Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Zeitpunkt der Abschlagszahlungen

<< < (6/9) > >>

Didakt:

--- Zitat von: PLUS am 10. Dezember 2014, 18:10:27 ---...Mein Beitrag bezieht sich nicht auf den Versorger, sondern auf die grundsätzliche Frage zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung...
--- Ende Zitat ---

Ach so ist das! Dann entschuldigen Sie, dass ich Sie angesprochen habe. Ich war der Meinung, hier wird das Zahlungsprocedere der 365 AG behandelt. Ich muss mich wohl geirrt haben! :D


--- Zitat ---...Das AG-Urteil kann ich erst beurteilen, wenn es im Wortlaut vorliegt. So wie es hier erläutert und vorgetragen wurde könnte ich es nicht nachvollziehen.
--- Ende Zitat ---

Ich kann @uranus nur empfehlen, das Urteil hier nicht einzustellen. Das wird aus Erfahrung verrissen, dass ihm wahrscheinlich die Haare zu Berge stehen werden!

uranus:
Hallo Plus,
vieleicht sollte sie wirklich die Begründung des Amtsgerichtes lesen, aber wenn Sie ein wenig mit dieser Materie vertraut sind, dann wundert mich, dass Sie sich wundern. ;) Das Urteil stellt auf das BGB (Allg. Vertragsrecht) ab, genauso wie das EnWG dies ebenfalls tut, deshalb ist auch keine gesongerte Festlegung oder ein "Sondergesetz" notwendig. Richtig ist, dass in vielen Bereichen zum BGB abweichende bzw. Ergänzende Regelungen durch den Gesetzgeber festgelegt wurden.
In diesem Fall aber nicht, wie Sie ganz richtig bemerken.  :D

Dann muss ich leider noch bemängeln, dass Sie meine - ich denke sehr ausführlichen - Darlegungen von heute nicht aufmerksam gelesen haben. :'(

Also für Sie nochmals, die Anwälte der 365 AG haben schriftlich erklärt, dass Zitat:" Der Fälligkeitszeitpunkt jeweils zum ersten des Monats gehört zum Geschäftsmodell der Klägerin." Und weiter schreiben sie: "Wenn die Klägerin nunmehr für ca. 330.000 Kunden jeden Monat den Strom erst einmal in Vorleistung beschaffen müsste, wäre das bei dieser Größenordnung ein finaziell nicht zu kalkulierendes Risiko". Ende Zitat :'(

Jetzt klar, das dies ein Geschäftsmodell ist, auf Kosten der Energieverbraucher, der Wettbewerber die so arbeiten und schlussendlich der Steuerzahler.

Abschließend, gegen Vorkasse ist grundsätzlich nichts zu sagen, nur muss der Vertragspartner(hier Verbraucher) auch wissen, dass es sich um eine Solche handelt und dann hätte die 365 AG keine 330.000 Kunden mehr, oder??? 8)   

Didakt:
@Harris,

klicken Sie mal hier: https://www.google.de/webhp?hl=de&gws_rd=cr&ei=_YaIVPbGFpLnaMT8gpgL#hl=de&q=beschwerden+%C3%BCber+almado+energy

PLUS:

--- Zitat von: uranus am 10. Dezember 2014, 18:51:36 ---Hallo Plus,
vieleicht sollte sie wirklich die Begründung des Amtsgerichtes lesen,  ..
--- Ende Zitat ---
Gerne, wenn ich die Gelegenheit dazu habe. @uranus, das Thema wurde ja schon mal abgetrennt und Sie haben doch selbst festgestellt: "Die Grundsätzliche Bedeutung liegt darin, dass eben einige Energieversorger ähnlich handeln." Also sollte man die Frage und das aufgezeigte Urteil auch grundsätzlich beleuchten. Eine solche Abschlagsregelung  ist kein Alleinstellungsmerkmal  dieses Versorgers!

--- Zitat von: Didakt am 10. Dezember 2014, 18:43:59 ---Ach so ist das! Dann entschuldigen Sie, dass ich Sie angesprochen habe. Ich war der Meinung, hier wird das Zahlungsprocedere der 365 AG behandelt. Ich muss mich wohl geirrt haben! :D

Ich kann @uranus nur empfehlen, das Urteil hier nicht einzustellen. Das wird aus Erfahrung verrissen, dass ihm wahrscheinlich die Haare zu Berge stehen werden!
--- Ende Zitat ---
@Didakt, tut mir leid, wenn Ihnen meine Antwort nicht gefällt, aber so ist es, es geht mir nicht um eine weitere Beteiligung an der umfangreichen Diskussion zu diesem Versorger. Es geht mir um die Grundsatzfrage "Zeitpunkt der Abschlagszahlung". Vielleicht wäre die Abtrennung durch die Administration gleich zu Grundsatzfragen zutreffender gewesen.

uranus:
Hallo plus,

--- Zitat von: PLUS am 10. Dezember 2014, 19:13:25 ---
Hallo Plus,
vieleicht sollte sie wirklich die Begründung des Amtsgerichtes lesen,  ..
--- Ende Zitat ---
Gerne, wenn ich die Gelegenheit dazu habe. @uranus, das Thema wurde ja schon mal abgetrennt und Sie haben doch selbst festgestellt: "Die Grundsätzliche Bedeutung liegt darin, dass eben einige Energieversorger ähnlich handeln." Also sollte man die Frage und das aufgezeigte Urteil auch grundsätzlich beleuchten. Eine solche Abschlagsregelung  ist kein Alleinstellungsmerkmal  dieses Versorgers!

Da bin ich ganz bei Ihnen. Was würden Sie empfehlen? Ich hatte eigendlich vor, zunächst das Urteil als Teil meiner Anzeige an die BNA zu schicken und dann mal abzuwarten, ob ich eine Antwort erhalte und wie diese dann aussieht??? :-\



Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln