...
Aus Ihren Ausführungen ist leider nicht zu entnehmen, wie konkret Sie den jeweiligen Preisgestaltungen jährlich widersprochen haben und wie Sie im Wortlaut dem Kündigungsversuch widersprochen haben. Leider
...
Sorry, wenn ich was falsches schreibe, aber ich verstehe Ihre Fragen dann nicht. Wie ich der Kündigung widersprochen habe steht doch in meinen Brief.
... hiermit lege ich Widerspruch gegen die Vertragsänderung und die Einstufung in den neuen
Grundversorgungsvertrag ein.....
Zudem erachte ich die in den neuen Vertrag geforderten Preise insgesamt als unbillig gem. § 315 Abs.
3 Satz 1 BGB......
...Ein einseitiges Kündigungsrecht durch die RWE Westfalen-Weser-Ems AG ist nicht gegeben, weshalb
ich die von Ihnen ausgesprochene Kündigung als unwirksam betrachte. Da ein Recht zur
ordnungsgemäßen Kündigung durch den Versorger bei Vertragsabschluss nicht vereinbart wurde und
auch sonst kein solches Kündigungsrecht ersichtlich ist/ besteht.....
Wenn dass ungenügend ist,
dann tut es mir sehr leid, denn ich habe mir diese Briefe nicht ausgesucht und nicht selber geschrieben. Ich dachte, dass
alle mitmachen sollen, dann würden wir auch was bewegen. Ich wollte helfen!!!
Jedes Schreiben habe ich als Muster hier heraus kopiert bzw. von anderen Mitstreitern von hier abgeschrieben. Glauben SIE mir, ich kann mit den Paragrafen des BGB nicht jonglieren.
Damit Sie demnächst nicht noch mehr Mitstreiter verlieren, kann ich IHNEN nur
vorschlagen, dass diese Muster-Briefe besser werden sollen, denn nicht jeder versteht, was und wie geschrieben werden sollte.
Sonst werden Ihr bald allein sein. (Nicht schimpfen)
Wenigsten RWE hat mich verstanden und geantwortet:
Ihren Widerspruch gegen die Vertragsänderung und die Einstufung in die Grundversorgung nehmen die zu Kenntnis...Ihren Hinweis auf .... unwirksame Kündigung......Die Kündigung ist wirksam und bedarf nicht meiner Zustimmung.
Oder verstehe ich diese Antwort auch falsch?
Was sollte den genau noch in meinen Schreiben stehen?
Wenn ich eine Antwort erhalte, so würde ich verstehen, was ich falsch gemacht habe
und
Neulinge würden eigene Schreiben korrigieren. Denn ich habe meine Widersprüche nur durch diesen Forum schreiben können.
Wann endet den meine Frist von 2 Wochen zu der Klage?
Kann es sein, dass ich noch Ärger erhalte, weil ich zu der laufende Klage zu viel quatsche?
@h.terbeck Wenn es tatsächlich so ist mit dem Anwalt, würden Sie mir raten einen anderen aufzusuchen?
Was würden Sie @khh machen?
Ich wohne im NRW zwischen Dortmund und Münster.