Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kein Bonus wegen Gewerbe
Graf Koks:
Es geht bei dieser Fassung der AGB vor allem die Frage, ob die Klausel nicht überraschend i.S.v. § 305c BGB ist, wenn dem Angebot des Versorgungsunternehmens, so, wie es der Verbraucher im Internet abrufen kann, kein deutlicher Hinweis einer Beschränkung der Bonusgewährung auf "rein privat genutzte" Abnahmestellen entnommen werden kann (vgl. § 305c Abs. 1 BGB, "nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags").
Die Klausel könnte aber auch zu unbestimmt und deshalb unwirksam sein, § 307 BGB. Denn es wird nicht genau definiert, wer denn in den Genuss der Bonuszahlung kommen soll und wer nicht, wo also die private Nutzung aufhören soll. Im Gegensatz zum Begriff des Haushaltskunden, der durch den Gesetzgeber definiert worden ist, bleibt die Abgrenzung nach der hier vorliegenden Formulierung im Dunkeln. Sie wird sich mit solchen Formulierungen möglicherweise auch kaum vollziehen lassen, es sei denn, wir begeben uns in einen Orwell'schen Überwachungsstaat.
Zwischen der gewerblichen Nutzung und dem rein zu privaten Zwecken Strom beziehenden Kunden steht das weite Feld der freien Berufe. Die Abgrenzung gegenüber dem Gewerbetreibenden ist vor allem für die entsprechende Gewerbesteuer relevant, auf die diesbezügliche Literatur kann verwiesen werden. Bei Erstellen und Betreiben von Websites (eigene oder fremde, und wenn ja, für wen?) bin ich derzeit überfragt, neige aber eher dazu, nicht von einem Gewerbe auszugehen. Auch für viele andere mögliche Kunden, die in den zu der Anschlussstelle gehörenden Wohnung regelmäßig oder gelegentlich gewissen beruflichen Verrichtungen nachgehen, und typischerweise hierfür nicht gesondert ein Büro anbieten, zum Beispiel Übersetzer, Schauspieler, Ingenieure, stellt sich im Zusammenhang mit diesem Versorger die Situation, dass sie plötzlich mit Gewerbetreibenden auf eine Stufe gestellt werden.
ME bleibt es daher dabei, dass Kunden, an der Verbrauchsstelle keiner gewerblichen Tätigkeit im Rechtssinne nachgehen und ansonsten nach der gesetzlichen Definition als Haushaltskunden anzusehen wären, auch Anspruch auf die Bonusgewährung haben.
khh:
Insbesondere im Hinblick auf § 305c BGB
--- Zitat ---§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
--- Ende Zitat ---
sehe ich das auch so, und zwar sowohl bzgl. "überraschend" als auch "mehrdeutig". Allerdings wird sich das wohl nur gerichtlich, womöglich durch mehrere Instanzen, klären lassen :(.
Alternativ könnte man es vllt. doch mit einer Beschwerde bei der SE versuchen. Wenn ich das richtig erinnere, dann wurde hier in einem vergleichbaren Fall schon mal von einem Teilbonus-Angebot durch almado/365AG berichtet. Man muss sich bei Einschaltung der SE aber auch auf eine Feststellungsklage des Versorgers einstellen.
Ggf. könnte man dann als Beklagter per Widerklage den Bonus geltend machen, eine RS-Vers. ist ja vorhanden.
Entscheiden muss allein der User mezzo, ob bei einem Streitwert von ca. 200 € ein solcher (besonders zeitlicher) Aufwand betrieben werden soll !
mezzo:
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte Almado ja noch mal eine Mail geschickt, dass ich es so nicht akzeptiere und notfalls vor Gericht ziehen werde bzw. mich auch an die Schlichtungsstelle wenden werde.
Es kam dann eine Antwortmail vom Beschwerdeteam, dass ich den Bonus nun doch ausgezahlt bekomme und eine neue Abrechnung, in der ist allerdings die Preiserhöhung mit drin, wobei das nun "nur" noch einen Unterschied von ca. 24€ ausmacht zu dem, was ich ausgerechnet hatte.
Bei der Summe weiß ich nicht ob es sich lohnt jetzt weiter mühe und Diskussionen mit denen zu haben oder es dabei belassen soll.
Didakt:
--- Zitat von: mezzo am 31. Oktober 2014, 13:00:38 ---...und eine neue Abrechnung, in der ist allerdings die Preiserhöhung mit drin, wobei das nun "nur" noch einen Unterschied von ca. 24€ ausmacht zu dem, was ich ausgerechnet hatte.
Bei der Summe weiß ich nicht ob es sich lohnt jetzt weiter mühe und Diskussionen mit denen zu haben oder es dabei belassen soll.
--- Ende Zitat ---
Die Preiserhöhung sollten Sie keinesfalls hinnehmen. Sie erfolgte rechtsgrundlos. Empfehlung: Warten Sie zunächst die angekündigte neue Abrechnung mit Berücksichtigung der Bonuszahlung und die Erstattung eines ggf. anfallenden Restguthabens ab. Wenn Sie Ihr Geld in trockenen Tüchern haben, widersprechen Sie auch dieser Rechnung hinsichtlich der intransparenten Preiserhöhung und holen sich den Erhöhungsanteil auch noch zurück. Diesem EVU darf nichts geschenkt werden!
mezzo:
Hallo Didakt,
habe jetzt mein Geld erhalten, allerdings mit der versteckten Preiserhöhung.
Ich hatte noch mal eine Mail hingeeschrieben, das ich dieser nicht zu stimme da, ich davon gar nichts mitbekommen habe und Preiserhöhung ja nicht rechtswirksam mitgeteilt wurde.
Daraufhin haben die mir einfach nur eine Mail geschickt mit dem Text "Im Anhang übersenden wir Ihnen das gewünschte Schreiben." und einem PDF Drin das wohl mal im November 2013 an mich versendet wurde, das ist 6 Seiten lang, auf Seite 4 habe ich nun nach genauem lesen folgendes Gefunden:
--- Zitat ---Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 24,87 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <http://www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekannt
geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 22,00 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif transparent B green garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
--- Ende Zitat ---
Das ist wohl deren gemeinte / versteckte Preiserhöhung ?
So ist es ja nicht rechtskonform ?!
Wie sollte ich denen am besten denn noch mal schreiben, das dies so nicht gültig ist damit die diese Preiserhöhung korrigieren?
Gruß und Danke
mezzo
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