Energiepreis-Protest > STROGON
Erfahrungen mit STROGON?
Gaspreisbremse:
Ganz ohne Spaß:
Ich stelle mir gerade vor, wie ich monatlich einen Abschlag zahle. Zum 01. Januar 2016 habe ich gewechselt und mein Vertrag läuft 12 Monate.
Jeden Monat zahle ich den Abschlag in Höhe von sagen wir 50,- EUR. WANN dieser monatlich Abschlag letztlich abgebucht wird, kann mir doch dermaßen sch...egal sein, Hauptsache, ich zahle 12 x Abschlag und erhalte am Ende eine korrekte Abrechnung.
Die konkrete Frage ist, was ich noch unter Vorauszahlung betrachte, und was nicht. Ich habe die Urteile nicht gelesen, aber innerhalb eines Rahmens von 30 Tagen würde ich kein Fass aufmachen. Irgendwann klagt einer, weil er möglicherweise intransparent eins zwei Tage Vorausgezahlt hatte, da das Monatsende auf einen Sonntag fiel und bereits am Freitag abgebucht wurde. Man kann sich auch Probleme schaffen. Nachher meckert man über Burn out, graue Haare und miese Laune.
CarloPedersoli:
Hallo,
--- Zitat von: Oldie43 am 01. Februar 2016, 19:05:21 ---[...] Ich habe also einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse.
--- Ende Zitat ---
das wäre mir bei einem Zeitraum von ~30 Tagen und Beträgen von ~100 Euro egal.
Ich bin derzeit leidgeprüfter Kunde der "Almado GmbH Immergrün-Energie GmbH eine Marke der 365 AG" - kurzum muss ich mich mit dem Firmengeflecht des Herrn Antoine Werner Beinhoff aus Köln herumschlagen.
Ich beabsichtige, zu Strogon zu wechseln.
Gibt es zu Strogon mittlerweile weitere Erfahrungen?
Von meinem vorherigen Stromlieferanten Antoine Werner Beinhoff und dessen dessen Firmenverschachtelung bin ich so begeistert - da könnte ich meinen Strombedarf günstiger, stressfreier und umweltschonender! mit einem Dieselaggregat selbst erzeugen!
Energietourist:
bin über check24 zu STROGON mit dem Tarif "Strogon Fest Plus" gewechselt. Tarif beinhaltet
Sofortbonus von 150€ und einen verbrauchsabhängigen Bonus von 15% und ist mit eingeschränkter Preisgarantie, Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 6 Wochen. Das war für meine Postleitzahl im September das Günstigste, Lieferbeginn ist 01.12.2016.
Der Wechsel an sich hat gut geklappt, Vertragsbestätigung beinhaltete genau das, was check24 angegeben hatte, dass auch bei mir gleich am 1.12.16 bei Lieferbeginn der 1. Abschlag fällig wird, stört mich nicht weiter, ich hätte ja beim alten Anbieter auch an dem Termin einen Abschlag zahlen müssen. Was aber etwas merkwürdig ist: Es kam jetzt eine Email (ist ja ein Online-Tarif) mit einer Überschrift "Verbesserter Service - Anpassung der Preise", in dieser Email ging es überhaupt nicht um Service, sondern dass sich die EEG Umlage erhöht und es einen hohen Aufwand für Netzbetreiber gibt. Am Ende standen auch neue AGBs, die ab 15.12.16 gelten sollen. Aber das Beste ist, dass jetzt schon, also noch vor Lieferbeginn, eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als
36% auf 34 Cent zum 01.12.2017 angekündigt wurde. Ich dachte erst, ist wohl ein Tippfehler, aber ich habe ja Preisgarantie bis 01.12.2017. Aber vielleicht liegt der Trick ja darin, dass die Leute glauben, nächstes Jahr kurz vor Ablauf der ersten 12 Monate hätte man diese Preiserhöhung eh vergessen und da dann keine mehr kommt, vergisst man die Kündigung, schlau schlau.
Didakt:
@ Energietourist
--- Zitat von: Ihnen ---…Am Ende standen auch neue AGBs, die ab 15.12.16 gelten sollen. Aber das Beste ist, dass jetzt schon, also noch vor Lieferbeginn, eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als 36% auf 34 Cent zum 01.12.2017 angekündigt wurde...
--- Ende Zitat ---
Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (Pacta sunt servanda).
Änderung von AGB
Sollen nachträglich geänderte AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, ist dafür regelmäßig das ausdrückliche Einverständnis der anderen Vertragspartei erforderlich. Es bedarf hierzu einer Änderungsver-einbarung, da der Inhalt eines Vertrages grundsätzlich nicht einseitig geändert werden kann.
Es kann doch bei Ihnen unterstellt werden, dass Sie diesen Vertrag zum Ablauf der einjährigen Laufzeit fristgerecht kündigen werden.
Deshalb kann diese ominöse E-Mail aus rechtlicher Sicht Ihre vertragliche Preisvereinbarung mit einge-schränkter Preisgarantie bis 01.12.2017 nicht tangieren, allerdings mit einer Ausnahme:
Davon ausgehend, dass der Vertragsschluss vor dem 15.10.2016 stattfand, die ab 01.01.2017 erhöhten sog. „staatlichen Zulagen“ noch nicht in Ihrem vertraglichen Tarif eingepreist waren und nach der Preisanpassungsklausel gem. AGB die Erhöhung dieser Zulagen vorbehalten ist, könnte es diesbezüglich noch zu einer „echten Preiserhöhungsmitteilung“ kommen, die aber dann auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss.
Am 15.10.2016 stand nur die Erhöhung der EEG-Zulage um 0,526 ct/kWh auf 6,880 ct/kWh fest.
Ihre Vermutung, dass diese Gesellen aufs Vergessen setzen, teile ich.
bolli:
Warten Sie mal ab. Ich halte es auch nicht für unmöglich, dass man unter dem Deckmantel der EEG-Erhöhung, die möglicherweise von einer eingeschränkten Preisgarantie nicht umfasst ist, versucht Ihnen diese Preiserhöhung auch schon vor dem 01.12.2017 "unterzuschieben". Sie sollten also Ihre abgebuchten Abschläge gut beobachten und das Schreiben auch gut archivieren. ;)
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