit der Tarifkündigung nicht auch von meinem Rechtsstatus zum bzw. vor der Tarifkündigung ab? Ich erinnere mich, dass der hier im Forum öfters anwesende RA mal was erwähnte, dass es z.B. davon abhinge, ob ein Sonder- oder Grundvertrag vorlag, was bei mir unklar sein dürfte.
Es ist überhaupt m.E. unklar, ob und inwieweit 2009 EON ein zu Preisänderungen und Tarifkündigungen berechtigter Vertragspartner war. Denn der ursprüngliche Vertrag kam vor EON bereits 2002 mit einem kleinen Lokalversorger zustande, den EON dann übernommen hat. Und dieser urspr. Vertrag war ein einfaches Standardformular, das m.E. keine sonderlich stabile Rechtsgrundlage für EON als Rechtsnachfolger darstellt.
Grüße,
Martinus11
berghaus:
Wir haben es schon oft diskutiert!
Warum wählt der Versorger bei Rückständen statt einer Klage den Weg der Sperrandrohung?
Wenn er meint, dass ihm der Anfangspreis zusteht und das tut er wohl, kann er doch sorglos klagen.
Ich empfinde die Sperrandrohung in einem solchen Fall immer noch als Nötigung.
Und es gibt doch schöne Urteile (z.B. wegen Unverhältnismäßigkeit, wenn der Kunde zahlungsfähig und zahlungswillig ist für den Fall, dass die Preisfrage gerichtlich geklärt ist, wo dem Vorsitzenden eine Strafe von 150.000 €, ersatzweise Haft droht, wenn der Versorger weiter droht
(such ich noch raus, oder Suchfunktion).
Wenn Nachforderungen streitig sind, kann es doch nicht sein, dass gesperrt werden darf, wenn klar ist, dass unterm Strich auf jeden Fall noch was zu zahlen ist, die genau Höhe aber noch nicht bekannt ist.
berghaus 23.10.15
Christian Guhl:
@Oll
Was haben sie denn für Preise gezahlt ? Und welche hat Eon jetzt in der Berechnung der "unstrittigen" Beträge angesetzt ? Wenn sie sowieso schon in der Grundversorgung waren und keine Vertragsänderung stattgefunden hat, kann Eon auch nichts fordern. Das müsste geprüft werden. Am besten durch einen Anwalt, der dann auch gleich gegen die Sperrandrohung vorgehen kann.
@Martinus11
War der kleine Lokalversorger event. die Hastra ? Wenn es ein Sondervertrag war, war die Kündigung auch möglich. Dagegen konnte sich niemand wehren. Es blieb die Wahl, neu zu unterschreiben oder einen anderen Versorger wählen. Selbst wenn damals kein anderer Versorger vorhanden war (z.B. bei Heizstrom) ist die Kündigung möglich, hat z.B. das LG Lüneburg geurteilt. Die einzige Möglichkeit gegen die Kündigung etwas zu unternehmen, ist den Zugang zu bestreiten. Es ist bei Eon immer wieder vorgekommen, dass einzelne Kunden "vergessen" wurden. Diese können sich jetzt darauf berufen, dass sie niemals eine Kündigung erhalten haben.
Das trifft bei ihnen aber nicht zu, da sie ja der Kündigung widersprochen haben. Nach meiner Ansicht müssen sie den geforderten Betrag zahlen und können dann in Zukunft auf Grundlage der Preise von 2009 kürzen.
@Berghaus
Natürlich kann der Versorger klagen. Aber so ist das doch viel einfacher. Gerade bei Beginn des Winters steigt die Zahlungswilligkeit der Kunden enorm, wenn man mit Einstellung der Strom-und Gasversorgung droht. Nach vier Wochen hat der Versorger das Geld. Mit einem Gerichtsverfahren könnte es deutlich länger dauern.Die Möglichkeit der Sperrandrohung ist doch durch die GVV gegeben. Und die Rechtsprechung des BGH sagt doch eindeutig, dass der Anfangspreis nicht strittig ist, da man ihm nicht hätte widersprechen dürfen. Wenn jemand Lust hat, kann er ja versuchen, vor Gericht durchzusetzen, dass der Anfangspreis strittig ist. Ich glaube nicht so richtig an einen Erfolg. Und die genaue Höhe hat Eon den Kunden ja jetzt mitgeteilt. Bei den Schreiben, die ich bisher gesehen habe, stimmte die Berechnung auch.
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