Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
Didakt:
--- Zitat von: uranus am 11. Dezember 2014, 19:28:13 ---Hallo PLUS,
...Sie bringen es mit wenigen Sätzen auf den Punkt. Es ist zwar ein Thema, dass die 365 AG direkt betrifft, aber von allg. Bedeutung, denn wie Sie aber auch schon andere hier bemerkt haben, sind diese verschleierten "Vorkasse-Tarife" durchaus nicht selten und es wäre schon interessant heraus zu finden, wie hoch der Anteil an EVU ist, die sich dieses "Tricks" bedienen.
Auch wäre es wichtig zu wissen, ob ein solches Verhalten als "vorsätzliche Verbrauchertäuschung" aus juristischer Sicht gewertet werden kann? Dazu könnten sich vielleicht mal die Juristen des Bundes d. Energieverbraucher äußern!! ;)
...Es ist auch die Frage zu klären, inwieweit die Vergleichsrechner z.B. Verivox sich dann mitschuldig machen und sie derartige Tarife, nicht mehr als Tarife ohne Vorkasse ausweisen dürfen!...
...Sie sind hier ein erfahrener Diskutant, der offensichtlich auch an diesem Thema Interesse hat. Sie könnten sicherlich die richtige Eröffnung finden und einen Teilnehmer haben Sie auch schon sicher, denn ich werde Sie dann weiter über meine Erfahrungen unterrichten. Für mich ist die Sache noch lange nicht erledigt.
--- Ende Zitat ---
Hallo @uranus,
eijeijei, jetzt bin ich aber wirklich gespannt, wie sich Ihr Dialog mit dem "erfahrenen Diskutant" - das ist er zweifellos auch aus meiner Sicht - weiterentwickelt. Ich denke dabei nämlich an seine folgenden auszugsweisen Statements weiter oben:
--- Zitat von: PLUS am 10. Dezember 2014, 14:41:19 ---@uranus, ist der Zeitpunkt der Abschlagszahlung wirklich ein so wichtiges Kriterium? Ist eine solche Abschlagszahlung so außergewöhnlich und für Verbraucher unakzeptabel?...
Aber ja, es geht hier um Energieversorgungsverträge. Wer schon länger unterwegs ist kennt die Flickschusterei von hier bis dort. Es gilt dann aber doch die grundsätzliche Vertragsfreiheit! Wer einen solche Abschlagsregelung nicht will, muss nicht abschließen.
--- Zitat von: PLUS am 10. Dezember 2014, 18:10:27 ---...Da es keine gesetzliche Vorgabe gibt, sehe ich den vereinbarten Abschlag zum Beginn der Versorgung noch im Bereich der "Vertragsfreiheit". Von unseriösen oder gar rechtswidrigen Bedingungen kann nach meiner Einschätzung keine Rede sein.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Im Prinzip trifft er damit den Nagel auf den Kopf, was so viel heißt, wer so deppert ist, sich auf solche Vertragsbedingungen einzulassen, hat selbst schuld, wenn er darauf reinfällt. Nur ganz so weit gehe ich mit ihm nicht mit, weil ich in erster Linie vorliegend die AGB für intransparent und damit für rechtswidrig halte und diesbezüglich den Ansatz für ein Vorgehen gegen den hier besagten EVU sehe.
uranus:
Didakt !
Nein, Nein ich meinte damit, dass er hier ganz richtig ein grundsätzliches Problem sieht, welches nicht nur 365 betrifft und man muss die Leute auch motivieren ;)
Sie haben aber auch recht, wenn Sie ein Problem in den AGB der "Meisterströmer" sehen. Allerdings sagt das Vertragsrecht, dass ungültige AGB-Teile als nicht vorhanden zu behandeln sind. Selten habe ich gehört, dass eine ganze AGB als unwirksam erklärt wurde. Teile einer AGB. die gesetzlichen Bestimmungen usw. zuwider laufen, sind schlicht unwirksam. Und genau so hat das Amtsgericht auch gewertet.
Man kann aber niemanden dafür belangen, es sei denn, dass mit dem zugehörigen Vertrag und dem Angebot zum Vertrag eine Täuschung nachweisbar ist. Allein eine unwirksame Klausel in den AGB reicht nicht.
Die 365 Tage Firma - heißt wahrscheinlich so, weil keiner länger als ein Jahr bei denen ein Vertrag hat - könnte in Ihren AGB auch reinschreiben, dass im Himmel Jahrmarkt ist und die Leiter in Köln steht. Es ist Wurst, wie wir Berliner sagen. ;D
DieAdmin:
@Plus
Ihre Interpretationen meiner Aussagen finde ich immer bemerkenswert. Da geh ich schon garnicht mehr drauf ein. Unschön wirds, wenn auch Neuankömmlinge, ohne sich ein eigenes Bild zu machen, dass übernehmen.
@Uranus,
Sie sollten sich vielleicht nicht nur im Forenbereich der 365 AG bewegen. Da würden Sie mitbekommen haben, dass in den Grundsatzfragen ein solcher allgemeiner Thread (hier klicken) seit gestern vormittag existiert.
Im Forum werden generell keine Dateien hochgeladen. Den Weg, wie das Urteil in die Urteilssammlung (zu der auch Plus verlinkte) gelangen kann, habe ich aufgezeigt. Ich entscheide nicht darüber, ob Urteile in die Sammlung kommen.
PLUS:
Out of topic
--- Zitat von: DieAdmin am 12. Dezember 2014, 09:08:30 ---@Plus
Ihre Interpretationen meiner Aussagen finde ich immer bemerkenswert. Da geh ich schon garnicht mehr drauf ein. Unschön wirds, wenn auch Neuankömmlinge, ohne sich ein eigenes Bild zu machen, dass übernehmen.
--- Ende Zitat ---
@DieAdmin, ich verstehe nur Bahnhof, was habe ich an Ihren Aussagen "interpretiert" und wenn, was ist daran bemerkenswert. Was kritisieren Sie? Was hat der "Neuankömmling" davon übernommen. Was geht Ihnen gegen den Strich? Darf man auf Ihre Beiträge nicht eingehen oder dazu eine andere Meinung haben?
Didakt:
@ PLUS, Sie haben diesen Thread bewusst verlassen und wechseln mit Ihrem jüngsten Beitrag in diesem Thread. Das bleibt Ihnen unbenommen. Ich nehme mich von einer weiteren Teilnahme an dieser Diskussion aus, weil ich keinerlei Interesse an der Fortführung des Meinungsaustausches auf akademischer Basis habe.
In diesem Forum suchen in letzter Zeit vor allem 365 AG-Geschädigte aus ganz konkreten Anlässen Unterstützung und Hilfe, weil sie von diesem Laden auf die unterschiedlichste Art und Weise über den Tisch gezogen werden/wurden. Diesen Verbrauchern gilt es, zu Ihrem Recht zu verhelfen. Da bin ich dabei, soweit es mir möglich ist. Einen Ansatz für die Durchsetzung der Verbraucherinteressen bieten erfahrungsgemäß je nach Einzelfall die nicht wasserdicht ausformulierten AGB des EVU und die Missachtung der eigenen AGB sowie einschlägiger BGB-Bestimmungen durch diesen Laden.
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