Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigen bei immergrün
UR:
Hallo,
um einen Widerspruch rechtskräftig zuzustellen reicht eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail). Einfach noch ein wenig warten, die melden sich schon noch. Den Abschlag würde ich nicht zurückholen um keinen Grund zu liefern das eventuell AGBs greifen und so der Bonusanspruch tatsächlich verlischt. Also ruhig abwarten und gesendete emails archivieren.
Grüße :)
khh:
--- Zitat von: Scenicexception am 09. Februar 2015, 18:27:24 ---... Ich nehme an, dass die immergrün! meine email nicht als Beschwerde annimmt. Daher bis jetzt ...
Mein Einschreiben ist laut Sendungsverfolgung noch unterwegs. Bleibt noch die Frage, ob diese den Brief einfach als nicht angekommen deklarieren :(
Kann jemand über diesen ominösen Verrechnungsscheck berichten? ...
--- Ende Zitat ---
Unmaßgeblich ist, ob immergrün/365 AG Ihre Reklamation "nicht annimmt" oder wie diese vom Versorger "deklariert" wird. Die gesetzliche Vierwochen-Frist gem. §§ 111a und b EnWG ist Ihrerseits jetzt einzuhalten und ohne vollständige Abhilfe durch immergrün/365 AG sollte Ihre Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de als nächster Schritt folgen!
Weitere Korrespondenz mit dem sogen. immergrün!-Energie Beschwerdemanagement (wie bspw. von @UR praktiziert ::)) ist NICHT zielführend. Eine Beschleunigung des Vorgangs mit Ihrer Übermittlung des Zählerstands per 31.01.2015 haben Sie leider verpasst. Das Thema "V-Scheck" wurde explizit im Forum abgehandelt (mal die Foren-Funktion "Suche" verwenden!).
Hier im Forum wurde x-mal aufgezeigt, wie durch stringente Argumentation erfolgsversprechend vorgegangen werden kann. Es ist bedauerlich, wie durch neuere "übereifrige" Beiträge alles wieder "verwässert" wird. :(
Core2max:
Diese interne Schlichtungsstelle ist ja nur eine der Ideen die Immergrün /365 AG hat.
Ich persönliche finde dies hier https://www.immergruen-energie.de/vertragserklaerungen/
am besten. Echt "witzig" was da so abgefragt wird. Mir hatte man ja auch ein Gewerbe vorgeworfen um sich vor dem Bonus zu drücken. Uebrigens 25%,nicht wie oben 15% erwähnt. Ich Pflichten kkh zu sich an die bereits mehrfach beschrieben Wege zum nachweislichen Erfolg zu halten. Hat ja auch bei mir geklappt :)
Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk
Scenicexception:
Hallo,
ich habe gestern Abend folgende email (als Antwort auf meinen Widerspruch) erhalten:
[EMail entfernt]
Im Betreff ist kein Bezug zu meinem Widerspruch. Wie kann ich nachweisen, dass ich in dieser email Widerspruch eingelegt habe und das ab jetzt die 4 Wochen Frist gilt?
Grüße
Scenicexception
UR:
--- Zitat von: khh am 09. Februar 2015, 21:15:35 ---Weitere Korrespondenz mit dem sogen. immergrün!-Energie Beschwerdemanagement (wie bspw. von @UR praktiziert ::)) ist NICHT zielführend.
--- Ende Zitat ---
Ach wissen Sie, ich finde so ein Unternehmen kann man ruhig ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen, indem man einmal deutlich macht das man nicht Lieschen Müller heisst, um die Machenschaften detalliert Bescheid weiss und in so einem Fall etwaige Konsequenzen genauso im Detail ankündigt. Es ist ja nun mal offensichtlich das es sich bei dieser Firma nicht um Zufälle und Missgeschicke handelt. Und eine weitere Korrespondenz sieht für mich anders aus. Für mich ist dieses der letzte Kontakt und eine letzte Ansage an diese "Firma", in der ich ankündige das bei jeglichem Abweichen von der zu 100% nachweisbaren Zahlungspflicht des Bonus, sofort eine Beschwerde zur Schlichtungstelle geht. Weite Korrespondenz die von der Bonusbestätigung/zahlung abweicht, werde ich ja überhaupt nicht mehr ernstnehmen und nicht beantworten. Außerdem mache ich den Herrschaften damit klar, dass ich nicht einer von den Kunden sein werde, der sich in einer frühen Phase des Schlichtungsverfahren mit einem kleinen Betrag abspeisen lässt. Wenn nämlich nur die geringste Chance besteht DAS, geht mein Anwalt davon aus das es ig erstmal immer zum Schlichtungsverfahren kommen lässt. Wenn dann nämlich früh eine interne, einvernehmlich Lösung gefunden wird, belaufen sich die Kosten für ig bei nur 100€ für die Schlichtungsstelle, plus den Mini-betrag mit dem man den Kunden von seinem Bonusrecht " weglocken" konnte. Und da es ja oft um recht satte Bonusbeträge geht, lohnt sich das natürlich für ig. Anscheinend geben sich immer noch sehr viele Kunden mit dieser internen Lösung aus Angst vor Gerichts/Anwaltskosten zufrieden.
Hierzu Artikel 4 §4 Fallpauschalen der Kostenordung Schlichtungsstelle Energie:
Endet ein Schlichtungsverfahrennach § 9 Abs. 1 lit c) Verfahrensordnung im Rahmen des Verfahrens nach § 6 Abs. 1 Verfahrensordnung, beträgt die Fallpauschale 100 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen die sofortige Abhilfe bzw. die einvernehmliche Einigung innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt und nachweist.
Alle Verfahren die länger laufen werden deutlich teurer für ig, und in den meisten Fällen ist es dann günstiger den Bonus zu zahlen. Und das zeige ich ig hier auf.
Wenn ich schon bei einer 100% klaren Rechtslage solche Sätze von ig lese: Entsprechend des dort festgestellten Prüfungsergebnisses wird ein Lösungsvorschlag für Ihr Anliegen erarbeitet. Genau das drückt dieser Satz aus. Die prognostizieren jetzt die möglichen Kosten/Chancen einer internen Einigung und wägen dann ab welcher Weg der günstigere/profitablere ist. Ich zeige ig nur auf das in meinem Fall der günstigste Weg der ist, den Bonus ohne weitere Umwege zu zahlen. Mehr nicht.
Grüße :)
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