Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Kein Bonus wegen Gewerbe

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khh:

--- Zitat von: PLUS am 28. Februar 2015, 12:11:35 ---... Es handelt sich hier um Begriffsbestimmungen "Im Sinne der Verordnung":

Diese Verordnung regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen.

... und sonst nichts!
--- Ende Zitat ---

Das sehe ich anders: In der StromNEV (ausdrücklich unter "Begriffsbestimmungen") definiert der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber den Begriff "Abnahmestelle", was damit m.E. allgemeine Gültigkeit für die leitungsgebundene Energieversorgung hat.

Und wo sonst sollte das besser aufgehoben sein, als in einer "Spezial-Verordnung", die das Versorgungsnetz betrifft, dessen Endpunkt praktisch die Abnahmestelle ist.

Quax66:
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe das ich im richtigen Thread bin. Wollte keinen neuen aufmachen, weil die Überschrift passt.

Ich bin auch so ein geprellter, Schriftverkehr per FAX, Brief und E-Mail mit 365AG läuft gerade noch.

Ich wurde schon etwas wachgerüttelt, weil ich noch vor meiner vertragsgerechten Kündigung, einiges über diese Firma gelesen hatte und dadurch vorgewarnt war, das ich wenn ich überhaupt eine Schlussrechnung bekommen sollte, aufpassen sollte das auch alles stimmt. In meinem Fall ist es aus dem Geflecht IdealEnergie, wobei mein Vertragspartner 365AG ist.

Gottseidank, hatte ich auch im Vorfeld gelesen, das Sie die Lastschrift bei Kündigung einstellen, die Mail mit der bitte um Überweisung habe ich auch bekommen, war erst sauer, habe aber dann Rate 11 und 12 (eher ungewöhnlich weil meistens mit Schlußrechnung verechnet) brav überwiesen. Weil ich ja nicht Ihren hauseigenen Inkasso auf den Plan rufen wollte, und Sie mir eventuell vor den 12 Monaten Vertragslaufzeit gekündigt hätten, um sich eben so von den 25% Bonus drücken zu können.

Die Praktiken dieser Firma sind ja nun bekannt. Auf jeden Fall hatte ich um Schlussrechnung gebeten, nachdem ich pünklich den Zählerstand gemeldet hatte. In unserem Fall waren es so um die 3000 KW/h. Und NEIN 365AG konnte wohl per Google Earth keine PV Anlage entdecken, weil da auch keine ist. Aber das nur am Rande !

Auf jeden Fall bekam ich die besagte Schlußrechnung, wo natürlich ohne jede Begründung der Bonus von 25% fehlte. Auch die Abrechnung der Verbrauchseinheiten und Grundgebühren, rechnen Sie sich durch das rechnen mit 4 Stellen hinter dem Komma zu Ihren Gunsten schön, da kann man auch schon wieder ein paar Euro zu seinen Gunsten schummeln. Vor allem hatte ich mit der Aufforderung zur Schlussrechnung schon meine eigene Zusammenstellung der Kosten angehangen incl. Bonus. Bei mir geht es insgesammt um eine Überzahlung von ca. 100 Euro und eine Bonuszahlung von ca. 230 Euro insgesamt sprechen wir also über ca. 330 Euro Rückerstattung.

Nach meinem Widerspruch gegen diese Abrechnung und Terminsetzung, habe ich dann noch das Vergleichsportal eingeschaltet, habe auch mit der Bundesnetzagentur und Verbraucherschutz Behörde gedroht.

So die nächste Mail kam promt, kein Bonus wegen Gewerbe .......mit eingefügten Link des Impressums meiner Internetseite.

Komischerweise am nächsten Tag wieder eine Mail, mit dem Hinweis Sie würden mir doch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht trotz allem 150 Euro anbieten. Dort war keine Anlage vorhanden, nur ein Termin bis wann ich dazu Stellung nehmen soll. Die Frage wäre eben auch soll das der Anteilige Bonus sein, oder die Gesamtzahlung incl. der 100 Euro Überzahlung. Bis heute habe ich noch nicht erwidert.

Mein eigentliches Problem ist das ich alle Mails von Anfang an gespeichert habe, und die AGB nicht habe. In meinem Vertrag gelten laut Auftragsbestätigung durch die 365AGB / Idealenergie AGB Stand 1.Januar 2014 , und da ich gelesen habe das Sie diese wohl immer wieder mal überarbeitet hatten, würde mich interessieren was zu diesem Zeitpunkt unter Ziffer 9 Absatz 4 steht.

Sie schreiben dazu folgenden Wortlaut in Ihrer Nachricht >>>>
Gemäß Ziffer 9 Absatz 4 der dem Stromliefervertrag zu Grunde liegenden AGB besteht ein Bonusanspruch lediglich für Privatkunden in Ihrem abgeschlossenen Privattarif. Kunden mit gewerblich genutzten Abnahmestellen erhalten keinen Bonus.

