@energienetz
E.ON- Unternehmen haben gerade die Preise erhöht, zB. E.ON Thüringer Energie, vormals Gasversorgung Thüringen (Thüringengas). Da tut man sich mit solchen Aussagen ggf. leichter.
Wie das Verfahren in Hamburg zeigt, gibt es zudem unterschiedliche Auffassungen darüber, was unter Preistransparenz tatsächlich zu verstehen ist.
Wir halten die von E.On Hanse genannten Zahlen als bisher nicht nchvollziehbar und prüffähig. 70 Seiten Schriftsatz nebst Anlagen und 50 Seiten Stellungnahme der E.ON- Controller wollen erst einmal verstanden werden.
Kommt das LG Hamburg zu der Auffassung, dass die genannten Zahlen nicht nachvollzogen werden können, könnte man also davon sprechen, dass Preistransparenz noch nicht besteht.
Würde man nun die Aussagen der E.ON- Unternehmen wörtlih nehmen, wären weitere Preisanpassungen bis auf weiteres ausgeschlossen, weil ja schon die bisherigen Preiserhöhungen nicht nachvollziehbar und prüffähig dargestellt wurden.
Fraglich also, ob man solche Aussagen überhaupt wörtlich nehmen darf.
E.ON Hanse: \"Hier erfahren Sie alles, wie sich unsere Gaspreise zusammensetzen\".
Wo man jedoch entsprechende Aussagen nicht wörtlich nehmen kann, leidet die Glaubwürdigkeit der Unternehmen weiter.
Zudem zeigt die Ankündigung der E.ON- Unternehmen eines auch ganz deutlich:
Preisanpassungen zu bestimmten Zeitpunkten sind keinesfalls zwingend.
Man kann diese auch verschieben.
Der Zeitpunkt von Preisanpassungen liegt aufgrund unternehmerischer Entscheidungen deshalb gerade im Ermessen der Unternehmen.
Und dabei stellt sich die Frage, ob nicht in der Vergangenheit, insbesondere im Herbst 2004 die Preise viel zu früh erhöht wurden, ob eine Preiserhöhung nicht erst nach der Heizperiode 2004/2005 möglich gewesen wäre.
Im Übrigen kann man sagen, dass es natürlich und vollkommen selbstverständlich erst einer reellen Preiskalkulation bedarf, um überhaupt entscheiden zu können, ob eine Preiserhöhung erforderlich ist und ggf. in welchem Umfange.
Bisher wurden solche Preiskalkulationen wohl erstellt, um erst nachträglich durchgeführte Preiserhöhungen zu rechtfertigen zu suchen.
Und dies gilt dann natürlich für alle Gasversorger.
Alle müssen deshalb jetzt erst einmal ihre Gaspreiskalkulationen - wenn nicht sogar erstmals erstellen - jedenfalls jedoch auf den Prüfstand stellen.
Und erst danach können die o. g. unternehmerischen Entscheidungen über Preisanpassungen getroffen werden.
Eigentlich wohl vollkommen logisch und deshalb eine Selbstverständlichkeit.
Hennessy kann uns vielleicht einen Beitrag beisteuern, wie ein Gasversorger ohne kostenbasierte Preiskalkulation denn bisher seine unternehmerischen Entscheidungen über Preisanpassungen trifft.
Das ist nämlich aus meiner Sicht die spannendste Frage dabei.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt