Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigen bei immergrün
Didakt:
--- Zitat von: DieAdmin am 04. Oktober 2014, 13:45:43 ---@Eni,
...Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen.
--- Zitat von: Eni am 04. Oktober 2014, 12:58:41 ---@Didakt & khh
Wenn ich jedes Mal hier Beiträge melden würde, in denen mir Ihre Wortwahl nicht passt, kämen die Admins mit dem Löschen gar nicht mehr nach...
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Jetzt muss ich noch etwas richtigstellen: Sollte hier der Eindruck entstanden sein, ich hätte mich bei der Admin über eine nicht akzeptable Wortwahl mir gegenüber beschwert, so weise ich diesen Eindruck entschieden zurück! Solche Kleinigkeiten können mich nicht erschüttern! ;)
U. a. auf Karl May zurückzugreifen ist doch nicht schlimm! ;D
khh:
--- Zitat von: Eni am 03. Oktober 2014, 23:24:35 ---… Wir reden nicht vom Bonus, von Abschlagszahlungen, von Fristen, etc. - sondern ausschließlich von der Möglichkeit der Sonderkündigung. …
… Thema ist, ob ich als Kunde ein solches Begehren wirksam durchsetzen kann. ...
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung durch khh]
Genau davon rede ich - siehe:
--- Zitat von: khh am 03. Oktober 2014, 15:32:58 ---Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. ...
--- Ende Zitat ---
Rechtsfolge einer gar nicht bzw. nicht rechtskonform zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung ist, dass eine solche Preiserhöhung unwirksam ist! Damit wird für Kunden die Fortführung des Vertrages aber nicht unzumutbar. Ein „Recht“, diesbzgl. Sonderkündigungen wirksam „nachholen“ zu können, ist nirgendwo ersichtlich.
Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint :) ), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.
Und nehmen Sie sich selbst nicht so wichtig, niemand „stürzt sich wie ein Geier auf alles, wo 'Eni' steht“ ;D !
OFF - TOPIC
--- Zitat von: Eni am 04. Oktober 2014, 12:58:41 ---... ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, ...
... Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".
--- Ende Zitat ---
Mit Kraftausdrücken „agieren“ Sie nicht. Aber regelmäßig mit Mitdiskutanten herabsetzende oder verunglimpfende persönlich werdende „Anwürfe“; und zwar immer dann, wenn Ihnen augenscheinlich sachliche Argumente ausgehen >:(.
Und zu Letzterem: Falls SIE dem "Kindergarten" schon entwachsen sein sollten, dann verlassen Sie ihn doch ;) !
Off-Topic – ENDE
Eni:
--- Zitat von: khh am 04. Oktober 2014, 14:44:36 ---Rechtsfolge einer gar nicht bzw. nicht rechtskonform zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung ist, dass eine solche Preiserhöhung unwirksam ist! Damit wird für Kunden die Fortführung des Vertrages aber nicht unzumutbar. Ein „Recht“, diesbzgl. Sonderkündigungen wirksam „nachholen“ zu können, ist nirgendwo ersichtlich.
--- Ende Zitat ---
Ihre Argumentation ist wieder am Thema vorbei. Es geht nicht um eine "Unzumutbarkeit" der Vertragsfortführung durch eine rechtlich unzulängliche Preiserhöhungsankündigung. Wenn überhaupt ergibt sich eine Unzumutbarkeit nach BGB aus der Summe sämtlichen Fehlverhaltens des Anbieters, insbesondere erheblichem Zahlungsverzug. Sie schmeißen die Ausführungen der von Ihnen zitierten Anwältin bunt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung durcheinander.
Sie kennen die Rechtsfolge beim Versagen des Sonderkündigungsrechts nicht, sondern Sie greifen hier den Gerichten vor, in dem Sie blind behaupten, dass dieses nicht wirksam nachholbar sei. Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt. Der wird im Gegensatz zu Ihnen auch ohne entsprechendes Präzedenzurteil oder Gesetzt glücklich damit.
--- Zitat von: khh am 04. Oktober 2014, 14:44:36 ---Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint :) ), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.
--- Ende Zitat ---
Sie sind doch derjenige, der nun zum x-ten Male ankündigt, in derlei Diskussion nicht mehr einzusteigen. Sie entscheiden sich dennoch immer aufs Neue dies zu tun, um regelmäßig dann zu dem Schluss zu kommen, dass es ja völlig sinnlos ist. Ja nun, da können Sie sich nur selbst helfen.
Und nein, die Betroffenen sollen natürlich Ihren Vorstellungen folgen. Was ist Ihr Ziel? Zum Guru zu werden, der nichts neben sich gelten lässt und dem blind gefolgt werden muss? Ist das wirklich so erstrebenswert innerhalb einer demokratischen Diskussionskultur?
--- Zitat von: khh am 04. Oktober 2014, 14:44:36 ---Und nehmen Sie sich selbst nicht so wichtig, niemand „stürzt sich wie ein Geier auf alles, wo 'Eni' steht“ ;D !
--- Ende Zitat ---
Die Aussage ausgerechnet von Ihnen dürfte nicht nur mir ein breites Grinsen abringen.
--- Zitat von: Eni am 04. Oktober 2014, 12:58:41 ---... ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, ...
... Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: khh am 04. Oktober 2014, 14:44:36 ---Mit Kraftausdrücken „agieren“ Sie nicht. Aber regelmäßig mit Mitdiskutanten herabsetzende oder verunglimpfende persönlich werdende „Anwürfe“; und zwar immer dann, wenn Ihnen augenscheinlich sachliche Argumente ausgehen >:(.
--- Ende Zitat ---
Mit "Verunglimpfen" kennen Sie sich ja bestens aus. Der Unterschied ist nur, dass ich nicht jeden Pup von Ihnen melde. Aber offensichtlich möchte die Administration es ja nicht anders. Daher werde ich dann gleich auch mal zur Tat streiten.
--- Zitat von: khh am 04. Oktober 2014, 14:44:36 ---Und zu Letzterem: Falls SIE dem "Kindergarten" schon entwachsen sein sollten, dann verlassen Sie ihn doch ;) !
--- Ende Zitat ---
Damit Sie Ihr Ziel erreichen, hier jeden mundtot zu machen, der nicht auf Ihrer Welle schwimmt? Im Leben nicht!
Eni:
--- Zitat von: DieAdmin am 04. Oktober 2014, 13:45:43 ---@Eni,
wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.
--- Ende Zitat ---
Sie möchten dem Leser gegenüber hier weiterhin suggerieren, dass es sich um beleidigende Kraftausdrücke gehandelt hat? Da möchte ich dann doch mal umgekehrt dringend bitten, die Bedeutung von "Kraftausdruck" nachzuschlagen.
--- Zitat von: DieAdmin am 04. Oktober 2014, 13:45:43 --- Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen.
--- Ende Zitat ---
Ja, das habe ich jetzt mal gemacht und kann gleichzeitig ankündigen, dass dies nur 1% von den möglichen Beiträgen ist, die ich melden könnte. Sie wollen nicht wirklich, dass ich die restlichen 99% jetzt ausgrabe, oder?
--- Zitat von: DieAdmin am 04. Oktober 2014, 13:45:43 ---Ich habe erneut in Ihrem Beitrag die Wörter editiert, weil diese auch ohne im Zusammenhang stehen, die beleidigende Wirkung entfalten, da ja noch weiter oben der entsprechende Beitrag steht.
--- Ende Zitat ---
Das ist allerdings so akzeptiert.
Didakt:
Es fällt mir ziemlich schwer, aber ich muss meinen Vorsatz, zu diesem leidigen Thema nichts mehr auszuführen, noch einmal brechen.
Fakt ist, dass gegenwärtig keine Rechtsbestimmung besteht, die einem Stromkunden ein "nachholbares Sonderkündigungsrecht" im hier diskutierten Sinn (anlässlich kundendienstlicher Verfehlungen/verzögerter Rechtspflichten eines EVU) zugesteht.
Bei unwirksam vorgenommene Preiserhöhungen erhebt der Verbraucher schlicht und einfach begründeten Einspruch dagegen und bezahlt sie nicht. Gegen andere Verfehlungen stehen einschlägige Rechtsmittel zur Verfügung.
--- Zitat von: Eni am 04. Oktober 2014, 15:49:33 ---...Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt.
--- Ende Zitat ---
Hervorhebungen durch Didakt
"Regelmäßig" trifft nicht zu! "Anbieter" allgemein trifft nicht zu, zu nennen wäre hier wohl ausschließlich die 365 AG! Oder sind andere Anbieter bekannt? Der Kunde konnte auch nach derzeitiger Rechtslage kein Sonderkündungs-"Recht" geltend machen, sondern allenfalls ein Sonderkündungswunsch/-begehren vorbringen bzw. eine einvernehmliche Vertragsaufhebung beantragen! Und warum hatte er damit Erfolg? Weil er sich nicht mehr dem fragwürdigen Geschäftsgebaren dieses Anbieters unterwarf und damit für ihn fortan ein missliebiger, ein nicht mehr für das Geschäftsmodell nützlicher Kunde war. Der Versorger hätte das Begehren des Kunden rein rechtlich betrachtet auch durchaus ablehnen können.
In dieser Sache brauchen nicht die Gerichte wegen eines erweiterten/zusätzlichen "Sonderkündigungsrechts" für Strom-/Gaskunden bemüht zu werden, sondern die Aufsichtsbehörde sollte diesem dubiosen Anbieter die Lizenz entziehen. Wer allerdings anderer Meinung ist, sollte dann auch gefälligst das Gericht anrufen.
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