Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kein Bonus wegen Gewerbe
mezzo:
Sorry da habe ich das verwechselt, ich meinte die Cent pro kWh, die sind bei mir ab 1.01.14 höher berechnet als vom 1.10.13 - 31.12.13
Didakt:
--- Zitat von: Didakt am 10. November 2014, 11:01:25 ---...In Ihrem Fall handelt es sich bei der Erhöhung des Arbeitspreises ab 01.01.2014 um die Weiterreichung der sogenannten erhöhten staatlichen Umlagen, die in Ihren ab 01.10.2013 gültigen Vertrag noch nicht eingepreist werden konnten (Bekanntgabe erst ab 15.10. j. Js.).
--- Zitat von: mezzo am 10. November 2014, 12:36:52 ---Danke für die Erläuterungen, als Kunde finde ich das allerdings sehr unübersichtlich, ich meine ich kaufe ja ein Paket mit x kwh Stunden für den Preis X um eben ja eine gewisse Sicherheit zu haben, dann stellt sich am Ende des Jahres raus, der Preis wurde erhöht und ich muss trotz Paket mehr nachzahlen.
Ich gehe davon aus wenn ich z.B. ein 4000 kwh Paket kaufe und 4000 kwh verbrauche das es dann war und nicht das es nach 12 Monaten heißt der ...preis hat sich geändert dadurch ist das 4000 kwh Paket nicht mehr 4000kwh Wert sondern evtl. nur noch 3800 kwh oder so... Das kann es ja irgendwie nicht sein.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
@ mezzo,
Sie wussten aber, dass Sie ein Produkt mit "eingeschränkter Preisgarantie" gekauft haben. Sie sind sicher auch darauf hingewiesen worden, was dies bedeutet!
Nämlich: Eine Preisgarantie sichert Ihnen stabile Strompreise zu. Das bedeutet, dass die Strompreise für einen bestimmten Zeitraum, meistens für den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit, festgeschrieben sind.
Bei einer eingeschränkten Preisgarantie gilt dies jedoch nicht uneingeschränkt. Die eingeschränkte Preisgarantie schließt u. a. den Energiekostenanteil und Netznutzungsentgelte mit ein. Demnach dürfen diese in der Garantiezeit nicht angehoben und in Form von steigenden Strompreisen an die Verbraucher weitergegeben werden. Eine Ausnahme stellen jedoch die Abgaben, Umlagen und Steuern dar. Treten bei diesen Kostenbestandteilen - vornehmlich nach Vertragsschluss - Änderungen auf, dürfen auch die Strompreise innerhalb von Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie angepasst werden, soweit dies durch entsprechende rechtswirksame Preisänderungsklauseln in den Verträgen/AGB sanktioniert ist. Davor sind Sie als Verbraucher also nicht geschützt.
MfG
Reisefan:
Zu der Frage der Gewerblichkeit der Erstellung von Websiten kann ich sagen, dass die meisten Finanzämter diese Tätigkeit ganz klar als Gewerbe sehen.
khh:
@Reisefan, was das Finanzamt sagt, hat hier eher keine Bedeutung.
Man kann die Frage: Bonusanspruch bei gewerblicher Tätigkeit ja/nein, auch nicht pauschal beantworten.
Verkürzt könnte man vllt. sagen: Es hängt davon ab, ob für die gewerbliche Tätigkeit aus dem Hausnetz tatsächlich Strom entnommen wurde (bzw. bei PV auf dem Dach auch direkt ins Hausnetz eigespeist wird *)).
Allerdings muss jeder Einzelfall beurteilt werden, denn es gab auch AGB-Versionen, wo eine Stromentnahme teilweise für gewerbliche/nicht private Zwecke NICHT "bonusschädlich" war.
*) Ergänzung: siehe auch hier
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bonus-vom-stromanbieter-trotz-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-jein_064697.html
insbesondere letzter Absatz !
Reisefan:
@khh - ist die Einschätzung des Finanzamtes nicht maßgeblich oder zumindest ein sehr starkes Indiz?
Eine Tochter einer Freundin (alleinerziehend, Elternzeit) erstellte von zuhause aus Websites und schrieb Newsletter. Das Finanzamt hielt dies für ein Gewerbe und lehnte eine Einordnung als Freiberuflerin ab. Inzwischen muss sie auch Gewerbesteuer zahlen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln