Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

SMB Rechtsanwälte / 365 AG

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scooter44:
Mein Antwalt hat einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt und die 365 AG hat sämtliche Kosten mittlerweile ausgeglichen.

uwes:
vor dem AG Bremen läuft auch gerade - und schon sehr lange - ein Verfahren der 365 AG gegen einen Kunden.
Probleme sind bekannt:
1. Bonusverwehrung mit der Behauptung, der Kunde habe einen gewerblichen Anschluss
2. Preisänderungen im laufenden Vertrag ohne wirksame Preisklausel
3. Aktivlegitimation der 365 AG. Grund: Kunde füllte ein Vertragswerk der Almado Energy GmbH aus, auf dem zwar auf die AGB der Almado AG hingewiesen wurde, aber eben nur hingewiesen. Almado energy korrespondierte und rechnete mit dem Kunden ab. In der Abrechnung enthalten war der Hinweis, die Abrechnung erfolge für die Almado AG - jetzt 365 AG)
4. Kunde hatte den Vertrag zum Laufzeitende per E-Mail gekündigt. Schriftform sei nicht eingehalten, meint 365 AG. Doch meint AG Bremen in Hinweisbeschluss. Leider rechnete 365 AG Lieferungen für die Zeit danach ab. Da 365 AG kein Grundversorger ist, wird wohl kein Zahlungsanspruch für diese Zeit bestehen.

Zu 1. Kunde arbeitet für eine Versicherungsagentur und hat einen Briefkasten dafür zu Hause. Problem sind die Alt-AGB der Almado AG, da hier nicht genau geregelt ist, was genau mit gewerblichem Verbrauch gemeint ist.
Zu 2. Almado behauptet dem Kunden Preisänderungen per E-Mail mitgeteilt zu haben.  Kommt m.E. nicht darauf an, da eine Preisänderungsmöglichkeit ohnehin nicht gegeben ist. (Unwirksame AGB)
Zu 3. Da ist Almado/365 AG wie in diesem Forum bereits beschrieben sehr unklar. Eigentlich kann kein vernünftig denkender Kunden wissen, wer sein Vertragspartner wirklich ist.
Zu 4. Da kommen jetzt die Bremer Gerichte in ein Dilemma. Hatten sie doch vor Jahren den faksimilierten Kündigungen der swb Vertrieb GmbH die Wirksamkeit auch in dem Fall bescheinigt, dass eben die Kündigngen nicht persönlich unterzeichnet waren, sondern - lediglich - faksimilierte Unterschriften trugen.

Ich berichte gerne über den Prozessausgang.

Didakt:

--- Zitat von: aus Antwort #12 ---vor dem AG Bremen läuft auch gerade - und schon sehr lange - ein Verfahren der 365 AG gegen einen Kunden.
--- Ende Zitat ---

Dann dürfte es sich um einen Altvertrag handeln und dafür gelten möglicherweise die Almado-AGB aus den Jahren 2012/2013.


--- Zitat --- (…) 4. Kunde hatte den Vertrag zum Laufzeitende per E-Mail gekündigt. Schriftform sei nicht eingehalten, meint 365 AG. Doch meint AG Bremen in Hinweisbeschluss. (…)
Zu 4. Da kommen jetzt die Bremer Gerichte in ein Dilemma. (…)
--- Ende Zitat ---

Das ist nicht verwunderlich. Die besagten AGB enthalten unter Ziff. 4 u. a. zu den jeweiligen Tarifen folgende einheitliche Bestimmung:


--- Zitat --- Die Kündigung eines Stromliefervertrags in den Tarifen (“...„) hat mit einer Frist von (…) Wochen, jeweils zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform zu erfolgen.
Die Kündigung ist zu richten an „almado AG, Abt. almado-ENERGY, Kundenservice, Aachener Straße 1253, 50858 Köln“.
--- Ende Zitat ---

Soweit mir bekannt ist, erfüllt eine E-Mail noch nicht das Schriftformerfordernis.

Christian Guhl:

--- Zitat von: Didakt am 21. Februar 2016, 16:45:11 ---Soweit mir bekannt ist, erfüllt eine E-Mail noch nicht das Schriftformerfordernis.

--- Ende Zitat ---
Greift da vielleicht § 126 Abs.3 BGB ?

Didakt:

--- Zitat ---Greift da vielleicht § 126 Abs.3 BGB?
--- Ende Zitat ---

Die Schriftform ist vorliegend doch im Rahmen der Privatautonomie/Vertragsfreiheit durch ein Rechtsgeschäft – vertraglich – vereinbart worden!

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