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khh:
Hallo Didakt

???  -  Da hab ich mich anscheinend missverständlich ausgedrückt, denn
die zitierte Anmerkung bezog sich nicht auf Ihre bewährte Hilfestellung!

Gruß, khh

UR:
Hallo,

eben natürlich erstmal nach dem Aufstehen ins email Fach geschaut und siehe da..... die 2te Abrechnung nach Widerspruch ist gestern abend gegen 20:00 Uhr noch eingegangen.

Seh ich das richtig das die Abrechnung jetzt korrekt ist und ich dadurch einen Anspruch von 607,78 EUR geltend machen kann? Oder sehe ich hier den Haken nicht?

Das sieht für mich fast so aus, als hätte ig das Guthaben aus Rechnung 1 einfach in Rechnung 2 in der Vertragskontoliste abgezogen, da nun nicht mehr 2112 EUR als Saldo Vertragskonto (i.d.R. Ihre Zahlungen) angegeben werden, sondern nur noch Saldo Vertragskonto 1769, 67€ (i.d.R. Ihre Zahlungen), so dass als Guthaben nur noch 265,45EUR aufgeführt werden und nicht 607,78EUR???!!! Die tun ja quasi so als hätte ich schon ein Guthaben ausgezahlt bekommen.

Die Guthabenerstattung hat doch in Rechnung 2 überhaupt nichts im Vertragskonto zu suchen, da doch so das Guthaben falsch berechnet wird?! Und da Rechnung 1 ja widersprochen wurde und nicht mehr rechtsgültig ist, kann ich mich ja nur auf Rechnung 2 berufen und aus der ergeht fälschlicherweise das ich schon Guthaben bekommen habe und mir deswegen nur noch 265,45EUR  zusteht. Seh ich das richtig? Bin echt ein wenig verwirrt.

Grüße  :)



 



bolli:

--- Zitat von: Didakt am 10. Februar 2015, 21:05:02 ---
--- Zitat von: khh am 10. Februar 2015, 14:09:02 ---...Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( ...
--- Ende Zitat ---

@ khh,

welche Schlüsse Sie auch immer ziehen, Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand. Ich führe inzwischen eine sehenswerte Erfolgsstatistik. Bislang keinen Fehlpass gespielt! Nicht schlecht, oder? :D

--- Ende Zitat ---

@khh
Da hier ja leider eine Reihe Dinge im Hintergrund ablaufen, aber nicht jeder Forumsleser Lust hat, über die "Hintertür" an Informationen zu kommen, werden Sie wohl damit leben müssen, dass auch andere Meinungen vertreten werden, die sich nicht mit Ihren beider decken. Da ändert auch die grandiose Erfolgsstatistik vom Weggefährten @Didakt nichts dran.

Ich bin übrigens mal gespannt, ob Sie mal irgendwann einem "Köder" auf den Leim gehen (vielleicht von Ihrem "Lieblingsversorger" vorgeschickt ?), der Ihnen konkrete Beratungstätigkeiten anzuhängen versucht (natürlich kenne ich Ihre Signaturen und die Beteuerungen von Ihnen beiden, ja gerade keine Beratungen vorzunehmen. Aber wir beide wissen ja, dass das geschrieben Wort in solchen Fällen oft nicht den Anschein überdecken kann.  ;) ), da natürlich nicht erlaubt sind.

Ich wusste übrigens gar nicht, dass Pep Guardiola auch im Energiegeschäft tätig ist. Dessen Mannschaften haben auch immer einen hohen Ballbesitzanteil mit ner geringen Fehlpass-Quote.  ;)

Didakt:
@ UR,
ja, das ist jetzt so eine Sache. Ich kenne mich mit der Entschlüsselung von dem Rechnungsgewusel  ganz gut aus (Saftläden deshalb, weil der „Saft“ von denen vermeintlich aus Ihrer Steckdose kommt). Auch ein anderer User, nämlich @ khh, ist damit bestens vertraut. Ich sehe mich allerdings dazu aus Gründen, die Sie aus dem vorstehenden Beitrag ableiten können, nicht in der Lage.
Aber ich bin mir sicher, der User @ bolli steht Ihnen in qualifizierter Art und Weise bei der Problemlösung zur Seite!  :D

MfG

PLUS:

--- Zitat von: UR am 11. Februar 2015, 06:09:47 ---.... Die tun ja quasi so als hätte ich schon ein Guthaben ausgezahlt bekommen.

Die Guthabenerstattung hat doch in Rechnung 2 überhaupt nichts im Vertragskonto zu suchen, da doch so das Guthaben falsch berechnet wird?! Und da Rechnung 1 ja widersprochen wurde und nicht mehr rechtsgültig ist, kann ich mich ja nur auf Rechnung 2 berufen und aus der ergeht fälschlicherweise das ich schon Guthaben bekommen habe und mir deswegen nur noch 265,45EUR  zusteht. Seh ich das richtig? Bin echt ein wenig verwirrt.
--- Ende Zitat ---
Lesen, dann löst sich die Verwirrung! "Ausgezahlt"? Es wurden doch zwei Schecks für die ausgewiesenen Guthaben angekündigt.
1. Abrechnung 342,33 €
2. Abrechnung 265,45 € (BONUS nachträglich)

Wenn Sie beide Schecks bekommen und eingelöst haben, was soll dann nicht in Ordnung sein?

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