Energiepreis-Protest > STROGON
Erfahrungen mit STROGON?
Energietourist:
@didakt
wir sind ja schon lange dabei und haben einiges mit EVUs erlebt, aber so etwas hatte ich auch noch nicht. Aber okay, falls sie die 0,53 Cent noch drauf schlagen bei der eingeschränkten Preisgarantie,
muss man mal gucken, wurde hier ja im Forum schon ausgiebig diskutiert.
Sollte sich der neue Arbeitspreis aber um mehr als diese 0,53 Cent erhöhen, wäre das klarer Vertragsbruch, da können sie auch nicht sagen, ich habe ein Sonderkündigungsrecht.
Wer dann kündigt, dem werden die Boni nicht gezahlt.
Bei eingeschränkter Preisgarantie können sie nie im Vertragszeitraum mehr draufschlagen, als sich staatliche Abgaben oder EEG Umlage erhöht haben.
Didakt:
@ Energietourist,
neben der EEG-Zulage fallen ja auch noch weitere Abgaben an, die unter diesen Zulagenbegriff fallen. Nach augenblicklichem Stand ermäßigen sich zwei davon und der gegenwärtige Erhöhungsbetrag für 2017 in Summe beläuft sich einschl. MwSt. auf 0,556 ct/kWh.
Mir geht es persönlich so wie Ihnen. Mein neuer Jahresvertrag mit eingeschränkter Preisgarantie beginnt am 01.01.2017 mit eigeleitetem Wechsel Ende Oktober 20016. Ich nahm an, dass zu mindestens dann schon die EEG-Zulage 2017 eingepreist war und habe noch vor der Online-Bestellung diesbezüglich bei Verivox und dem neuen Versorger nachgefragt. Es galt der Tarifstand vom 01.09.2016 mit der Aussage, dass eine Erhöhung kommen kann, aber nicht muss. Ich habe trotzdem bestellt und nehme die Erhöhung ggf. hin.
Die Versorger stehen unter hohem Wettbewerbsdruck. Viele Versorger erklären in den Vergleichsportalen inzwischen die Zulagen als eingepreist und haben ihre Preise ggü. dem Stand von vor dem 15.10.2016 dennoch nicht erhöht, andere haben z. B. Grund- und Arbeitspreise beibehalten, aber die ausgelobten Boni gekürzt und andere haben ihre Preise leicht angepasst.
Es muss halt jeder nach eigenem Gusto seine Wahl und den Termin der Wechseleinleitung bestimmen.
Ich denke, Sie wissen, was zu beachten ist, damit Ihnen die Boni nicht entgehen. Aber diese E-Mail-Mitteilung dürfte sich auf Ihren Vertrag jedenfalls nicht negativ auswirken.
Nachtrag aus meinem Fundus:
Preiserhöhungen, die in E-Mails mit der Betreffzeile z. B. „Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen“ oder „Informationen zur Energieversorgung“ u. ä. ohne eindeutige Bezeichnung als Preisanpassung völlig intransparent mitgeteilt werden, sind unwirksam (Urteil LG Düsseldorf v. 09.12.2015, Az. 12 O 177/14).
Auch folgende geübte Praxis ist höchst fragwürdig. Versorger legen hellseherisch Preiserhöhungen bereits viele Monate vor Eintritt Ihrer Wirkung – weit vor der Bindungsfrist – fest und können demnach zu diesem frühen Zeitpunkt bereits die sich viel später verändernden Kostenbestandteile überblicken. Das AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I)) argumentierte sehr deutlich, dass z. B. die Strompreiserhöhung eines für diese Machenschaften bekannten Versorgers sittenwidrig war. Zum einen war die Preiserhöhung intransparent, zum anderen erfolgte die Mitteilung weit vor Vertragsende und: „Zum anderen ist das Vorgehen der Klägerin nach Auffassung des Gerichts sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB.“
bolli:
Ich sehe in der Vorgehensweise des Versorgers zahlreiche Angriffspunkte für eine nicht zulässige Preiserhöhung über die von der Preisgarantie ausgenommenen Preisbestandteile hinaus, so sie denn vor dem 01.12.2017 wirksam werden sollte. Aber ich würde mich da heute gar nicht allzu sehr mit abgeben. Sollte der Versorger die Abschlagshöhe erhöhen und dieses einziehen, würde ich ihn auffordern, dieses zu unterlassen oder eine (gute) Begründung dafür zu liefern. Im Negativfall wird zeitig die Einzugsermächtigung aufgekündigt und der alte Betrag regelmäßig pünktlich überwiesen.
Bei einer Begründung "Preiserhöhung" wird dieser noch mit Begründung widersprochen und gut ist. Wenn er meint, auf der sicheren Seite zu sein, kann er gerne klagen. Dem würde ich dann sehr gelassen entgegen sehen.
Energietourist:
@bolli
bin da auch völlig entspannt - bisher kam ja nur die Email mit der Mitteilung, dass die Preise
zum 1.12.2017 um 36% steigen also von ca. 25 Cent auf 34 Cent, etwas ungewöhnlich so früh eine
Mitteilung zu versenden, aber auch nicht verboten. Falls da jetzt noch was anderes kommt, werde ich hier berichten.
Bluesurfer:
Bei mir war es ähnlich. Ich habe auch gewechselt und vorher über Check 24 die Preise verglichen. Habe dann zu Strogon gewechselt und die wollten 19,9 ct pro Kw/h. Der Wechsel lief reibungslos. Vor gut 2 Wochen bekam ich dann auch die besagte Email, dass die EEG Umlage steigen werde und blablabla ganz unten stand dann noch so nebenbei der neue Preis: 27ct pro Kw/h sollte ich nun zahlen, obwohl der neue Vertrag noch nicht mal begonnen hatte.
Ich hatte schon beim Wechsel ein schlechtes Gefühl mit diesem Lieferranten, was sich jetzt leider bewahrheitet. Das Angebot war einfach viel zu billig.
Ich habe den Vertrag sofort schriftlich gekündigt und bin jetzt zu einem anderen Anbieter gewechselt. Für mich hat sich das Thema Strogon damit erledigt.
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