Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Zeitpunkt der Abschlagszahlungen

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PLUS:

--- Zitat von: uranus am 10. Dezember 2014, 20:22:52 ---... Was würden Sie empfehlen? Ich hatte eigendlich vor, zunächst das Urteil als Teil meiner Anzeige an die BNA zu schicken und dann mal abzuwarten, ob ich eine Antwort erhalte und wie diese dann aussieht??? :-\
--- Ende Zitat ---
z.B. eine unter mehreren Möglichkeiten wäre das Urteil nach Schwärzung der persönlichen Daten hier einzustellen. Die Administration ist sicher behilflich.

DieAdmin:
@Plus,

da ich angesprochen werde: Ich werde den Thread nicht abtrennen, da es zu sehr spezifische Beiträge um die 365 AG geht. Was ja auch nicht verwunderlich ist, weil hier deren Bereich ist. Es steht Ihnen (oder auch natürlich den anderen) aber frei, einen entsprechenden allgemeinen Thread zu den Zeitpunkt für Abschlagszahlungen in den Grundsatzfragen zu eröffnen.

Ebenso kann jeder generell eine Gerichtsentscheidung, welche mit Energieanbietern im Zusammenhang steht, an den Bund der Energieverbraucher e.V. schicken (per Mail: info(at)energieverbraucher.de) oder eine Papierkopie (via Post: Bund der Energieverbraucher e.V. , Frankfurter Str. 1, 53572 Unkel). Allerdings wird nicht jede Entscheidung eines Gerichts in die Urteilssammlung http://www.energieverbraucher.de/de/Urteile-2014__3064/ aufgenommen.

Eine weitere Möglichkeit, um Gerichtsentscheidungen zu veröffentlichen: www.openjur.de

Didakt:

--- Zitat von: DieAdmin am 11. Dezember 2014, 08:47:25 ---...Ich werde den Thread nicht abtrennen, da es zu sehr spezifische Beiträge um die 365 AG geht. Was ja auch nicht verwunderlich ist, weil hier deren Bereich ist.
--- Ende Zitat ---

Eine gute, logische Entscheidung. Wer die aus nachvollziehbaren Gründen in diesem Thread treffend diskutierte Fragestellung nicht gegenständlich, sondern abstrakt behandelt sehen möchte, ist nicht daran gehindert, dies als Themenstarter z. B. im Board „Grundsatzfragen“ als allgemeines Thema in Gang zu setzen.

PLUS:

--- Zitat von: DieAdmin am 11. Dezember 2014, 08:47:25 ---@Plus, da ich angesprochen werde: Ich werde den Thread nicht abtrennen, da es zu sehr spezifische Beiträge um die 365 AG geht. Was ja auch nicht verwunderlich ist, weil hier deren Bereich ist. Es steht Ihnen (oder auch natürlich den anderen) aber frei, einen entsprechenden allgemeinen Thread zu den Zeitpunkt für Abschlagszahlungen in den Grundsatzfragen zu eröffnen.
--- Ende Zitat ---
@DieAdmin, Sie entscheiden hier, was auch sonst. Trotzdem noch eine Bemerkung dazu:  Der ausgesuchte Gegner ist zwar hier die 365 AG, das Thema ist aber keinesfalls spezifisch für diesen Versorger.  Ich verzichte auf die Einstellung von Beispielen, es wäre eine leichte Übung, jeder der möchte kann selbst recherchieren.

Bezeichnend ist vielleicht noch, dass wenn es um die Lieferung (Einspeisung) von Strom geht, das Thema Abschlagszahlung  (u.a. Wann und unter welchen Voraussetzungen sind die Abschläge fällig?) unter der Überschrift "Verbraucherschutz" bereits mehrfach und im Detail von einem Verbraucherschutzverein beleuchtet wurde (Beispiel):

Thema der Cleraringstelle EEG

Wer kümmert  sich um die eigentlichen Verbraucher? Wo ist hier die Vertretung, oder ist das Thema aus dieser Perspektive weniger wichtig? Man kann den Eindruck gewinnen!

uranus:
Hallo PLUS,
"nomen est omen" wie wir alten Lateiner sagen. Sie bringen es mit wenigen Sätzen auf den Punkt. Es ist zwar ein Thema, dass die 365 AG direkt betrifft, aber von allg. Bedeutung, denn wie Sie aber auch schon andere hier bemerkt haben, sind diese verschleierten "Vorkasse-Tarife" durchaus nicht selten und es wäre schon interessant heraus zu finden, wie hoch der Anteil an EVU ist, die sich dieses "Tricks" bedienen.

Auch wäre es wichtig zu wissen, ob ein solches Verhalten als "vorsätzliche Verbrauchertäuschung" aus juristischer Sicht gewertet werden kann? Dazu könnten sich vielleicht mal die Juristen des Bundes d. Energieverbraucher äußern!! ;)

Es ist auch die Frage zu klären, inwieweit die Vergleichsrechner z.B. Verivox sich dann mitschuldig machen und sie derartige Tarife, nicht mehr als Tarife ohne Vorkasse ausweisen dürfen!

Könnten Sie nicht das Thema unter "Grundsätzliches" einstellen??? Sie sind hier ein erfahrener Diskutant, der offensichtlich auch an diesem Thema Interesse hat. Sie könnten sicherlich die richtige Eröffnung finden und einen Teilnehmer haben Sie auch schon sicher, denn ich werde Sie dann weiter über meine Erfahrungen unterrichten. Für mich ist die Sache noch lange nicht erledigt.

Wenn, die Chefin (ich Chef, du nix ;D), das Urteil - aus welchen Gründen auch immer - nicht einstellen will, schicken Sie mir Ihre Email-Adresse. Ich werde das schon hinkriegen, auch wenn ich eine Computer- und Internetniete bin.

Ein extra Plus haben Sie sich für den Link "Thema der Cleraringstelle EEG" verdient. Wissen Sie, ob und wie die Cleraringstelle reagiert hat bzw. noch daran "arbeitet"?     

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