Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Probleme mit korrigierten Rechnungen
Sven22309:
@khh -Danke für den Hinweis, werde den Zweiten Scheck dann Montag einreichen, um auf der sicheren Seite zu sein.
@Eni - ich habe Ableseaufforderungen immer zum Ende des Jahres bekommen. Daher gehe ich davon aus, dass auf den Rechnungen immer zwei Zeiträume angegeben sind (01.05 - 31.12 und 01.01 bis 30.04).
Beim Zählerstand 30.04 handelt es sich dann um einen geschätzten.
Allerdings stimmt der Verbrauch zum 31.12 jeweils nicht mit dem abgelesenen Zählerstand überein. Daher mein Widerspruch zu den Rechnungen.
Eni:
Sven, wenn ich das jetzt richtig verstehe, werden pro Jahresabrechnung bei Ihnen grundsätzlich 2 Zeiträume abgerechnet. So etwas ist mir ehrlich gesagt noch gar nicht untergekommen.
Wie sieht es denn mit den Schätzungen aus? Stimmen die mit Ihrem Verbrauch überein? Ich halte das für ein ziemliches Durcheinander, wenn grundsätzlich im Jahr mehrere Monate geschätzt werden. Das haben Sie jetzt einfach viel zu lange so akzeptiert und lässt sich ja auch gar nicht mehr nachvollziehen, ob die jeweiligen Jahresabrechnungen nach einem 12 Monatszeitraum dann korrekt waren. Im Grunde könnte man meinen ist das unerheblich, da ja dann spätestens zum 31.12. des Folgejahres der korrekte Zählerstand wieder bekannt ist...hat man in einem Jahr zu viel bezahlt, zahlt man im nächsten automatisch weniger - vorausgesetzt, Sie haben einen verbrauchsabhängigen Tarif, also kein Pakettarif. Es ist jedoch nicht egal, da ja zwischendurch Preiserhöhungen stattfinden. Wurde also im ersten Vertragsjahr zu wenig Kilowattstunden abgerechnet, dann zahlen sie später den höheren Preis, obwohl der Strom zu günstigeren Bedingungen tatsächlich verbraucht wurde.
Sie müssen für sich jetzt selbst erst mal ausrechnen, ob es Sinn macht, dem falschen Zählerstand zum 31.12. zu widersprechen. Wenn im ersten Jahr zu viel abgerechnet wurde, dann ist das unterm Strich für Sie von Vorteil, wenn es seitdem Preiserhöhungen gab.
Für das laufende Vertragsjahr dürfen Sie sich jedoch keinesfalls wieder auf diese abstruse Jahresabrechnung mit Teilschätzung einlassen. Bei einem Versorgerwechsel sollte auf jeden Fall zum Wechselzeitpunkt der korrekte Zählerstand vorliegen.
Sven22309:
Ja, Eni, dass hier einiges schief gelaufen ist, ist mir inzwischen auch bewusst. Aber ganz ehrlich, als vorherig 20 - Jähriger Stromkunde, der nie Probleme mit Abrechnungen und Ablesungen hatte, war ich auf sowas nicht vorbereitet und habe gar nicht daran gedacht, dass die Zählerstände unter dem Jahr notwendig sind. Klar ist das im Nachhinein Naiv und ich bin durch Almado / 365 eines besseren belehrt worden >:(
Zum 30.04.2015 werde ich auf jeden Fall den Anbieter wechseln. Somit kommt es dort zu einer Schlussablesung, mit der dann auch zur vollen Vetragsjahrablauf-Zeit der tatsächliche Zählerstand festgehalten wird. Unabhängig davon werde ich aber auch zukünftig darauf achten, selbst Zählerabstände monatlich festzuhalten, um in solchen Fällen Kontrollmöglichkeiten zu haben. ;)
Bzgl. des Widerspruchs, habe ich den Rechnungen widersprochen, da in dem Zeitraum 01.05 bis 31.12 zu wenig kWh abgerechnet wurden. Durch eine Preiserhöhung am 01.01.2013 ist dies aus meiner Sicht ein Fehler zu meinen Lasten.
Didakt:
Hallo Sven22309,
zunächst folgendes: Ihre Problem ähnelnd exakt einem Fall, in dem ich gegenwärtig unterstützend mitwirke. Auch hier befindet der Verbraucher sich im 3. Vertragsjahr und hat auf Widersprüche zu ergangener Jahresverbrauchsrechnung in der korrigierten Verbrauchsrechnung für das 2. Vertragsjahr eine überhöhte "Guthabenerstattung" gutgeschrieben bekommen, die ihn nunmehr im gegenwärtigen 3. Vertragsjahr ins Soll-Saldo führt. Der Witz dabei: In der genannten Verbrauchsrechnung wird der Kunde mit gesetzter Frist aufgefordert, sofort einen offenen Betrag zu begleichen. Da sind in der Tat ..... am Werk.
Gehen Sie gemäß Antwort # 1 vor. Sie haben alle Zeit der Welt, dann für Ihre gesamte Vertragslaufzeit eine eigene Verbrauchsrechnung aufzustellen, um einen konkreten Überblick über Ihr tatsächliches Soll-Saldo zu erhalten. Setzen Sie dabei auch Ihre Zählerstände per 31.12. d. Js. ein. Diese an den EVU zu melden, ist durchaus ratsam, weil Sie damit ab 2. Vertragsjahr sicherstellen, dass z. B. EEG-Gebührenanpassungen und sonstige Anpassungen der öffentl. Abgaben, was in Ihrem Fall durchaus relevant sein kann, exakt verrechnet werden können.
Sie werden danach nicht umhin kommen, Ihr errechnetes Soll-Saldo wieder Ihrem Vertragskonto zuzuführen. Umständlich, aber notwendig und die Sachlage klärend. Und schließlich, sehen Sie möglichen Mahnungen des EVU äußerst gelassen entgegen. Sie sind der Herrscher des Verfahrens! :D
khh:
Hallo Didakt,
in der Anmerkung "Da sind in der Tat ..... am Werk" hätten Sie "I......" durchaus stehen lassen können ;). Das mit den "Hiernach berücksichtigte Vertragskontobewegungen" in den Abrechnungen ist derart intransparent, dass die 365AG & Co. jetzt augenscheinlich immer öfter selbst nicht mehr durchblickt. ;D
Ich frage mich ohnehin, was die Abbildung des sogen. "Ihr Vertragskonto" (mit über den Abrechnungszeitraum hinausgehende Kontobewegungen) in den Abrechnungen soll. Kein Haushaltskunde hat bei einem Energieversorger ein "Konto". Und das vom Versorger ggf. intern geführte Konto (mit manchmal "wilden" Buchungen) hat in der Abrechnung nichts zu suchen. In eine Abrechnung gehören alle im Abrechnungszeitraum vom Kunden geleistete Abschlagszahlungen und sonst NICHTS!
Die gesetzliche Bestimmung in § 40 Abs. 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
--- Zitat ---Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
--- Ende Zitat ---
beachtet die 365AG hingegen nicht: Unter "Unsere Leistungen" wird der Grundpreis schon seit einiger Zeit nur noch als (eine) Summe ausgewiesen, ohne die "maßgeblichen Berechnungsfaktoren". Offensichtlich soll damit die unwirksame (und von manchen Kunden dann auch nicht erkannte) Grundpreiserhöhung auf 19,95 € mtl. "getarnt" werden. >:(
Gruß, khh
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