Energiepreis-Protest > STROGON
Erfahrungen mit STROGON?
Didakt:
--- Zitat von: bolli am Heute um 08:30:13 --- […] sprich auf keinen Fall Vorauszahlungen über einen Monat im Voraus zu machen aber auch darauf zu achten, nicht zu hohe Abschläge zu zahlen.
Dann hält sich ein möglicher Schaden meist in Grenzen und würde durch die preislichen Vorteile wohl überwiegend aufgewogen.
--- Ende Zitat ---
Wenn im Laufe des Verbrauchsjahres zu hohe Abschlagszahlungen auflaufen, sollte man beispielweise wie folgt verfahren: Das Antragsdatum wurde gezielt gewählt, weil zu diesem Zeitpunkt die kumulierten Abschlagsleistungen ins Haben wechselten.
Edit: Muster gelöscht.
bolli:
Die Abschläge sind ja auch deshalb zu hoch, weil man beim regelmäßigen Wechseln, um den Bonus zu erhalten, ja quasi immer um den Neukundenbonus in Vorleistung tritt, da dieser nie vorab verrechnet wird. Auch deshalb ist eine Kombination aus Sofort- und Neukundenbonus, wodurch letzterer geringer ausfällt und die nachträgliche Erstattung aus diesem Grund geringer ausfällt, manchmal die bessere Wahl.
andiken:
hallo an alle.......
ich berichte über meine erfahrungen mit dem energieanbieter strogon aus bonn, deren geschäftsführerin wohl mehrgleisig unterwegs ist,unter anderem wohl mit einer abnehmseite im netz.
dies aber nur als kleine einleitung ;)
seit okt.2016 hatte ich einen gasliefervertrag bei dieser firma und kann nur schlechtes berichten!!!!!
1. obwohl nicht vereinbart und auch in den agb nirgends verankert, musste ich vorkasse leisten, jeden monat.
2. nach drei monaten wurde mein abschlag berichtigt....von 45.-euro auf 90.-euro, weil der netzbetreiber zu meiner abnahmestelle erhöhte verbrauchswerte gemeldet hatte.....da ich aber in diese wohnung erst im mai 2017 eingezogen bin konnte das nicht sein und das habe ich natürlich auch sofort mit dem netzbetreiber geklärt, welcher die strogon auch sofort unterrichtete und auch berichtigte.....die 90.-euro sollte ich aber trotzdem zahlen, weil man die angeblich nicht mehr aus dem system nehmen konnte ;D.....das habe ich nicht getan, sondern ganz normal meine 45.-euro weitergezahlt, mit dem ergebnis das die agilis inkasso aus berlin bei mir meldete und diese 90.-euro einforderte, obwohl ich die angelegenheit ausdrücklich mit strogon besprochen hatte.....
3. nun kam die endrechnung und ich hätte, weil nur 40m3 verbrauch, eigentlich ein guthaben haben müssen, aber falsch ich soll noch 56.-euro zahlen, weil die strogon 186.-euro abgezogen hat, für die nach ihren worten, beauftragung dritter, also für die agilis inkasso und die agilis möchte die gleiche forderung von mir beitreiben!!!
ich habe daraufhin eine "nette" mail an strogon geschrieben und gefragt wie es sein kann das strogon für die agilis forderungen einzieht und denen in aussicht gestellt das mein anwalt mal über die endrechnung guckt.
nun kam von strogon eine mail in der zu lesen ist das sie auf die restforderung und alle sich aus dem vertrag ergebenen ansprüche verzichten,aus kulanz selbstverständlich ;)....ich muss mich aber innerhalb von 4 tagen dort melden und mein ok dazu geben, ansonsten gilt das nicht mehr!!!!!
Was soll man davon halten?????
ich bitte alle die rechtlich sehr versiert sind um möglichst viele antworten
Didakt:
--- Zitat von: andiken am 21.July2017, 13:23:54 --- […] seit okt.2016 hatte ich einen gasliefervertrag bei dieser firma […]…nun kam die endrechnung […]
--- Ende Zitat ---
Das heißt, Sie hatten also keinen Jahresvertrag und auch keine Bonusoption?
