Energiepreis-Protest > STROGON

Erfahrungen mit STROGON?

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Christian2017:
Habe nach einem Jahr Strombezug von Strogon wegen erheblicher Preiserhöhungen ( Grundpreis von 3,46 € auf 11,- € und Arbeitspreis um 3 ct./Kwh) den Anbieter zum Jahreswechsel getauscht. 6 Wochen hat sich Strogon ausbedungen, die Schlußrechnung  zu stellen. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen.  Auf Mails wird nicht reagiert. In einem heute geführten Telephonat, dessen Zustandekommen nicht einfach war, erfuhr ich, daß bisher nichts unternommen wurde, die Gutschrift  zu veranlassen, die sich immerhin auf 126 € beläuft . Ich würde in den nächsten Tagen ein Schreiben zum weiteren Prozedere erhalten.   

Didakt:
@ Christian2017

Zu unterstellen ist wohl, dass Sie es versäumt haben, sich eine Basis für eine nunmehr sofortige, hilfreiche Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie (SE) zu schaffen. Eine solche Grundlage wäre folgendes Schreiben, das am Tag nach Vertragsende im Rahmen der Zählerstandsmeldung an den Altversorger abzusetzen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der 6-Wochen-Frist bietet sich dann die Möglichkeit, sein Anliegen der Schlichtungsstelle vorzulegen, das in der Regel eine schnelle Reaktion des Versorgers auslöst. Wenn eine Bonusforderung besteht, müsste das Schreiben noch ein klein wenig ergänzt werden.

Musterschreiben:
„Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG ‒ analog meiner anliegenden selbst erstellten „Eigenen Schlussrechnung“ ** ‒ bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.

Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Bankkonto über-weisen, dessen Verbindungsdaten Ihnen bekannt sind *
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend ‒ bei der Schlichtungsstelle Energie, Berlin, ‒ die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen** ‒ meinen Zahlungsanspruch gegen Sie einklagen**.

Freundliche Grüße

*ggf. Bankdaten einfügen
** Nichtzutreffendes ‒ z. B. in Parenthese stehende Textteile ‒streichen.“

Wenn Sie den Versorger erst jetzt in Verzug setzen, muss er binnen 4 Wochen wie auch immer Stellung beziehen, erst dann kann die SE eingeschaltet werden.

MfG

berghaus:
Meine Güte, welchen Aufwand man beim jährlichen Wechsel des Versorgers treiben muss oder kann.

Waren das noch Zeiten, als man jährlich die überhöhte (monopolistische) Rechnung bekam, die Beträge abgebucht oder erstattet wurden und man, wenn es hoch kam, die Zählerstände verglichen und den jährlichen Verbrauch, vielleicht auch die Kosten in eine Liste eingetragen hat, um ev. Unregelmäßigkeiten bei den Geräten oder beim Verbrauch aufzuspüren.

Evisell hat es ja versucht, einen halbwegs preiswerten Versorger zu finden, dessen Preise so sind, dass man nicht jährlich wechseln muss.
Ich habe aber den Eindruck, dass abgesehen von den Mehrkosten der Aufwand bei ihr beim Schriftverkehr eher noch höher war als bei den Boniheimern (im Normalfall).

berghaus 15.02.17

bolli:

--- Zitat von: berghaus am 15. Februar 2017, 13:16:57 ---Waren das noch Zeiten, als man jährlich die überhöhte (monopolistische) Rechnung bekam, die Beträge abgebucht oder erstattet wurden und man, wenn es hoch kam, die Zählerstände verglichen und den jährlichen Verbrauch, vielleicht auch die Kosten in eine Liste eingetragen hat, um ev. Unregelmäßigkeiten bei den Geräten oder beim Verbrauch aufzuspüren.

--- Ende Zitat ---
Wenn Sie das möchten, können Sie das doch auch weiterhin haben. Bleiben Sie beim monopolistischen Grundversorger und schon ist alles beim alten.  ;)
Kein Wechselgedöns, kein unnötiger Schriftverkehr, und alles ist gut !

Ansonsten müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Welt weiter gedreht hat. Heute stehen sich oftmals die Generation "Geiz ist geil" und die "Raffzahns" gegenüber und schauen, wie sie den Gegenüber möglichst übervorteilen können.
Das soll ausdrücklich nicht den hier vorliegenden Themenbereich betreffen, ist aber so mein Gefühl, wenn ich mich so umschaue und den Gesprächen zuhöre, die sich ums Thema Geld, Einkäufe, Verträge drehen.

Aber das war OT !

EviSell:

--- Zitat von: berghaus am 15. Februar 2017, 13:16:57 ---Evisell hat es ja versucht, einen halbwegs preiswerten Versorger zu finden, dessen Preise so sind, dass man nicht jährlich wechseln muss.
Ich habe aber den Eindruck, dass abgesehen von den Mehrkosten der Aufwand bei ihr beim Schriftverkehr eher noch höher war als bei den Boniheimern (im Normalfall).

berghaus 15.02.17

--- Ende Zitat ---

@berghaus,
da Sie mich im Strogon-Bereich indirekt ansprechen, will ich auch hier antworten (obwohl ich mit Strogon nichts zu tun hatte/habe)
Sie irren sich, dass es hier einen besonderen hohen Aufwand bedarf, eine Email verschicken, um den Zählerstand zu melden oder wenn der Abschlag eine andere Höhe hatte, als ich errechnete, ist noch kein Aufwand. Aufwand bzw. Ärger wäre es, wenn ich mich erst dann mit dem Anbieter rumstreite. Meinen letzten nervenaufreibenden Disput hatte ich mit energieGut (kann man ja dort im Bereich nachlesen.) Aber das ist schon einige Jahre inzwischen her. Ansonsten ist das für mich eine ruhige Angelegenheit. ;)
Auch durch meinen niedrigen (auch im Vergleich mit gleicher Haushaltsgröße) Verbrauch, sind die Abstände ("Mehrkosten") womöglich nicht so groß. Hinzu kommt, dass ich, und nicht erst seit der Energiewende, in einem Gebiet wohne, wo der Netzbetreiber nicht gerade zimperlich ist bei der Preisgestaltung, dass selbst solche "Boniheimer" nicht allzu billig sind - im Vergleich zu anderen Regionen.

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