Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
khh:
Das wird noch eruiert, es kann aber kaum vor dem 15.10.2013 gewesen sein.
khh:
Die von prioenergie/ExtraEnergie aktuell verwendete AGB-Klausel bspw. zur EEG-Umlage lautet - Auszug Ziff. 6.2 :
--- Zitat ---... Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10. eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage im Sinne dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die erstmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben (Treuebonus). ...
--- Ende Zitat ---
Upps! Damit hat sich das für das 1. Lieferjahr erledigt, denn ein entsprechender "Treuebonus" wurde vergütet. Bleibt zu gegebener Zeit zu prüfen, ob die Erhöhung der Umlagen und Abgaben per 01.01.2014 auch im zweiten Lieferjahr entsprechend herausgerechnet wird. Auf den ersten Blick verständlich ist diese Handhabung allerdings eher nicht.
khh:
Wenn Kunden einer intransparenten Preiserhöhungsmitteilung und/oder einer weit über tatsächliche Kostensteigerungen hinausgehende Preiserhöhung widersprechen, dann scheint es bei ExtraEnergie
derzeit Usus zu sein, dass
1. eine (nachträgliche Sonder)Kündigung des Kunden akzeptiert wird (siehe bspw. hier http://de.reclabox.com/beschwerde/94390-extraenergie-neuss-preisanpassung-illegal)
oder
2. EE selbst vorschlägt - aktuelles Beispiel: "... bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich
aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, Ihren Stromvertrag zum xx.xx.2015 zu beenden" ;D.
Gleichzeitig besteht die ExtraEnergie jedoch darauf, dass der Zeitraum seit Beginn des 2. Lieferjahres bis zum vorzeitigen Vertragsende (z.T. mehrere Monate) mit dem - sicherlich rechtswidrig - überhöhten Preis abgerechnet wird >:(. Darauf würde ich mich keinesfalls einlassen, aber dass muss jede/r Betroffene selbstverständlich selbst für sich entscheiden.
khh:
Ergänzung zur Antwort #12:
Für @hans_j würde die Differenz zwischen dem geforderten Preis und dem eigentlich zu bezahlenden Preis in etwa 25 Euro monatlich ausmachen, also insgesamt ca. 75 Euro, falls der Vertrag im 2. Lieferjahr bspw. zum Ablauf des 3. Monats vorzeitig beendet werden sollte.
Das bedeutet, ExtraEnergie möchte im 2. Vertragsjahr rechtsgrundlos (!) ca. 300 Euro zusätzlich einsacken. :o
Für den selben Verbrauch ist in meiner Region selbst E.ON sogar in der teuren Grundversorgung (!) um rd. 80 Euro im Jahr günstiger.
shadowdan:
Hallo,
ich war (leider) im 2. Belieferungsjahr. Die Erhöhung kam auch mit einem Schreiben im Onlinekonto am 27.11.13. Mein neuer Preis war 28,04 Cent brutto. Gültig ab
1.2.2014 (da fing dann das 2. Jahr an). Zum Zeitpunkt des Schreibens waren ja schon alle gesetzlichen Bestandteile bekannt für das Jahr 2014. Trotzdem wird in der
gestern erhaltenenden Endabrechnung (Zeitraum 1.2.14 - 31.1.15) der Arbeitspreis um die "neuen" regulierten Kosten" erhöht, gegenüber 2012!
Ich habe die betreffende Seite der Abrechnung angehangen.
Einen Treuebonus von 147,91 wurde gewährt. Das die veränderten regulierten Anteile für 2015 noch nicht enthalten waren ist ja klar, die sind ja auch in Summe gesunken, verglichen mit 2014. Aber auf eine korrekte Abrechnung komme ich mit dieser Rechnung trotzdem nicht.
Es müsste doch Menge der kWh * 28,04 cent + Grundgebühr sein, abzüglich Abschlagszahlungen. Dann noch für den kWh Anteil aus 2015 die geänderten regulierten Kosten (was ja eher ein Minus sein müsste).
Ist ja anscheinend Masche, die Abrechnung künstlich zu erschweren.
Shadowdan
--- Zitat von: khh am 02. März 2015, 22:42:29 ---Die von prioenergie/ExtraEnergie aktuell verwendete AGB-Klausel bspw. zur EEG-Umlage lautet - Auszug Ziff. 6.2 :
--- Zitat ---... Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10. eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage im Sinne dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die erstmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben (Treuebonus). ...
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
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