Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft
Kabinettsbeschluss: Fracking kommt
Wolfgang_AW:
--- Zitat von: PLUS am 02. April 2015, 12:31:47 ---
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 02. April 2015, 12:15:15 ---Es geht um das Messen mit zweierlei Maß. Warum ist das hier nicht auch so, da gibt es kein Gesetz das das "so weit als eben möglich einschränkt":
"Es ist ein Gesetz, das das Fracking so weit als eben möglich einschränkt"
--- Ende Zitat ---
Zweierlei Maß, weil ganz offensichtlich zwischen den Frackingwässern (eingesetzte Chemikalien bspw hier) und den Gülle- bzw. Gärresten (Wirtschaftsdünger bspw hier) deutliche Unterschiede bestehen und man tunlichst Beides nicht miteinander vergleichen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
--- Ende Zitat ---
PLUS:
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 02. April 2015, 14:07:33 ---Zweierlei Maß, weil ganz offensichtlich zwischen den Frackingwässern (eingesetzte Chemikalien bspw hier) und den Gülle- bzw. Gärresten (Wirtschaftsdünger bspw hier) deutliche Unterschiede bestehen und man tunlichst Beides nicht miteinander vergleichen sollte.
--- Ende Zitat ---
@Wolfgang_AW, irgendwie ist Ihnen das mit den Zitaten nicht so ganz gelungen. Dazu kommt, dass Sie die verlinkten Beiträge vorher offenbar nicht gelesen haben?
Die Landwirtschaftskammer ist wohl kaum eine neutrale Quelle für den Trinkwasserschutz, wohl eher für die Beurteilung von Dünger und Resteverwertung mit der Motivation den Ertrag zu steigern.
hier ein eher passender LINK: Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
.. und um Missverständnissen und Missdeutungen gleich mal vorzubeugen, das ist nicht mein Text, ich zitiere nur aus Ihrem Link "deutliche Unterschiede"(wo sind die denn jetzt genau in Bezug auf die Trinkwassergefährdung auszumachen?):
--- Zitat ---Das Flüssigkeitsgemisch als Ganzes ist als schwach wassergefährdend und als nicht umweltgefährdend eingestuft.
Es stellt nach Chemikalienrecht kein kennzeichnungspflichtiges Gemisch dar.
--- Ende Zitat ---
dagegen:
--- Zitat von: Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband ---Vermaisung der Landschaft
Unsere Region ist von einem neuen Landschaftsbild geprägt:
Maisfelder, wohin das Auge blickt. Mais liefert wertvolle Energie – nicht nur als Futter für das Vieh, sondern auch als Futter“ für Biogasanlagen.
Diese sollen unsere CO2-Bilanz verbessern, sorgen aber für neue Risiken, speziell für das Grundwasser:
Wird immer wieder Mais angebaut, werden auch jedes Jahr die selben Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Spuren davon sind dann im Grundwasser nachweisbar. Mais verträgt viel Nitratdünger, aber er lässt überschüssigen Stickstoff einfach im Boden zurück, so dass über den Winter viel Nitrat versickert.
Dort, wo durch intensive Tierhaltung viel Gülle und Mist entsteht, kommt mit den Gärresten aus den Biogasanlagen weiterer nitrathaltiger Dünger hinzu.
Das Problem dabei: Die Menge an Dünger wird mehr – die Ackerfläche bleibt gleich.
--- Ende Zitat ---
superhaase:
Wie gesagt, die Vermaisung der Landschaft ist ein Problem, das auf die Biogasanlagen zurückgeht.
Dazu trägt das EEG bei.
Aber die Ausbringung von immer mehr Mengen an grundwassergefährdender Gülle hat als Ursache die ausufernde Fleischproduktion, wie h.terbeck und khh richtig angemerkt haben. Da ist es relativ egal, ob man die Gülle auf Wiesen oder Maisflächen ausbringt.
Wieviele Schnitzel essen Sie denn so in der Woche, PLUS?
Tun Sie was für unser Trinkwasser und essen Sie nur noch einmal oder zweimal die Woche Fleisch!
Die zunehmende Pestizidausbringung ist ein weiteres Problem der Landwirtschaft ganz allgemein, was auch nichts mit dem EEG zu tun hat.
Diese Probleme der Boden- und Grundwasserbelastung durch extrem intensive Landwirtschaft müssen und können nur über entsprechende Gesetze geregelt werden, die Wolfgang_AW angesprochen hat.
Das EEG ist davon ganz unabhängig.
Mit einer EEG-Änderung kann man hier nichts verbessern.
Im Gegenteil: Das EEG funktioniert auch mit weniger Grundwasserbelastung.
