Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Kein Bonus wegen Gewerbe

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PLUS:

--- Zitat von: khh am 27. Februar 2015, 18:00:34 ---Zu „Abnahmestelle“ habe ich eine Definition gefunden, die m.W. hier im Forum bisher nicht erwähnt wurde:..........
--- Ende Zitat ---
@khh, Irrtum, schon wieder vergessen?! Erwähnt und diskutiert!Nur zur Erinnerung:
Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach

khh:
@Plus, keine "Irrtum", denn die Begriffsbestimmung für "Abnahmestelle" in der StromNEV wurde in dem verlinkten Thread nicht angesprochen.

Und hier ist  n i c h t  zutreffend wie von Ihnen im anderen Thread angemerkt "... diese Regeln insbesondere für stromkostenintensive Unternehmen gemacht sind und nicht für Kleingewerbe-PV-Einspeiser", denn in § 2 der StromNEV (diesbzgl. Änderung von der Bundesregierung verordnet am 14.08.2013 und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 21.08.2013) geht es allein um Begriffsbestimmungen!

PLUS:

--- Zitat von: khh am 28. Februar 2015, 10:50:49 ---@Plus, keine "Irrtum", denn die Begriffsbestimmung für "Abnahmestelle" in der StromNEV wurde in dem verlinkten Thread nicht angesprochen.
Und hier ist  n i c h t  zutreffend wie von Ihnen im anderen Thread angemerkt "... diese Regeln insbesondere für stromkostenintensive Unternehmen gemacht sind und nicht für Kleingewerbe-PV-Einspeiser", denn in § 2 der StromNEV (diesbzgl. Änderung von der Bundesregierung verordnet am 14.08.2013 und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 21.08.2013) geht es allein um Begriffsbestimmungen!
--- Ende Zitat ---
@khh, manoman, was ist denn los mit Ihnen?? Was haben Sie oben (#39) geschrieben:

--- Zitat ---Übrigens besagt nichts anderes auch das:
--- Ende Zitat ---
mit dem zitierten § 64 EEG?????

Der Titel zu §64 lautet Stromkostenintensive Unternehmen
Sind das jetzt Kleingewerbe-PV-Einspeiser?!

khh:
Nein, aber in Antwort #39 hatte ich als bisher nicht erwähnte Definition des Begriffs "Abnahmestelle"
die StromNEV genannt. Und der dortige § 2 trägt den Titel "Begriffsbestimmungen" !

Aber wenn Sie diesen Hinweis, der von Betroffenen m.E. durchaus verwertbar ist, weiterhin zerreden
wollen, dann kann ich es nicht ändern.  :( 

PLUS:

--- Zitat von: khh am 28. Februar 2015, 11:23:41 ---Nein, aber in Antwort #39 hatte ich als bisher nicht erwähnte Definition des Begriffs "Abnahmestelle" die StromNEV genannt. Und der dortige § 2 trägt den Titel "Begriffsbestimmungen" !
Aber wenn Sie diesen Hinweis, der von Betroffenen m.E. durchaus verwertbar ist, weiterhin zerreden wollen, dann kann ich es nicht ändern.  :(
--- Ende Zitat ---
???, der in der StromNEV genannte Begriff besagt doch nach Ihren eigenen Worten nichts  anderes als im zitierten § 64 EEG?!

@khh, Nein, ich will nichts "zerreden". Es gibt hier nichts zu zerreden! Es handelt sich hier um Begriffsbestimmungen "Im Sinne der Verordnung":

Diese Verordnung regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen.

... und sonst nichts!

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