Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Kündigen bei immergrün

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khh:

--- Zitat von: Eni am 03. Oktober 2014, 13:41:09 ---[...]
Was Sie und Didakt hier aber immer wieder tun, ist, dem kündigungswilligen Verbraucher als dumm zu erklären und xxxxxx Einfluss auf seinen freien Entscheidungswillen zu nehmen. ...
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Ach, ist das so? Haben SIE die betroffenen Verbraucher, welche mit unserer Hilfestellung zu positiven Ergebnissen gekommen sind, diesbzgl. befragt und wurde IHNEN das so bestätigt?
Oder ist dieser zum Sachverhalt komplett überflüssige Absatz eine (mal wieder nebenbei eingestreute) gezielte Diffamierung Dritter, wie Sie es in einer kontroversen Diskussion anscheinend nicht lassen können >:( ? 



--- Zitat von: Eni am 03. Oktober 2014, 13:41:09 ---
--- Zitat von: Didakt am 03. Oktober 2014, 11:38:50 ---... Schlussfolgerung: Ein Sonderkündigungsrecht "nachholen" zu können/zu wollen ist ein ausgemachter Mumpitz.
--- Ende Zitat ---
Ah ja, und das entscheiden neuerdings Sie, und nicht etwa der betroffene Kunde? ... Thema ist, ob der Kunde von sich aus ein Sonderkündigungsrecht geltend machen kann, wenn er dies möchte. Ob Sie diesen Wunsch für "Mumpitz" halten oder nicht, interessiert hier doch genauso wie der berühmte Sack Reis...
--- Ende Zitat ---

Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. Ich wüsste nicht, dass bei den bekannten und vorstehen nochmals genannten Gegebenheiten ein "eine Sonderkündigung nachholen" etwas anderes sein kann als "Mumpitz" :D !

Inzwischen haben aber ja alle zur Kenntnis nehmen können, dass ein/e @Eni "konkludent logisch schlussfolgert" und für sich entschieden hat, dass es ein solches "Recht" gibt. Ob das interessiert, oder ob das genauso eine Bedeutung hat wie der berühmte Sack Reis, lass ich jetzt mal so stehen :).


Edit:  Letzter Satz vom Verfasser gelöscht !


[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßendes Wort gelöscht]

Eni:

--- Zitat von: khh am 03. Oktober 2014, 15:32:58 ---
--- Zitat von: Eni am 03. Oktober 2014, 13:41:09 ---[...]
Was Sie und Didakt hier aber immer wieder tun, ist, dem kündigungswilligen Verbraucher als dumm zu erklären und xxxxx Einfluss auf seinen freien Entscheidungswillen zu nehmen. ...
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Ach, ist das so? Haben SIE die betroffenen Verbraucher, welche mit unserer Hilfestellung zu positiven Ergebnissen gekommen sind, diesbzgl. befragt und wurde IHNEN das so bestätigt?
--- Ende Zitat ---
Auch das ist wieder komplett am Thema vorbei. Ob es in anderer Hinsicht Verbraucher gibt, die durch Ihre Hilfe zu positiven Ergebnissen gekommen sind, ist völlig unabhängig davon. Sie wollen das nicht begreifen, dass es hier nur um ein ganz bestimmtes Thema geht, oder? Wir reden nicht vom Bonus, von Abschlagszahlungen, von Fristen, etc. - sondern ausschließlich von der Möglichkeit der Sonderkündigung. Und da brauche ich auch Niemanden zu befragen, da Sie schließlich völlig ungefragt propagieren, dass ein solches Recht angeblich nicht existiert und gleichzeitig unfähig sind bzw. die Unfähigkeit vorgeben, einfach mal beim Thema zu bleiben.


