Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigen bei immergrün
UR:
Hallo,
ich bin vor ein paar Wochen auf diese Forum gestossen. Ich habe seit dem 1.2.14 einen 12 Monats Vertrag Wasserkraft15 mit immergün (15% Bonus auf die Jahresrechnung). Im Sromliefer-Vertrag steht: „Die Versorgung beginnt ab dem 01.02.2014.“ Ich war durch die ganzen Berichte hier erschrocken das ich scheinbar an eine sehr unseriöse Firma geraten bin. Deshalb habe ich gehandelt und am 19.9. per Gerichtsvollzieher-Urkunde mit einem eindeutigem Brief zum Ablauf des 1.2.15 gekündigt, indem ich u.a. explizit schrieb:
Ich kündige zum Ablauf des 01.02.2015. Mir steht somit der vertraglich zugesicherte 15% Bonus auf die Gesamtkosten der Jahresrechnung zu, da ich bis zum Ablauf des 01.02.2015 ein volles Jahr von immergrün-Energie GmbH/365 AG beliefert werde. Keinesfalls kündige ich zu irgendeinem anderen, durch die immergrün-Energie GmbH/365 AG willkürlich zeitlich vorverlagertem Zeitpunkt. Ich kündige auch nicht fristlos. Es besteht seitens der immergrün-Energie GmbH/365 AG folgerichtig die vertragliche Pflicht, mich bis zum Ablauf des 01.02.2015 mit Strom zu versorgen. Es besteht keine rechtliche Grundlage für die immergrün-Energie GmbH/365 AG, ein vom Ablauf des 01.02.2015 abweichendes Enddatum für den vorliegenden Vertrag auszuweisen. Die Abläufe der von mir stets pünktlich überwiesenen mtl. Abschläge sind bzw. werden dokumentiert und archiviert. Ich fordere sie vorsorglich auf in der Kündigungsbestätigung auf die korrekte Formulierung: „zum Ablauf des 01.02.2015“ zu achten, statt die Formulierung: „zum 01.02.2015“ zu verwenden.
Jetzt habe ich am 25.9. folgende Kündigungsbestätigung per email bekommen:
[EMail entfernt]
________________
So wie ich das sehe läuft der Vertrag somit kein volles Jahr? Wird hier versucht den Kündigungstermin vorzuziehen um den Bonusanspruch zu zerstören? Also Widerspruch einlegen und paralell bei der Schlichtungstelle energie e.V. in Berlin Beschwerde einreichen? Oder sind mit dieser Kündigungsbestätigung volle 12 Monate erfüllt, so dass ich noch einen Bonusanspruch habe?
Ich werde, falls es nötig ist den vollen Rechtsweg auszuschöpfen und bin kurz davor mir einen Anwalt zu nehmen. Unglaublich, was man sonst alles hier liest...
Anscheinend kommt man nur in die Ablage „ Vorsicht, ernstzunehmender Kunde“ wenn man per Gerichtsvollzieher zustellen lässt und mit rechtlichen Mitteln operiert.
Ich bin bereit. (Und stinksauer über solche Machenschaften)
Grüße
findus14472:
Lieferende mit Ablauf des 31.01.2015 ist doch OK. Mit Ablauf des 01.2.2015 wäre doch 1 Jahr und 1 Tag.
UR:
Hi,
oha, ich muss eingestehen, das war ein Denkfehler von mir. Ich dachte wenn am 1.2.2014 um 0:00:00Uhr die Versorgung begann, ist ein volles Jahr doch erst um wenn der 1.2.2015 endet. Sprich am 1.2.2015 um 23:59:59Uhr. Aber Du hast recht. Das wäre ja ein Jahr und ein Tag. Also endet der Vertrag am 31.01.2015 um 23:59:59Uhr.
Aber es wär doch immer noch zu beanstanden das es in der K-bestätigung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.01.2015/zum 31.01.2015 abmelden". heisst.
Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?
Didakt:
--- Zitat von: UR am 26. September 2014, 19:49:56 ---Also endet der Vertrag am 31.01.2015 um 23:59:59Uhr.
--- Ende Zitat ---
So ist es!
--- Zitat ---Aber es wär doch immer noch zu beanstanden das es in der K-bestätigung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.01.2015/zum 31.01.2015 abmelden".
--- Ende Zitat ---
Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
--- Zitat ---Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?
--- Ende Zitat ---
Nein, die erforderliche Vertragslaufzeit von vollen 12 Monaten ist erfüllt! Soweit ist alles ok.
UR:
--- Zitat ---Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
--- Ende Zitat ---
Hallo,
die Bitte das auf die korrekte Formulierung zum Ablauf geachtet werden soll, steht ja in der Kündigung. Allerdings habe ich diese mit dem Denkfehler aufgesetzt. (s. ersten post).
Aber gut, dann ist die K-Bestätigung ja soweit korrekt. Ich bin gespannt wie "reibungslos" das mit der Schlussrechnung und dem Bonus alles verläuft und werde hier berichten.
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