Beim Fracking hingegen sieht das ganz anders aus. Hier ist der Giftcocktail offenbar notwendig, damit das Fracking überhaupt funktioniert.
Es ist also absoluter Mumpitz, wenn man hier das Frackinggesetz mit dem EEG zu vergleichen versucht.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - auch und gerade nicht in Bezug auf Grundwasserschutz.
Wenn Sie, lieber PLUS, den "gleichen Elan" der Politiker für mehr Grundwasserschutz in der Landwirtschaft fordern, nicht nur beim Fracking ist das berechtigt. Da bin ich auf Ihrer Seite.
Wenn Sie aber in diesem Zusammenhang auf das EEG schimpfen und eine EEG-Änderung für mehr Grundwasserschutz fordern, ist das sinnlos und zeigt, dass Sie in Ausübung ihrer Ersatzreligion die Orientierung verloren haben.
Wolfgang_AW:
--- Zitat von: PLUS am 02. April 2015, 15:32:24 ---@Wolfgang_AW, irgendwie ist Ihnen das mit den Zitaten nicht so ganz gelungen. Dazu kommt, dass Sie die verlinkten Beiträge vorher offenbar nicht gelesen haben?
--- Ende Zitat ---
Ich meine, dass es an eher an Ihrer selktiven Wahrnehmung liegt.
Sie führten aus: "Es geht um das Messen mit zweierlei Maß. Warum ist das hier nicht auch so, da gibt es kein Gesetz das das "so weit als eben möglich einschränkt":
"Es ist ein Gesetz, das das Fracking so weit als eben möglich einschränkt"
Dazu meinte ich, dass es bei dem einen (Fracking) um ein Chemikaliengemisch - viel Wasser mit tonnenweise Chemikalien, bei dem anderen (Gülle, Gärreste) um Wirtschaftsdünger handelt, somit schon auf Grund der unterschiedlich greifenden Verordnungen NICHT vergleichbar sind. Mehr wollte ich nicht illustrieren.
Aus dem Fracking-Link kopierten Sie nur folgenden Satz: Das Flüssigkeitsgemisch als Ganzes ist als schwach wassergefährdend und als nicht umweltgefährdend eingestuft. Es stellt nach Chemikalienrecht kein kennzeichnungspflichtiges Gemisch dar.
Wenn Sie die Tabelle daneben auch wahrgenommen hätten, dann wäre Ihnen folgendes aufgefallen: Summe der gefährlichen Chemikalien 2.245 kg, Summe der gesundheitsschädlichen Chemikalien 499 kg, Summe der ätzend wirkenden Chemikalien 1.746 kg, Summe der nach Chemikalierecht als umweltgefährdend "N" (WGK 2 + 3) zu
klassifizierenden Stoffe 486 kg, Summe der nach Chemikalierecht als umweltgefährdend "N" (WGK 3) zu klassifizierenden Stoffe 486 kg. Und das bei einer einzigen Bohrung von Hunderten.
Es ist doch kein Geheimnis, dass Millionen Kubikmeter Wasser mit Chemikalen versetzt unter hohem Druck in die Gesteinsschichten verpresst werden, der größere Teil verbleibt im Boden und die restliche Abwassermenge wird z.B. wieder über Versenkbohrungen in tiefe Gesteinsschichten verpresst.
Eine Trinkwassergefährdung liegt in den Fällen vor, wenn Grundwasser kontaminiert wird, beim Fracking beispielsweise wenn Lecks an der Verrohrung des Bohrloches oder Leckagen an der Oberfläche auftreten oder bei der Abwasserentsorgung ein Übertritt passiert.
Über das Ob und die mögliche Häufigkeit wird heftig diskutiert.
Es geht aber nicht allein um das Chemikaliengemisch, sondern z.B. auch um austretendes Methan oder auch um den enormen Trinkwasserverbrauch. Pro Bohrloch wird mit etwa 20.000 Kubikmeter Wasser gerechnet. Die Umweltbilanz erscheint nicht gerade rosig und ist deutlich schlechter als bei der herkömlichen Erdgasförderung.
Auch die prognostizierten Mengen scheinen möglicherweise sehr optimistisch, denn in unserem Nachbarland Polen ist der Frackingtraum bereits geplatzt, bevor er richtig begonnen hat.
Langer Rede kurzer Sinn - das Problem Fracking muss gesondert behandelt werden und läßt sich nicht mit dem Problem Gülle/Gärrest vergleichen und schon gar nicht mit dem EEG.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
khh:
@superhaase und @Wolfgang_AW
Danke für Ihre Beiträge. Das kann ich vollumfänglich unterschreiben!
Gruß, khh
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