Energiepreis-Protest > STROGON
Erfahrungen mit STROGON?
Oldie43:
Wo das Problem ist ?
Ich hatte nicht vor einen Vertrag mit Vorkasse abzuschließen, auf gar keinen Fall mit jährlicher und auch nicht mit monatlicher Vorkasse.
Ich war es von meinen bisherigen Stromlieferanten gewohnt, dass die monatlichen Abschläge für den vergangenen Monat gezahlt wurden und nicht wie bei Strogon im Voraus für den folgenden.
In den Tarifangeboten und AGB von Strogon findet sich kein Hinweis auf diese Praxis.
Ich wurde damit überrascht, dass ich einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse abgeschlossen hatte. Einen Hinweis darauf fand ich im Nachhinein in der Vertragsbestätigung, im Text als ersten Abbuchungstermin.
Wenn man von seinen Kunden monatliche Vorkasse verlangt so sollte das in den Tarifbeschreibungen und AGB deutlich zu ersehen sein.
Einen eventuellen Mehrverbrauch als Berechtigung für das Unterschieben eines Vorkassevertrages anzuführen finde ich etwas daneben.
Stromlieferanten erhalten von den Netzbetreibern Informationen über den Verbrauch ihrer Neukunden in der Vergangenheit und legen die Abschlagszahlungen so an, dass sie auf der sicheren Seite liegen.
Wenn keiner der Geschäftspartner einseitig immer in Vorleistung gehen soll bietet sich als Zahltermin für die Abschläge der 15. eines Monats an.
MFG
Didakt:
--- Zitat von: Oldie43 am 01. Februar 2016, 19:05:21 ---[...] Ich habe also einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: Oldie43 am 02. Februar 2016, 14:37:11 ---[...] Ich hatte nicht vor einen Vertrag mit Vorkasse abzuschließen, auf gar keinen Fall mit jährlicher und auch nicht mit monatlicher Vorkasse.
Ich war es von meinen bisherigen Stromlieferanten gewohnt, dass die monatlichen Abschläge für den vergangenen Monat gezahlt wurden und nicht wie bei Strogon im Voraus für den folgenden.
Ich wurde damit überrascht, dass ich einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse abgeschlossen hatte. Einen Hinweis darauf fand ich im Nachhinein in der Vertragsbestätigung, im Text als ersten Abbuchungstermin.
Einen eventuellen Mehrverbrauch als Berechtigung für das Unterschieben eines Vorkassevertrages anzuführen finde ich etwas daneben.
Stromlieferanten erhalten von den Netzbetreibern Informationen über den Verbrauch ihrer Neukunden in der Vergangenheit und legen die Abschlagszahlungen so an, dass sie auf der sicheren Seite liegen. [...]
--- Ende Zitat ---
Es gibt auch Verbraucher, die sich gerichtlich erfolgreich gegen solche an sich unübliche Maßnahmen einzelner Versorger gewehrt haben.
Siehe hier und auch hier.
Christian Guhl:
Wie kommt man eigentlich auf so eine Idee, dass man einen Vertrag mit Vorkasse hat, nur weil der Abschlag am Anfang des Monats abgebucht wird ?
Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Verbrauchszeitraums, erst dann steht fest, wer denn nun in Vorleistung getreten ist. Nur, weil derAbschlag am Anfang des Monats abgebucht wird, statt in der Mitte oder am Ende,von Vorkasse zu sprechen, halte ich für Erbsenzählerei. Wie hoch ist denn die "Vorkasse"?
Sie zahlen doch nicht den Jahresverbrauch im Voraus.
Das ist doch nur ein Monatsabschlag. Man kann sich seine Probleme auch selber machen.
Oldie43:
Hallo Didakt,
danke für den Kommentar und die Links, es war mir nicht bekannt, dass es zu diesem Punkt schon Gerichtsurteile gibt die meine Sicht der Sachlage bestätigen.
Strogon sieht das anders, man teilte mir folgendes per E-Mail mit :
Sie zahlen einen monatlichen Abschlag, dies bedeutet keine Vorkasse. Eine Vorkasse ist, wenn man den gesamten Jahresbeitrag im Voraus zahlt.
Ich habe nicht vor, wegen dieser Sache vor Gericht zu ziehen,
mit meinen Beiträgen hier möchte ich dazu beitragen, dass Wechselwillige Informationen zu dem noch recht unbekannten neuen Stromanbieter Strogon bekommen und vielleicht kann man ja auch damit das Verhalten bzw. das Geschäftsgebaren des Anbieters beeinflussen.
Das ganze hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun sondern es geht um die Darstellung des Verhaltens eines neuen Anbieters.
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Hier noch ein Punkt, der vielleicht für den einen oder anderen von Interesse ist.
Ich habe einen Jahresvertrag abgeschlossen, der laut Tarifbeschreibung nach Ablauf des Jahres dann eine automatische Verlängerung um jeweils einen Monat vorsieht.
In der Auftragsbestätigung war der Verlängerungspunkt nicht aufgeführt.
Ich habe das reklamiert und um eine berichtigte Auftragsbestätigung gebeten.
Per E-Mail wurde mir darauf mitgeteilt, dass man aus systemtechnischen Gründen nicht in der Lage sei, mir eine neue Vertragsbestätigung zukommen zu lassen. Man bestätige aber mit diesem Schreiben, dass der von mir abgeschlossene Vertrag diese monatliche Verlängerung beinhalte.
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Jetzt noch einige allgemeine Anmerkungen zu Strogon.
Ich habe keinerlei Probleme gehabt, Strogon zo kontaktieren,
die telefonische Erreichbarkeit verlief ausgezeichnet,
der gesamte Schriftverkehr läuft über E-Mail,
auf E-Mail-Anfragen wurde immer sehr schnell geantwortet.
MfG
Didakt:
Hallo @ Oldie43
Zu Ihrer Thematik nur noch ein kurzer Lesehinweis auf § 41 (2) EnWG.
MfG
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