Energiepreis-Protest > STROGON
Erfahrungen mit STROGON?
Erdferkel:
@energietourist:
da gibts diverse, ich achte da immer sehr genau drauf, z.B BEV Strom:
Zitat AGB:
"...der Vertrag kommt mit bestätigung der BEV in Textform zustande und beginnt mit der Stromlieferung..."
oder Vattenfall Gas, habe ich gerade nach einem Jahr beendet, Bonus und Schlussrechnung waren nach 10 Tagen da.
Hatte auch bei Strom mit EVD, Extraenergie und Almado diesbezüglich nie Probleme.
berghaus:
@Energietourist
Wir haben das hier schon diskutiert:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20254.15.html
Ich hoffe demnach, dass ich den Bonus von Stromio wie schon vor vier Jahren im Februar 2017 erhalten werde.
Allerdings hat Stromio die AGB gerade in diesem Punkt geändert.
Zu der versprochenen Nachfrage bei Stromio bin ich noch nicht gekommen.
Bei meinem neuen Gasanbieter Fair-Energie (Stadtwerke Reutlingen) muss ich noch mal genau prüfen.(Der Vertrag kommt noch mit der Post.)
berghaus 16.12.16
Energietourist:
@Erdferkel
ich bin die letzten 3 Jahre immer gewechselt und alle hatten sinngemäß die gleichen AGBs bezüglich Lieferbeginn und Zusandekommen des Vertrages wie Strogon. Vattenfall z.B. hat auch die selben AGBs, da gibt es keine Unterschiede zu Strogon und bei Vattenfall wurde auch anstandslos der Treuebonus gezahlt. Wer da Angst vor Fallstricken hat sollte überhaupt keine Tarife mit Treuebonus auswählen.
Ich bin kein Jurist, aber was die BEV in ihren AGBs hat, macht es für mich auch nicht besser.
Wenn ein Vertrag zustande kommt, dann gilt er für mich ab sofort und nicht erst ab Lieferbeginn,
ist das dann ein Vorvertrag oder ruht der Vertrag solange, dass ist alles Wortklauberei.
Ich sag es gerne nochmal: Die AGBs von Strogon sind genauso gut oder schlecht wie von vielen anderen EVUs auch. Ich werde gerne darüber berichten, falls es mit dem Treuebonus bei Strogon Schwierigkeiten gibt, aber dann hätte es in den letzten Jahren auch bei anderen EVUs Schwierigkeiten geben können, was bei mir nicht der Fall war.
Didakt:
@ Energietourist
--- Zitat von: Ihnen Heute um 14:00:15 ---… also empfehlen sie mir bitte mal einen Tarif mit Treuebonus, wo Lieferbeginn=Vertragsbeginn ist.
--- Ende Zitat ---
Diese Angebote gibt es en masse, von seriösen EVU ohnehin. Beispiele sind ja vorstehend von zwei Usern schon genannt worden. Ich könnte bei Bedarf noch einige andere nachliefern.
Wie schon gesagt: Wenn die in Ihren laufenden Liefervertrag einbezogenen AGB dem Stand der o. a. AGB vom 01.09.2016 voll und ganz entsprechen und nicht die besagte Änderung erfahren haben, besteht aus meiner Sicht für Sie kein Handlungsbedarf. Die ausgelobten Boni könnten und dürften Ihnen nicht verwehrt werden.
Didakt:
--- Zitat von: Erdferkel am 16. Dezember 2016, 15:07:40 ---… oder Vattenfall Gas, habe ich gerade nach einem Jahr beendet, Bonus und Schlussrechnung waren nach 10 Tagen da.
--- Zitat von: Energietourist am 16. Dezember 2016, 15:33:14 ---… Vattenfall z.B. hat auch die selben AGBs, da gibt es keine Unterschiede zu Strogon und bei Vattenfall wurde auch anstandslos der Treuebonus gezahlt. Wer da Angst vor Fallstricken hat sollte überhaupt keine Tarife mit Treuebonus auswählen.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Es trifft zu, dass der Versorger „Vattenfall“ – soweit bekannt – bislang nicht durch eine Verweigerung oder Verzögerung von Bonuszahlungen in die Kritik geraten ist. Im Gegenteil, er zeichnet sich durch termingerechte Auszahlungen und kurzfristige Abrechnungen sehr verbraucherfreundlich aus.
Dennoch sind die AGB – Stand: Februar 2014 – unsere Thematik betreffend zu beanstanden, weil sie eine Aussage über die Übereinstimmung von Liefer- und Vertragsbeginn offen lassen und somit vertragsrechtlich fragwürdig bleiben. Die einschlägigen Vertragsbestätigungen besagen allerdings folgendes: "Ab dem 01.01.2016 liefern wir Ihnen Strom zum Tarif Easy12 Strom und bestätigen Ihnen gern, dass damit zwischen Ihnen und der Vattenfall Europe Sales GmbH ein Stromliefervertrag zu Stande gekommen ist. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand vom Tag des Vertragsbeginns mit, falls noch nicht erfolgt."
„Angst“ sollte man vor fragwürdigen AGB nicht haben, aber vorsorgen könnte man durchaus, um mögliche spätere Ungereimtheiten zu umgehen, die es ja bei anderen Billigheimern „gelegentlich“ gibt. „Wer schreibt, der bleibt!“ Das Pokern bleibt jedoch jedem unbenommen.
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