Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
khh:
--- Zitat von: shadowdan am 13. März 2015, 14:32:51 ---Hallo, ich war (leider) im 2. Belieferungsjahr. Die Erhöhung kam auch mit einem Schreiben im Onlinekonto
am 27.11.13. Mein neuer Preis war 28,04 Cent brutto. Gültig ab 1.2.2014 (da fing dann das 2. Jahr an). ...
--- Ende Zitat ---
@shadowdan,
wieso sollte diese - doch wohl kaum (allein) auf Änderungen der Umlagen und Abgaben zurückzuführende - Arbeitspreiserhöhung ab Beginn des 2. Vertragsjahres auf 23,56 Ct/kWh netto = 28,04 Ct/kWh brutto denn
"g ü l t i g" sein ?
Wollen Sie diese Preiserhöhung etwa widerspruchslos bezahlen und die m.E. totale Intransparenz bei den
in der Abrechnungsperiode (?) gegenüber 2012 (?) veränderten Umlagen und Abgaben hinnehmen ?
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verlangt in § 40 Abs. 1 - Zitat "Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen." !
Gruß, khh
shadowdan:
Hallo khh,
ich denke nicht, das es Anfangs gültig war. Als ich die erste Abrechnung im Februar 2014 bekommen habe, stand dort allerdings auch der neue Preis. Da habe
ich erst mitbekommen, das mir im November dieser Preis untergejubelt wurde. In meinem Ärger darüber habe ich die Kröte geschluckt, und auf den neuen Preis
in der Abrechnung nicht reagiert und es hingenommen. Ich weiss nun, das ich dagegen hätte vorgehen können, habe ich aber leider nicht. Frist abgelaufen.
Ich musst mich dann halt mit den 28,04 Cent arrangieren.
Die falsche Abrechnung nehme ich aber nicht hin.
Shadowdan
khh:
@shadowdan, es geht doch nicht um die wg. Intransparenz wahrscheinlich unwirksame Preiserhöhungsmitteilung.
Die Weiterreichung der Umlagen und Abgaben ist unzulässig, weil dazu bereits in der AGB kein Sonderkündigungs-recht vorgesehen ist. Und zu einer ggf. sonstigen Preiserhöhung ist zu bestreiten, dass die AGB-Preisanpassungs-klausel wirksam ist. Hilfsweise ist die Billigkeit der ggf. erfolgten Preiserhöhung zu bestreiten, denn es sind keine Kostensteigerungen seit Vertragsbeginn ersichtlich, die eine Preiserhöhung rechtfertigen (siehe dazu Antworten #2 und #7 sowie diverse auch anwaltliche Beiträge hier Forum).
Es ist keine "Frist abgelaufen", denn auch nach Zugang der Rechnung für den Zeitraum 1.2.14 - 31.1.15 kann noch Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt werden (gem. BGH-Rechtsprechung sogar bis zu 3 Jahre nach dem Zugang). Welcher Arbeits- und Grundpreis war denn zu Vertragsbeginn vereinbart? Ich würde unter Verwendung der vom User @Didakt entwickelten Exel-Tabelle eine Eigenberechnung für beide Lieferjahre erstellen (komplett mit den anfänglichen Preisen!) und diese dem schlüssig zu formulierenden Widerspruch beifügen.
Nachtrag:
Lesen Sie die Ihnen am 27.11.2013 "untergejubelte" Preiserhöhungsmitteilung noch mal genau.
Ich vermute, dass die Preiserhöhung auf 23,56 Ct/kWh netto = 28,04 Ct/kWh brutto gar nichts mit Veränderungen der Umlagen/Abgaben zu tun hat, denn Letztere wurden ja nach der "Zwischensumme I (netto)" zusätzlich auf m.E. intransparente Art und Weise abgerechnet (und mit einem der Höhe nach eher nicht nachvollziehbaren 'Treuebonus' von 147,91 Euro teilweise wieder vergütet).
bolli:
@shadowdan
Laut BGH-Rechtsprechung begründet selbst die widerspruchslose Zahlung einer Rechnung eines privaten Verbrauchers nicht die Anerkennung von irgendwelchen vertraglichen Anpassungen, egal was dazu in den AGB steht (dort steht oftmals, dass ein Nichtwidersprechen die Annahme der Änderung bedeutet. Insofern haben Sie immer noch Zeit zu reagieren UND vor allen zu handeln, bevor ihr Vertrag ausläuft und SIE dem Geld hinterher laufen müssen.
Machen Sie eine eigene Rechnung mit den vereinbarten Preisen zu Vertragsbeginn auf und berechnen Sie die zu zahlenden Beträge selbst neu. Diese Summe teilen Sie auf 11 oder 12 Abschläge auf (je nachdem was vertraglich vereinbart ist, bei Extraenergie (EE) sind's meines Wissens meist 11 Abschläge), berechnen, was Sie bereits gezahlt haben und was Sie nach Ihren Berechnungen zu zahlen gehabt hätten.
Dann kündigen Sie die Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren gegenüber EE auf, teilen denen Ihre Berechnungen mit, widersprechen den Preiserhöhungen wegen intransparenz UND wegen nicht wirksamer Preisanpassungsklausel (lt. BGH Rechtsprechung müssen bestimmte Kriterien von solch einer Klasuel erfüllt sein, die die Klauseln von EE nach hier herrschendem Wissen bisher noch nie erfüllt haben) und teilen denen Ihre Berechnungen und sagen, wie hoch ihre derzeitige Überzahlung ist. Diese würden Sie von den kommenden Abschlägen einbehalten. Danach zahlen Sie die selbst errechnete Abschlagssumme bis zum Vertragsende weiter.
Wenn Sie wollen, können Sie überlegen, ob Sie von einem Sonderkündiungsrecht, welches Ihnen EE möglicherweise nach Ihrem Schriftwechsel einräumen wird (in der Vergangenheit ist dieses schon mehrfach passiert), Gebrauch machen wollen oder nicht. Wenn nicht, sollte Ihr Vertrag zu den alten Konditionen weiterlaufen. Wahrscheinlich wird Ihnen dann EE diesen Vertrag kündigen. Diese dürfen den aber nur fristgemäß (meist 3 Mon oder 6 Wo vor Ablauf eines Vertragsjahres) kündigen.
Und bitte nicht vergessen, den Schriftverkehr zuzustellen (Einschreiben/EINWURF und dann die Online-Sendungsverfolgung ausdrucken sollte reichen)
shadowdan:
Hallo Bolli,
seit dem 1.2 bin ich bereits bei einem anderen Anbieter. Muss ich mir mal überlegen was ich mache. Nach der Endabrechung habe ich über 1200 Euro Guthaben,
welches die nächsten 30 Tage ausbezahlt werden soll, allerdings stimmt meiner Meinung nach der Betrag nicht.
Einen Widerspruch habe ich schon hingesendet.
@khh
PN habe ich verschickt.
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