Natürlich kann ich die aktuellen AGB s bei Almado, meisterstom, idealenergie und Co nachlesen, aber das ist ja der Stand von heute.

Wenn ich mich in meinem Vergleichsportal einlogge, kann ich die Abschlüsse einsehen, aber die dort nun hinterlegte ist eine akuelle, entweder wurden diese verlinkt, dadurch praktisch über einen Server automatisch aktualiesiert, auf jeden Fall sind es nicht die vom 1. Januar 2014

Könnte mir da jemand einen Tip geben. Was soll ich am besten machen, mit Schlichtungsstelle drohen un in freudiger Erwartung meine Klageschrift abwarten ??

Ich weiss nur das mich der Mist jetzt schon Tage und Stunden, kleinere und mittlere Wutanfälle gekostet hat.
Würde mich freuen über jeden guten Ratschlag

Danke im Voraus

lg

Claus

bolli:
Die erste Frage ist doch, ob Sie unter Ihrer Adresse tatsächlich ein Gewerbe betreiben. Das vorhandensein einer Internetseite mit einem Impressum alleine begründet auf jeden Fall mal noch kein Gewerbe.

Des weiteren würde ich das Vergleichsangebot des Versorgers schon mal kritisch sehen. Nach bisherigen Erfahrungen machen die eher kein Vergleichsangebot, wenn sie sich auf der sicheren Seite sehen. Andererseits ist es natürlich etwas problematisch, wenn Sie die für Ihren Vertrag gültigen AGB nicht haben. Da kann Ihnen der Anbieter natürlich alles "unterjubeln". Haben Sie seinerzeit über Verivox oder direkt über den Versorger abgeschlossen. Wenn über Verivox, könnte es sein, dass Sie über die noch an die seinerzeitigen AGB dran kommen.

Ansonsten sollten Sie ggf. noch mal einen separaten Thread bzgl. der Suche nach den AGB eröffnen, da dieses hier etwas untergeht und nicht jeder in diese Threads reinschaut. Sie können auch mal andere Threads über den Anbieter durchschauen, und ggf. andere Kunden, die in diesem Zeitfenster ihren Vertrag abgeschlossen haben (ggf. auch bei den anderen "Marken" des Versorgers) ansprechen, ob sie noch die AGB haben und sie Ihnen zur verfügung stellen könnten.

Quax66:
Hallo,

ja es war eines der großen Vergleichsportale, ja gewerblich stimmt (Versandhandel), jedoch macht sich dieser Umstand nicht an dem Verbrauchskosten bemerkbar, wenn ich für eien 2 Personen Haushalt um die 3000 KW/h im Jahr habe.

Ich suche wie gesagt die AGB 1.Januar 2014 (habe hier schon fast alles durch, ist widersprüchlich. Zwar kann ich den damals abgeschlossenen Vertrag Online über das Vergleichsportal abrufen, musste aber feststellen das die Dokumente über das Internet vernetzt sind, dh. ändert der Versorger die AGB erscheinen auch bei alten Vertägen immer die aktuellen veränderten AGB im eingeloggten Portal.

Desweiteren speicherer ich immer sehr penibel alle Mails und Nachrichten der Versorgen bei Anbieterwechsel. Und ich habe von allen bisherigen Stomversorgern die Widerrufsbeleehrung un AGB nach Auftragsannahme per Maiö zugesandt bekommen nur bei 365AG (Idealenergie nicht) !

Das ist der Stand der Dinge

lg

Claus

uwes:

--- Zitat von: Quax66 am 13. Mai 2015, 23:34:13 ---Mein eigentliches Problem ist das ich alle Mails von Anfang an gespeichert habe, und die AGB nicht habe. In meinem Vertrag gelten laut Auftragsbestätigung durch die 365AGB / Idealenergie AGB Stand 1.Januar 2014 , und da ich gelesen habe das Sie diese wohl immer wieder mal überarbeitet hatten, würde mich interessieren was zu diesem Zeitpunkt unter Ziffer 9 Absatz 4 steht.

--- Ende Zitat ---

@Quax66

Des (juristischen) Rätsels Lösung liegt zumeist in einfachen Antworten.
Wenn Sie die AGB nicht haben, dann werden sie wohl auch nicht Vertragsbestandteil geworden sein. Zu einer wirksamen Einbeziehung im Online-Geschäft gehört, dass die AGB dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform vorgelegen haben. Wenn das nicht der Fall war, sind sie nicht wirksam einbezogen worden. Es gilt dann nur die individuell vereinbarte Bonuslösung.

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