Der Vertragsverlauf ist jetzt ja wohl relativ klar, nämlich im Wesentlichen:
08.2003 hat @GasRatSuchender (GRS) den nach Einzug in den eigenen Hausneubau angebotenen Sondervertrag "RWEnaturgas Optimo
maxi" Nicht unterschrieben und angenommen; trotzdem hat der Versorger augenscheinlich "nach Gutsherrenart" eine Einstufung in den Sondertarif vorgenommen;
02.2005 durch GRS erstmaliger Widerspruch gegen die zweite Verbrauchsabrechnung (und später gegen alle nachfolgenden) mit Unbilligkeitseinrede und Zahlungskürzung;
08.2007 durch RWE Änderungskündigung des aus deren Sicht bestehenden Sondervertrages zum 31.10.07 mit Angebot eines zu unterschreibenden
neuen Sondervertrages (durch GRS Widersprüche insbesondere auch gegen die Kündigung);
23.10.07 durch GRS Widerspruch explizit gegen den
neuen Grundversorgungsvertrag ab 01.11.07, der ab dann nach Ansicht von RWE konkludent zustande kommen sollte (später durch GRS gegen alle nachfolgenden Abrechnungen unverändert Unbilligkeitseinrede und Zahlungskürzung unter Zugrundelegung des Preises 2004).
Lt. Aussage von @GasRatSuchender hat sich sein Anwalt wohl dahingehend geäußert, dass er anhand der von GRS inzwischen nachgereichten Unterlagen noch prüfen wird, ob bzgl. der Klageforderung von RWE als "Sockelpreis" tatsächlich der von 2007 oder eventuell doch der von 2004 anzusetzen ist.
Da GRS den in 08.2003 angebotenen Sondervertrag
belegbar NICHT angenommen hatte (z.B., weil er von Anfang an und immer die Grundversorgung haben wollte um die Billigkeit der Preisänderungen bestreiten zu können
), könnten die Chancen vielleicht gar nicht so schlecht sein, dass unverändert der Preis von 2004 gilt.