--- Zitat von: khh am 03. Oktober 2014, 15:32:58 ---Oder ist dieser zum Sachverhalt komplett überflüssige Absatz eine (mal wieder nebenbei eingestreute) gezielte Diffamierung Dritter, wie Sie es in einer kontroversen Diskussion anscheinend nicht lassen können >:( ? 
--- Ende Zitat ---
Führen Sie gerade Selbstgespräche?  ::)


--- Zitat von: khh am 03. Oktober 2014, 15:32:58 ---Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. Ich wüsste nicht, dass bei den bekannten und vorstehen nochmals genannten Gegebenheiten ein "eine Sonderkündigung nachholen" etwas anderes sein kann als "Mumpitz" :D !
--- Ende Zitat ---

Falsch! Thema ist, ob ich als Kunde ein solches Begehren wirksam durchsetzen kann. Und die Praxis zeigt, dass dies unter Berufung auf die intransparente bzw. nicht erfolgte Preiserhöhungsankündigung vielfach gelingt. Daher ist es, um mit Ihren Worten zu sprechen "Mumpitz" hier entsprechend Interessierte von Vornerein anders - und damit FALSCH - zu informieren, nur weil es dazu weder Gesetz noch Urteile gibt und Ihnen ganz persönlich nicht in den Kram passt.


--- Zitat von: khh am 03. Oktober 2014, 15:32:58 ---@Eni, damit erübrigt sich für mich jede weitere Diskussion. Mit Ihnen bringt das  - wie gehabt -  leider ohnehin NICHTS.

--- Ende Zitat ---

Gott, immer diese leere Versprechungen. Wie oft haben Sie schon versprochen, endlich mal Abstand von mir und meinen Beiträgen zu nehmen. Das Gegenteil ist eingetroffen. Sie stürzen sich wie ein Geier auf alles, wo "Eni" steht, dicht gefolgt von Häuptling "Didakt".
So lange Sie Beide meinen, meine Beiträge zerpflücken und diffamieren zu müssen, so lange werden Sie den entsprechenden Gegenwind ernten. Gewöhnen Sie sich dran oder werden Sie erwachsen. Ist nicht meine Entscheidung!



[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßendes Wort gelöscht]

Eni:
Ich denke, dass es unschädlich ist, die gestrichenen Worte hier außerhalb des Kontextes zu nennen.
Es handelte sich dabei 1x um da Wort "XXXX" und 1x um das Wort "XXXX" Zitaten dann wiederholt).

Es steht mir nicht zu, die Entscheidungen der Administration öffentlich zu kritisieren, aber ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, wenn man hier öffentlich einen Verstoß gegen die Netiquette anführt, dieser Verstoß für die Leser aber nicht mehr nachvollziehbar ist.

@Didakt & khh
Wenn ich jedes Mal hier Beiträge melden würde, in denen mir Ihre Wortwahl nicht passt, kämen die Admins mit dem Löschen gar nicht mehr nach. Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".


[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßende Wörter erneut gelöscht.]

Didakt:
Im vorstehenden Beitrag wird ein falscher Eindruck vermittelt. Nur zum besseren Verständnis:
Mit "@Didakt & khh" kann keine Firmenbezeichnung gemeint sein! Eine solche Firma existiert nicht, jedenfalls noch nicht! :D Wikipedia erklärt zum Et-Zeichen folgendes:


--- Zitat ---Deutsche Rechtschreibung und Typografie
Alleinstehend repräsentiert das Et-Zeichen das lateinische Wort et mit der deutschen Bedeutung ‚und‘. Gemäß der deutschen Orthographie und Mikrotypografie darf es ausschließlich in Firmenbezeichnungen benutzt werden; in allen anderen Fällen ist entweder das ausgeschriebene „und“ bzw. dessen Abkürzung „u.“ zu verwenden. Das Plus-Zeichen (+; im Gegensatz zu & ein mathematisches und kein Satzzeichen) wird als Ersatzzeichen für & je nach Zusammenhang bzw. Textsorte zumindest toleriert.

--- Ende Zitat ---

DieAdmin:
@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

 Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen. Krieg ich nur einen allgemeinen Zuruf, ohne kronkrete Nennung der Textpassage, prüfe ich, inwieweit die Netiquette (auch nochmal in Forenregeln enthalten) verletzt werden.

Nicht immer liegt nach diesem anzulegenden Maßstab eine entsprechende Verletzung vor, auch wenn mancher Melder da anderer Meinung ist.

Ich habe erneut in Ihrem Beitrag die Wörter editiert, weil diese auch ohne im Zusammenhang stehen, die beleidigende Wirkung entfalten, da ja noch weiter oben der entsprechende Beitrag steht.

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