Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Kein Bonus wegen Gewerbe

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mezzo:
Hallo,

ich habe hier schon vieles gelesen zu dem Thema, oft geht es gerade bei dem Thema Gewerbe um Kleinunternehmer oder Freiberufler.

Wir haben aktuell auch zwei Probleme:

1. Bonus wird verweigert wegen gewerblicher Nutzung -> Meine Freundin und ich haben eine GbR, da wir ein paar Webseiten haben
2. Abschlussrechnung beinhaltet vom 1.10.13 - 31.12.13 anderen Preise aus als vom 01.01.14 - 30.09.14, obwohl wir ein Paket gekauft haben

zu 1. Wir empfangen keine Kunden und haben keine Geschäftsräume oder ähnliches, wir arbeiten auch nur mit einem Laptop, Drucker etc. was aber auch privat genutzt wird, ansonsten wohnen wir hier ganz "normal" und Privat

zu 2. Ich habe hier im Forum gelesen das irgendwo mal versteckt in einer Mail evtl. mal die Preiserhöhung mitgesendet wurde? Das kann doch aber nicht sein, wenn ich ein Paket mit X kWh kaufen für einen abgemachten Preis, darf der doch nicht erhöht werden, vor allem irgendwo versteckt ?

- Hat jemand schon mal mit einer GbR Erfolg gehabt, den Bonus zu erhalten oder nur als Freiberufler / Kleinunternehmer?
- Können wir trotzdem die Schlichtungsstelle anschreiben oder lehnen die evtl. auch ab da wir die GbR unter unserer Privatanschrift laufen haben, Jemand Erfahrung?

Ich hatte vorhin unverbindlich mal mit meiner Rechtschutz gesprochen, der Anwalt dort meinte, man könne es schon so auslesen bezüglich Gewerbe an der Abnahmestelle auch wenn es nur ganz gering ist, aber müsste speziell im Einzefall geprüft werden etc. Klang aber auch nicht so richtig als ob es sein Fachgebiet wäre... Jedenfalls meinte er auch bezüglich des Streitwerts um ca. 200€ würde es sich nicht wirklich lohnen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Nun bin ich etwas verunsichert, da ich hier auch öfter gelesen habe, dass Almado nach der Schlichtungsstelle eine Feststellungsklage anstrebt, was dann ja wieder mit Kosten für uns verbunden wäre oder?

Vielen Dank und Grüße



khh:
Hallo mezzo,

Ihre Fragen sind schon x-mal im Forum behandelt und geklärt worden  -  aber für Sie nochmal ;) :

Zu 1.) Maßgeblich ist: Was steht wörtlich in der für Ihren Vertrag geltenden AGB Ziff. 9. Abs. (4) ?
[die AGB haben Sie mit der Auftragsbestätigung vom Vergleichsportal (bzw. Versorger) per Email erhalten]

Zu 2.) Sie haben vermutlich eine sogen. "eingeschränkte Preisgarantie", d. h. es sind nicht sämtliche Preiskomponenten garantiert. Dazu meint Almado/365AG, dass die sich am 1.1. jeden Jahres verändernde EEG-Umlage usw. ohne eine gesonderte Preiserhöhungsmitteilung und ohne die Einräumung des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts an den Kunden weitergereicht werden darf ::). 

Nach Klärung der Frage zu 1. und ggf. Geltendmachung des Bonus bei Almado/365AG können Sie selbstverständlich die www.schlichtungsstelle-energie.de anrufen, denn nach Ihren gemachten Angaben sind Sie eindeutig Verbraucher i.S. des § 13 BGB.

Gruß, khh

 

Didakt:
Zur Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch selbständig freiberuflich tätig sind, siehe auch hier und auch hier.

Aus BGH-Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09 - auszugsweise - :

--- Zitat ---BGB § 13
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechts-geschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

--- Ende Zitat ---

mezzo:
Hallo,

sorry hatte ich in der Aufregung ganz vergessen, dabei vorher noch extra notiert, bei uns steht folgendes:

(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte
Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Das hatte ich auch kurz der ersten Rechtsberatung von meiner Rechtschutz vorgelesen, wobei er dann eben meinte, dass man es ja schon so auslegen kann, das da ich z.B. ja auch von hier mit dem PC, Drucker was auch immer Strom verbrauche und es die selbe Adresse ist, es aber wie er meinte wohl im Einzelfall entschieden werden muss...

zu 2. heißt das, ich muss es akzeptieren?

Schon mal Danke für die Hilfestellung

khh:
Hallo mezzo,

bei Geltung der zitierten AGB-Klausel wird das Forum mit "Erfahrungen" derzeit kaum dienen können (siehe Thread "Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe"). Der Anwalt Ihrer RSV-Hotline dürfte mit seiner Einschätzung wohl richtig liegen, dass Ihr Bonusanspruch nur gerichtlich geklärt werden kann. Wenn Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten, dann müssen Sie womöglich mit einer Feststellungsklage durch almado/365AG rechnen. Dafür, dass die "Bonuspreller" sich auch nicht sicher sind, spricht allerdings die aktuell nochmals veränderte AGB-Klausel, in der es jetzt heißt "... bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle ...".

Wenn Sie bei diesen Gegebenheiten Ihren Bonusanspruch derzeit nicht klären lassen möchten (nötigenfalls auch gerichtlich), dann sollten Sie zumindest die diesbzgl. Rechtsprechung im Auge behalten (wird häufig auch hier im Forum wiedergegeben), denn einer nicht korrekten Verbrauchsabrechnung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch widersprochen werden (im Regelfall innerhalb von drei Jahren nach Zugang bzw. vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist).

Zu 2.) Die Preiserhöhung würde ich nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen (die Wirksamkeit der AGB-Klausel Ziff. 8  bestreiten und die unterbliebene bzw. nicht rechtskonforme Preiserhöhungsmitteilung beanstanden). Hier zeigt die aktuelle Praxis, dass almado/365AG auch die "Umlagen-Weiterreichung" nach Reklamation durch den Kunden umgehend storniert. Bei ausbleibender "Abhilfe" können Sie sich dazu an die Schlichtungsstelle wenden (siehe deren Verfahrensordnung bzw. Bestimmungen §§ 111a und b EnWG).

Gruß, khh

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