Zu den Dementis der Verbände VDEW/ VDN, wonach die Netzentgelte nach betriebswirtschaftlich anerkannten Regeln kalkuliert seien und zudem die Energiepreisaufsichtsbehörden schon immer alles kontrollieren würden, ist allein auf die Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs zu verweisen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d9cecf35d86662844ce3c98a6c226aa6&client=2&nr=34048&linked=pm&Blank=1Demnach unterligen die Netzentgelte einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB unabhängig von den Tarifgenehmigungsverfahren, was niemanden verwundern kann, der die seit 30 Jahren bestehende Rechtsprechung kennt.
Und wenn allein Vattenfall im letzten Jahr in Teilen eine Erhöhung um 28 Prozent angekündigt hatte, stellt sich die Frage, wie man zu der Aussage gelangen kann, die Netzentgelte seien annähernd stabil geblieben.
Diese Aussage mag ja für letzteren Fall sogar zutreffen, jedoch erst nachdem das Bundeskartellamt eine Erklärung für die nicht nachvollziehbaren geplanten Preiserhöhungen verlangt hatte.....
Und es ist wohl davon auszugehen, dass die Regionalversorger im Bereich des Übertragungsnetzbetreibers Vattenfall mit der Begründung der angekündigten erheblichen Erhöhung der Netzentgelte (die dann wohl so gar nicht kam) ihre Anträge auf Erhöhung der Allgemeinen Tarife begründeten.
Und die Preisaufsichtsbehörden konnten dann wahrscheinlich nicht anders, als die Erhöhungen aufgrund der \"veränderten Marktbedingungen\" zu genehmigen. Die Vattenfall- Preiserhöhungen hatten diese nämlich nicht selbst zu kontrollieren, sondern als Kostenblock hinzunehmen.
Und es war wohl Vattenfall, der damit warb, seine Kunden dabei zu unterstützen, die eigenen Margen zu erhöhen.
Das könnte denn auch gelungen sein, zu Lasten der Energieverbraucher.
http://www.neue-energieanbieter.de/aktuelles/schwerpunkt/index.htmlFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt