Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigen bei immergrün
khh:
--- Zitat von: Eni am 04. Oktober 2014, 23:59:48 ---Genau das ist nicht ...
Denkfehler! Es ist ...
Mir ist es einfach zu ...
Ja, und es ist auch ...
Na gut, aber ...
--- Ende Zitat ---
"Bla bla bla..." - *gähn* :D
DieAdmin:
--- Zitat von: Eni am 04. Oktober 2014, 16:09:39 ---
--- Zitat von: DieAdmin am 04. Oktober 2014, 13:45:43 ---@Eni,
wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.
--- Ende Zitat ---
Sie möchten dem Leser gegenüber hier weiterhin suggerieren, dass es sich um beleidigende Kraftausdrücke gehandelt hat? Da möchte ich dann doch mal umgekehrt dringend bitten, die Bedeutung von "Kraftausdruck" nachzuschlagen.
--- Ende Zitat ---
@Eni,
ich habe garnichts suggeriert, sondern lediglich Ihre Worte wiederholt. Die Verwendung des Begriffes "Kraftausdrücke" kam von Ihnen. Sie haben selbst den Lesern dieses Thread diese Interpretation vorgegeben. ;) Sie sollten sich dann aber auch nicht wundern, wenn andere in Ihre "Bildsprache" einsteigen.
Zur Erinnerung:
--- Zitat von: Eni am 04. Oktober 2014, 12:58:41 ---....
Es steht mir nicht zu, die Entscheidungen der Administration öffentlich zu kritisieren, aber ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, wenn man hier öffentlich einen Verstoß gegen die Netiquette anführt, dieser Verstoß für die Leser aber nicht mehr nachvollziehbar ist.
...
--- Ende Zitat ---
Fetthervorhebung von mir
Eni:
--- Zitat von: DieAdmin am 05. Oktober 2014, 10:23:40 ---@Eni,
ich habe garnichts suggeriert, sondern lediglich Ihre Worte wiederholt. Die Verwendung des Begriffes "Kraftausdrücke" kam von Ihnen. Sie haben selbst den Lesern dieses Thread diese Interpretation vorgegeben. ;) Sie sollten sich dann aber auch nicht wundern, wenn andere in Ihre "Bildsprache" einsteigen.
--- Ende Zitat ---
Na ja, es ist nun wahrlich nicht mein Anliegen, jetzt Haarspalterei mit der Administration zu betreiben. Aber Ihr Kommentar ist doch eindeutig, unabhängig davon, wer den Begriff "Kraftausdrücke" ins Spiel brachte:
--- Zitat von: DieAdmin am 04. Oktober 2014, 13:45:43 ---@Eni,
wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.
--- Ende Zitat ---
Hier suggerieren Sie eindeutig, dass es sich eben doch um solche Ausrücke handelte. Anders ist dieser Absatz nicht zu verstehen.
Dandy:
Holla,
zugegeben, ich bin neu hier im Forum. Aufgesucht habe ich es aus akkutem Anlass.
Allerdings muss ich feststellen, dass das mitlesen hier keinen Spaß macht. In jedem Forum gibt es Mitglieder, die sich profilieren wollen. Hier scheint es mir aber doch recht extrem.
Ich würde doch vorschlagen, dass die Experten ihre Grundsatzdiskussionen in juristischen Fachblättern austauschen und sich hier auf Allgemeinverständliches beschränken. Dieses ist - glaub ich - ein Forum für Energieverbraucher und nicht für Juristen. Wenn zu einem Sachverhalt unterschiedliche Meinungen bestehen, dann kann man das auch so kenntlichmachen und im Raum stehen zu lassen ohne das bis aufs Kleinste durchzudiskutieren.
Dann wäre es schon wichtiger, Erfahrungen mitzuteilen, mit denen man sich erfolgreich regen die Taktiken von immergrün gewehrt hat, mitzuteilen.
Mir haben sie jetzt mitgeteilt, dass (nach fristgerechter Kündigung) der Lastschrifteinzug nicht mehr funktioniert, da ich kein SEPA-Mandat eingereicht habe. Anscheinend spekuliert man darauf, dass ich die letzte Rate nicht rechtzeitig überweise und so eine Vertragsverletzung zur Verweigerung der Bonuszahlung führt.
Meine Antwort: Ich werde die letzte Abschlagszahlung manuell überweisen, Hinweis, dass immergrün es unterlassen hat, sich frühzeitig um ein SEPA-Mandat zu bemühen und die letzten drei Abschlagszahlungen ohne Mandat eingezogen wurden. Ferner dass ich dieses Verhalten aufgrund der damit verbundenen Spekulation für unseriös halte und Meldung an die Bundesnetzagentur.
M.M. ist jedoch das Fehlen eines SEPA-Mandates ein Vorteil für die Verbraucher. In meinem Fall könnte ich drei Abschlagszahlungen 13 Monate lang im Nachhinein zurückfordern. Das wird evtl. einmal interessant, wenn die Bonuszahlung verweigert wird.
khh:
--- Zitat von: Dandy am 21. Oktober 2014, 12:27:20 ---... Dann wäre es schon wichtiger, Erfahrungen mitzuteilen, mit denen man sich erfolgreich gegen die Taktiken von immergrün gewehrt hat, mitzuteilen.
--- Ende Zitat ---
@Dandy,
wie man erfolgreich vorgehen kann - speziell auch bei Ihrem Problem - können Sie hier im Forum in den betreffenden Threads nachlesen. Allein "Erfahrungen" sind ansonsten kaum hilfreich. Allerdings ist es wichtig zu wissen, auf welche rechtlichen oder vertraglichen Bestimmungen man sein "sich wehren" stützen kann. Das findet man in diesem Forum und insofern unterscheidet es sich von so manchem "Laber"-Forum!
--- Zitat von: Dandy am 21. Oktober 2014, 12:27:20 ---Mir haben sie jetzt mitgeteilt, dass (nach fristgerechter Kündigung) der Lastschrifteinzug nicht mehr funktioniert, da ich kein SEPA-Mandat eingereicht habe. Anscheinend spekuliert man darauf, dass ich die letzte Rate nicht rechtzeitig überweise und so eine Vertragsverletzung zur Verweigerung der Bonuszahlung führt. ...
--- Ende Zitat ---
Diese Mitteilung ist Unsinn, denn - wie Sie richtig bzgl. unautorisierter Lastschriften und deren Auswirkungen anmerken - ohne SEPA-Mandat geht im geschäftlichen Zahlungsverkehr seit August 2014 nichts mehr. Bisher haben die 365 AG & Co. die Abbuchungseinstellung auch mit der AGB-Klausel in Ziff. 10 Abs. 2
--- Zitat ---Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
--- Ende Zitat ---
"begründet" und zwar selbst dann, wenn diese Klausel in der für den Vertrag des Kunden verwendeten AGB gar nicht enthalten ist ;D.
Übrigens, Ihre Meldung an die Bundesnetzagentur dürfte nichts bringen, denn seit knapp drei Jahres ist die Schlichtungsstelle Energie e.V. (www.schlichtungsstelle-energie.de) für Verbraucherbeschwerden zuständig!
Prüfen sollten Sie, ob Ihr Strompaket bzw. der prognostizierte Jahresverbrauch bereits mit 11 Abschlägen bezahlt ist (auch zu dem Thema gibt es spezielle Threads).
Gruß, khh
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