--- Zitat --- … obwohl nicht vereinbart und auch in den agb nirgends verankert, musste ich vorkasse leisten, jeden monat.
--- Ende Zitat ---
Es ist in der Branche – von einigen Ausnahmen seriöser Versorger abgesehen – durchaus üblich, dass Abschläge am Anfang des laufenden Monats fällig gestellt werden.
--- Zitat --- … nun kam von strogon eine mail in der zu lesen ist das sie auf die restforderung und alle sich aus dem vertrag ergebenen ansprüche verzichten, aus kulanz selbstverständlich ....ich muss mich aber in-nerhalb von 4 tagen dort melden und mein ok dazu geben, ansonsten gilt das nicht mehr!!!!!
--- Ende Zitat ---
Innerhalb von 4 Tagen müssen Sie gar nichts! Sie kommen Ihren vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nach, wenn Sie dem Verkäufer (Versorger) bis zur Jahresabrechnung bzw. bis zum Vertragsende den vereinbarten Kaufpreis – hier in Summe der fristgerecht geleisteten Abschläge – zahlen und die gekaufte Sache abnehmen (s. auch § 433 (2) BGB).
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die vom Versorger festgelegten Abschlagszahlungen für die Lieferung von Gas gemäß § 41 (2) EnWG am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren müssen und nur in einer angemessenen Höhe verlangt werden dürfen. Der Ansatz überhöhter Abschläge ist unzulässig (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 13).
Wenn Sie an der Korrektheit der Schlussrechnung Zweifel haben bzw. die Abrechnung Ihres Vertragskontos rechnerisch fehlerbehaftet ist, dann erkennen Sie die Abrechnung nicht an und widersprechen Ihr unter Beifügung einer „Eigenen Abrechnung“.
Wenn Sie Ihren o. a. vertragstypischen Pflichten uneingeschränkt nachgekommen sind und Ihre Nerven mitspielen, können Sie den Inkassodienst am ausgestreckten Arm verhungern lassen, d. h., mit dem setzen Sie sich überhaupt nicht – in keiner Weise – auseinander, denn dem fehlt jegliche Handhabe gegen Sie.
hugo:
Kann nur vor dem Vorgehen von Strogon im Markt warnen. Meine Erfahrung ist eine ziemliche Katastrophe und an Unverschämtheit kaum zu überbieten. Beim Wechsel zu Strogon sah alles günstig und seriös aus. Nach Ablauf der Preisgarantie erschien dann das wahre Gesicht dieser Firma. Die erste Preiserhöhung ist entweder gar nicht mitgeteilt worden -oder clever und unübersichtlich verpackt- an den Mann gebracht worden. Es handelte sich um ca. 30 %. auf über 27 ct/KWh. Damit nicht genug, versucht man nun zum 1.10.17 eine weitere Preiserhöhung um sagenhafte 35%. Schlußendlich ergibt sich seit meiner Umstellung auf Strogon im Jahre 2015 eine Erhöhung des Preises um geschlagene ca 75%. Das nenne ich Effektivität. Der Clou an der der Preiserhöhung: da offensichtlich die Inflationsrate, die so gern angeführt wird, nicht mehr greift, sind dem Unsinn keine Grenzen mehr gesetzt. Als erstes werden danach immer die Durchleitungskosten angeführt, die man natürlich nur sehr schlecht nachvollziehen kann. Dann kommt der Hammer: erhöhte Investitionen in den Telefonservice, um -unter anderem- die Wartezeit in der Leitung und die Servicequalität zu erhöhen. Resultat: Ich rief an, wartete ca 20 Minuten in der Leitung, bekam einen arroganten und unwissenden Mitarbeiter in die Leitung, der sich auf keine meiner kritischen Fragen einließ. So einen Lieferanten braucht man nicht. Im Übrigen wird auf der Verivox Seite der Strom dieser Firma ab 1.10.17 zu einem Preis unter 27 ct/KWH angeboten (zum Vergleich: mir wird der Preis ab 1.10.17 auf über 36 ct/KWh angeboten), was der Gipfel der Unverschämtheit ist. Ich habe hier den monatlichen Grundpreis in meinen Preisangaben nicht berücksichtigt, weil er in den Grössenordnungen des Arbeitspreises untergeht.
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