Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigen bei immergrün
Didakt:
--- Zitat von: khh am 01. Oktober 2014, 20:43:38 ---Interessant auch die Ausführungen zum 'außerordentlichen Kündigungsrecht' seitens des Kunden...
--- Ende Zitat ---
Siehste wohl, und da gab es doch tatsächlich einen, der meinte hier im Forum, man brauche sich Almado gegenüber nicht an Recht und Gesetz zu halten! ;D
Und Frau RA Holling rät u. a. auch noch:
--- Zitat ---Tipp
...Bei Verträgen mit Bonusversprechen kündigen Sie zum Ende des ersten Vertragsjahres.
--- Ende Zitat ---
Hervorhebung durch Didakt
Kommt mir irgendwie bekannt vor! :D
khh:
Hallo Dandy,
dann ist soweit ja alles i.O., denn für die rechtliche Wirksamkeit der Vertragskündigung ist eine Bestätigung des Empfängers gar nicht notwendig, weil die Kündigung bekanntlich eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung ist.
Zur Bedeutung des Vertragsabschlussdatums hatte ich nur deshalb nachgefragt, weil hier im Forum schon mal behauptet wurde, dass die AGB von immergrün/almado Klauseln enthalten (hätten), die zu nicht identischen Vertrags- und Lieferjahren führen würden.
Mit der Suche eines neuen Anbieters sollten Sie sich bis einige Tage nach dem 15.10. Zeit lassen, damit die dann veröffentlichten Veränderungen der Umlagen ab dem 01.01.2015 (womöglich rückläufig?) in den Angeboten eingepreist sind. Und unbedingt die wenig seriösen "Discounter" à la 365 AG & Co. aussortieren - siehe bspw. hier www.bezahlbare-energie.de !
Gruß, khh
Eni:
--- Zitat von: Didakt am 02. Oktober 2014, 11:23:07 ---
--- Zitat von: khh am 01. Oktober 2014, 20:43:38 ---Interessant auch die Ausführungen zum 'außerordentlichen Kündigungsrecht' seitens des Kunden...
--- Ende Zitat ---
Siehste wohl, und da gab es doch tatsächlich einen, der meinte hier im Forum, man brauche sich Almado gegenüber nicht an Recht und Gesetz zu halten! ;D
--- Ende Zitat ---
Völlig zusammenhangloser Kommentar.
Das Recht auf Sonderkündigung ergibt sich in Fällen wie Almado grundsätzlich aus den Preiserhöhungen und der Tatsache, dass ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht aufgrund der Intransparenz bzw. Nichtankündigung der Preiserhöhung zum gegebenen Zeitpunkt versagt bleibt - es wird dann hilfsweise bei Kenntnis der Preiserhöhung nachgeholt.
Mit Ihren Darstellungen erweisen Sie hier allen, die ihr Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen wollen, einen Bärendienst. Es ist schlichtweg falsch zu suggerieren, dass ein solches Recht nicht besteht. Insbesondere, wenn man dann Auszüge aus dem BGB zitiert, die nicht das Geringste damit zutun haben.
Darüberhinaus wäre aber in manchen Fällen dennoch auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB zu prüfen.
Nur weil noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat, bedeutet dies nicht, dass die Gerichte nicht bereit wären, dies in extremen Fällen zutun. Und diese extremen Fälle werden hier überhaupt nicht beispielhaft bei den Ausführungen der RA'in angeführt. Wenn ein Versorger also dem Kunden über Monate mehrere Hundert Euro schuldet, immer wieder falsche Abrechnungen erstellt oder überhaupt nicht auf die Forderungen eingeht, dürfte sich daraus sehr wohl aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ein Sonderkündigungsrecht nach BGB ergeben. Dieses steht schließlich auch dem Versorger zu, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.
khh:
--- Zitat von: Eni am 02. Oktober 2014, 12:39:35 ---... Das Recht auf Sonderkündigung ergibt sich in Fällen wie Almado grundsätzlich aus den Preiserhöhungen und der Tatsache, dass ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht aufgrund der Intransparenz bzw. Nichtankündigung der Preiserhöhung zum gegebenen Zeitpunkt versagt bleibt - es wird dann hilfsweise bei Kenntnis der Preiserhöhung nachgeholt. ...
--- Ende Zitat ---
In welchem Gesetz o.ä. steht denn bzw. welches Gericht hat bereits entschieden, dass in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht "nachgeholt" werden kann ?
--- Zitat von: Eni am 02. Oktober 2014, 12:39:35 ---... Darüberhinaus wäre aber in manchen Fällen dennoch auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB zu prüfen. Nur weil noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat ...
--- Ende Zitat ---
Gerade weil das wohl noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat, sollte man das hier im Forum besser NICHT als "Recht" herausstellen, schließlich gibt es ja gerichtlich ausgeurteilte Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen unwirksame Preiserhöhungen zu wehren !
Didakt:
--- Zitat von: Eni am 02. Oktober 2014, 12:39:35 ---...Mit Ihren Darstellungen erweisen Sie hier allen, die ihr Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen wollen, einen Bärendienst....
--- Ende Zitat ---
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der Beitrag entbehrt leider wieder mal jeglicher Grundlage!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln