Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Kein Bonus wegen Gewerbe

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Didakt:
Hallo mezzo,

zunächst ist sehr erfreulich, dass Sie Ihr Restguthaben einschließlich Bonus erhalten haben. Der in Ihrer Schlussrechnung in Ansatz gebrachten Grundpreiserhöhung widersprechen Sie nunmehr unter Verwendung einer Textvorlage, die ich Ihnen morgen per PM übermittle.

MfG

Edit:  In Ihrem o. a. Zitat steht: "Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren."
Demnach dürfte die Grundpreiserhöhung doch gar nicht in Ihrer Abrechnung enthalten sein!?

Ob die Erhöhung der staatlichen Umlagen ab 01.01.2014 rechtens ist, hängt u .a. von den AGB und auch davon ab, wann Ihr Vertrag in 2013 (ob vor dem 15.10.) oder wann vorher abgeschlossen wurde? 
Bitte gehen Sie darauf noch einmal näher ein.

mezzo:
Hallo Didakt,

mein Stromvertrag lief vom 1.10.13 an. Ich hatte ja ein Strompaket und habe diese versteckte Preiserhöhung auch nicht wahrgenommen in diesem mehrseitigem PDF.
Ich ging davon aus, dass der Preis eben gleich bleibt wenn ich ein Strompaket kaufe und wurde dann mit der Endabrechnung überrascht.

Das PDF was die mir erneut zugesendet haben, hat im Briefkopf das Datum 25.11.13

Didakt:
Hallo @ mezzo,

jetzt stellt sich mir Ihr Fall schon etwas klarer dar und ich komme zu dem Schluss, Ihnen den Widerspruch gegen Ihre Abrechnung nun doch nicht anzuraten, weil ich ihn rein persönlich nicht für sinnvoll halte. Mir ist durchaus bewusst, dass es dazu auch gegenteilige Meinungen gibt.

Gründe: Von einer "versteckten" Grundpreiserhöhung sind Sie nicht betroffen. In Ihrem Fall handelt es sich bei der Erhöhung des Arbeitspreises ab 01.01.2014 um die Weiterreichung der sogenannten erhöhten staatlichen Umlagen, die in Ihren ab 01.10.2013 gültigen Vertrag noch nicht eingepreist werden konnten (Bekanntgabe erst ab 15.10. j. Js.).

Die Preisanpassungsklausel der AGB zu Ihrem Vertrag deckt diese Anpassung zwar ab (s. AGB Ziff. 8. (5), aber nach Expertenmeinung wird diese Preisänderungsklausel in den AGB  einer Inhaltskontrolle jedenfalls schon deshalb nicht standhalten, wenn dem Kunden für den Fall dieser einseitigen Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht nicht eingeräumt wird.
Sodann steht dem Kunden zwar kein Sonderkündigungsrecht zu; der Stromlieferant ist jedoch zur einseitigen Preisänderung deshalb vertraglich nicht berechtigt. Der Vertrag müsste in diesem Fall zum bisher vertraglich vereinbarten Preis fortgesetzt werden.

Nachzulesen ist hierzu im Forum noch folgendes:

--- Zitat ---Solche Preisänderungsklauseln, die dem Lieferanten die Weitergabe gestiegener Umlagen ohne Berücksichtigung von Kostensenkungen und somit eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Preis ermöglichen, werden wohl jedenfalls im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam sein, § 307 BGB. AGB- Preisänderungsklauseln sind regelmäßig unwirksam, wenn sie die Möglichkeit der nachträglichen Gewinnerhöhung nicht sicher ausschließen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 13.12.06 Az. VIII ZR 25/06).
--- Ende Zitat ---

Ob dieser Versorger einem Widerspruch von Ihnen sofort folgt, ist kaum anzunehmen. Deshalb ein Gerichtsverfahren selbst zu veranlassen oder zu riskieren (die 365 AG ist auch bei Einschaltung der SE mit Feststellungsklagen schnell bei der Hand), halte ich bei dem geringen Streitwert für äußerst fragwürdig. Das weitere Vorgehen bleibt also Ihnen unter Abwägung des Für und Widers überlassen. Falls Sie Widerspruch einlegen wollen, erhalten Sie von mir die zugesagte Textvorlage.

mezzo:
Danke für die Erläuterungen, als Kunde finde ich das allerdings sehr unübersichtlich, ich meine ich kaufe ja ein Paket mit x kwh Stunden für den Preis X um eben ja einee gewisse Sicherheit zu haben, dann stellt sich am Ende des Jahres raus, der Preis wurde erhöht und ich muss trotz Paket mehr nachzahlen.

Ich gehe davon aus wenn ich z.B. ein 4000 kwh Paket kaufe und 4000 kwh verbrauche das es dann war und nicht das es nach 12 Monaten heißt der Grundpreis hat sich geändert dadurch ist das 4000 kwh Paket nicht mehr 4000kwh Wert sondern evtl. nur noch 3800 kwh oder so... Das kann es ja irgendwie nicht sein.

Didakt:

--- Zitat von: mezzo am 10. November 2014, 12:36:52 ---Ich gehe davon aus wenn ich z.B. ein 4000 kwh Paket kaufe und 4000 kwh verbrauche das es dann war und nicht das es nach 12 Monaten heißt der Grundpreis hat sich geändert dadurch ist das 4000 kwh Paket nicht mehr 4000kwh Wert sondern evtl. nur noch 3800 kwh oder so... Das kann es ja irgendwie nicht sein.
--- Ende Zitat ---

Nochmal: Ihr Grundpreis ist doch ab 01.01.2014 nicht erhöht worden! Eine diesbezügliche Anpassungsmitteilung haben Sie auch nicht erhalten, sondern die Mitteilung betrifft eine Anhebung ab 01.10.2014! Die ist für Sie aber nicht mehr relevant.

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