Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie

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hans_j:
Hallo,
habe leider, auch durch intensives Suchen die entsprechende Antwort nicht im Netz gefunden - aber Euch hier.

Durch Zufall bin ich dahinter gekommen, das mein o.g. Stromanbieter zum 01.02. eine "Veränderung" des Arbeitspreises vornimmt. Angeblich wurde ich darüber per Email  am 30.11. informiert. Ich habe aber eine derartige Mail nicht erhalten. Ich nutze ein Email-Programm, kann aber trotzdem auch in meinem GMX Konto Online die Mails bis zum letzten Jahr nachsehen - da ist nix von prioenergie, auch nicht im SPAM. Diese besagte Mail ist allerdings Online nach dem Einloggen unter "Kundeninformation" zu finden.

In seinen AGB's weist der Anbieter ausdrücklich kurzgefasst darauf hin, daß das von mir angegeben Email-Konto auch erreichbar sein muss. Man erklärt sich damit einverstanden, das die dem Lieferanten zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des  Lieferverhältnisses  (z.B.  Mitteilungen  über  den  Vertrags-  oder  Lieferbeginn,  etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen, etc.) vom Lieferanten genutzt wird.

Also sollte auch eine Preisanpassung m.E. dahin geschickt werden und nicht still und heimlich im Online-Postfach des Anbieters liegen.

Ist die Wortwahl "Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,59 Cent" als Ausdruck einer Preisanpassung überhaupt rechtens? Man vermeidet ja offensichtlich negative Ausdrücke wie "Preiserhöhung" o.ä.. Auch das die Veränderung von ursprünglich 23,6 auf 29,59Cent überhaupt nach oben stattfindet erkennt man nicht aus dem Satz - noch nicht mal wohin sich der Preis verändert - immerhin über 20% plus!

Ich stehe auf dem Standpunkt, das diese Info über die Preiserhöhung nicht Gesetzeskonform ist und deshalb ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Gibt es hier jemand der das Beurteilen bzw. weiter Helfen kann?

Vielen vielen Dank im voraus,
Hans

khh:

--- Zitat von: hans_j am 24. Februar 2015, 18:52:53 ---... Ich stehe auf dem Standpunkt, das diese Info über die Preiserhöhung nicht Gesetzeskonform ist und deshalb ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. ...
--- Ende Zitat ---

Hallo Hans,

drastische Preiserhöhungen ab dem 2. Lieferjahr verbunden mit anderen fragwürdigen oder rechtswidrigen "Machenschaften" gehören halt zum Geschäftsmodell der wenig seriösen sogen. Discount-Anbieter à la ExtraEnergie & Co.! Das ist altbekannt und darüber wird schon seit Jahren im Netz (wie auch hier im Forum nachzulesen ist) und in den Medien immer wieder eindringlich gewarnt.

Bei (Online-)Sonderverträgen wie hier vorliegend ist eine Preiserhöhungsmitteilung per Email zulässig, wenn das in den vertraglichen AGB so bestimmt ist. Streiten könnte man darüber, ob der Versorger den ordnungsgemäßen Zugang der Email beim Verbraucher  - bspw. eine Email-Info, dass im Online-Postfach eine "vertragserhebliche Erklärung" eingestellt wurde -  nachzuweisen hat. Für das Nachholen einer ggf. verpassten Sonderkündigungs-möglichkeit ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich.


--- Zitat von: hans_j am 24. Februar 2015, 18:52:53 ---... Ist die Wortwahl "Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,59 Cent" als Ausdruck einer Preisanpassung überhaupt rechtens? Man vermeidet ja offensichtlich negative Ausdrücke wie "Preiserhöhung" o.ä.. Auch das die Veränderung von ursprünglich 23,6 auf 29,59 Cent überhaupt nach oben stattfindet erkennt man nicht aus dem Satz - noch nicht mal wohin sich der Preis verändert - immerhin über 20% plus! ...
--- Ende Zitat ---

Die Wortwahl ist m.E. eher nicht zu beanstanden, denn die Absicht einer Preisänderung und der vorgesehene neue Preis sind eindeutig mitgeteilt. Es geht vielmehr um die Rechtmäßigkeit dieser Preiserhöhung, was durchaus sehr fraglich sein könnte, denn oftmals dürften schon die verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel einer gerichtlich Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht standhalten oder die Preiserhöhung ist unangemessen (gemäß ständiger BGH-Rechtsprechung zulässig nur im Rahmen nachweislich gestiegener Gesamtkosten; d.h.: der Versorger darf seinen Gewinnanteil NICHT erhöhen).

Um Ihren Einzelfall und die Möglichkeiten einer Vorgehensweise einschätzen zu können, ist der Wortlaut der für Ihren Vertrag verwendeten und nach wie vor geltenden AGB-Preisanpassungsklausel zu prüfen (die betreffende Klausel bitte hier einstellen).
Die aktuell von prioenergie verwendete Preisanpassungsklausel Ziff. 6.16 lautet:

--- Zitat ---Der Lieferant ist verpflichtet, den nach Ziff. 6.1 zu zahlenden Gesamtpreis ... durch einseitige Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu
lassen. ...
--- Ende Zitat ---
Ob diese Klausel "nach billigem Ermessen" den rechtlichen Anforderungen genügt, dürfte zu bezweifeln sein. Keinesfalls nachvollziehbar ist, welche Kostenfaktoren sich seit Vertragsbeginn derart erhöht haben sollen, dass eine gut 20%ige Preiserhöhung gerechtfertigt ist und der Gewinnanteil nicht steigt. 

Meine Vermutung: Ihre Chancen, diese drastische Preiserhöhung NICHT bezahlen zu müssen, dürften gut sein :) !

Gruß, khh


Nachtrag: Wurde die Preisanpassungsmitteilung womöglich in einer mehrseitigen Info-Mail irgendwo ab Seite 2 versteckt  -  siehe hier: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/versteckspiel-mit-preiserhoehung ?

uwes:

--- Zitat von: hans_j am 24. Februar 2015, 18:52:53 ---Durch Zufall bin ich dahinter gekommen, das mein o.g. Stromanbieter zum 01.02. eine "Veränderung" des Arbeitspreises vornimmt. ...

In seinen AGB's weist der Anbieter ....

--- Ende Zitat ---

Vielleicht sollte n Sie einmal chronologisch vorgehen.
1. Wie sind welche AGB in Ihren Vertrag einbezogen worden? Lagen sie bei Vertragsschluss vor und mussten Sie diese bei Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen?
2. Die Klausel zur Preisanpassung erscheint unwirksam zu sein, da in keinster Weise darauf abgehoben wird, wie sich die Preise wann verändern, wenn "sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Denn es wird auch nicht darauf hingeweisen, dass Kosteneinsparungen dazu führen müssen, dass auch Kostenerhöhungen kompensiert werden können. Durch die Klausel wird nich verhindert, dass der Versorger bei "veränderter Kostensituation" mehr Kasse macht als ohne die Veränderung. Zudem ist nicht ausgeführt, welche Kosten es sind,  die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Alles viel zu ungenau.

hans_j:
Danke so weit. Ich versuche mal die gestellten Anforderungen an die Fragen zu beantworten. Aber ich muss gestehen das es mir schwer fällt, da schon sehr in fachlicher Sprache gesprochen wird. Wenn ich das alles verstehen würde, bräuchte ich hier wahrscheinlich gar nicht um Hilfe zu fragen.
O.K.
1. AGB's im priostrom-Auftrag Online, im Zuge des Formulars ein Ankreuzfeld (wörtlich): die AGB sind Bestandteil des Vertrages. Ich habe die AGB zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
2. Die Klausel zur Preisanpassung erscheint unwirksam zu sein.... ist hier die Klausel in den AGB's gemeint? Ich habe mal diese und das Anpassungsschreiben als pdf beigefügt. Der von kkh angesprochene Passus befand sich damals noch unter 6.1.7.. Das sind die AGB's die bei mir unter "mein Vertrag" angezeigt werden.

Könnte ich hier ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale verwenden (Widerspruch gegen Strompreiserhöhung)?

kkh spricht von:" Bei (Online-)Sonderverträgen wie hier vorliegend ist eine Preiserhöhungsmitteilung per Email zulässig, wenn das in den vertraglichen AGB so bestimmt ist. Ja, per Mail ist ja auch O.K., aber ich habe ja gar keine bekommen! Sonst hätte ich ja reagieren können. Jeder andere Anbieter schickt eine Infomail, das z.B. eine Onlinerechnung oder ein wichtiges Schreiben im Kundenpostfach liegt. Die Kündigung will prio ja schließlich auch schriftlich als Brief haben!
Ich kann auch leider in den AGB's nix finden, in welcher Form der Anbieter der Informationspflich nachkommt.

Welche Rolle spielt eigentlich die Schlichtungsstelle Energie?

Ich weiß nicht wie ich hier eine pdf anhängen/einbinden kann, finde dazu keine Möglichkeit, deshalb als Link auf einem Server:

[Edit: Die Admin: Links entfernt. Bitte in PN-Box schauen]

Didakt:
@ hans_j,

Sie können davon ausgehen, dass die Versorger im Forum mitlesen. Es ist nicht gut, dass Sie mit dem von Ihnen hier eingestellten „Anpassungsschreiben“ Ihre Identität offenlegen. Meine dringende Empfehlung: Löschen Sie sofort den entsprechenden Link.
Sie sollten das Schreiben anonymisieren oder die 1. Seite ohne Anschriftenfeld z. B. über das „Snipping Tool“ als Bild abspeichern und dann als solches vorübergehend in Ihren Beitrag hochladen.

Durch welchen Zufall haben Sie denn von der Preisanpassung Kenntnis erlangt? Haben Sie die Online-Kundeninformation nie eingesehen oder vernachlässigt?

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