Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigen bei immergrün
Eni:
UR, danke, dass Sie die Vorgehensweise bei Zustellung mit Gerichtsvollzieher hier mal beschreiben.
Bestimmt ist diese Form der Zustellung auch die sicherste für den Absender. Allerdings verursacht das ja auch nicht ganz unerhebliche Kosten. Das bedeutet natürlich im Endeffekt, dass man wieder Zeit und Nerven lässt, um ggf. die Kosten vom Unternehmen zurück zu erstreiten. Und wenn es um ein reines Kündigungsschreiben geht, besteht ja nicht mal ein Anspruch auf den Auslagenersatz.
Ich würde daher nicht generell dazu raten, per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Einschreiben mit Rückschein, oder inzwischen sogar per Einwurf, sind ebenfalls beweisend für die Zustellung und erheblich günstiger.
findus14472:
Habe mit "immergrün" nun schon seit Monaten wegen unberechtigter, vorzeitiger Kündigung regen Schriftverkehr. Die arbeiten auch mit allen in diesem Forum beschriebenen. Meine Schreiben habe ich jeweils "nur" mit Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein versandt. In der Praxis wurde von "immergrün" jedoch noch nie behauptet ein Schreiben nicht erhalten zu haben.
UR:
Das mag sein das auch normale Einschreiben (noch) ankommen. Aber wenn ich das schon lese....." seit Monaten regen Schriftverkehr...."
Bei den ganzen unglaublichen Erfahrungsberichten handel ich auf den Punkt. Von Anfang an keine Spielchen. Die sollen ruhig wissen das man es sehr ernst meint und sich nicht ver****** lässt. Die Kosten in Höhe von ~13€ find ich noch annehmbar, für ein Einschreiben leg ich auch ~5 Euro hin. Klar kann man den Inhalt eines ESchreibens auch bezeugen lassen, nur bei den kalkulierten Machenschaften auf Kosten der Kunden, gehts mir nicht mehr länger um ein paar Euro mehr oder weniger, sondern darum mein Recht korrekt abzusichern und v.a. um eine stressfreie Beziehung zu meinen Fixkosten und dessen Organisation. Wer so wie diese "Firma" rechtlich gesehen auf der Paragraphen-Rasierklinge wandelt, wird von mir auch so behandelt.
khh:
--- Zitat von: UR am 27. September 2014, 22:27:53 ---Das mag sein das auch normale Einschreiben (noch) ankommen. Aber wenn ich das schon lese....." seit Monaten regen Schriftverkehr...."
Bei den ganzen unglaublichen Erfahrungsberichten handel ich auf den Punkt. Von Anfang an keine Spielchen. Die sollen ruhig wissen das man es sehr ernst meint und sich nicht ver****** lässt. ...
--- Ende Zitat ---
@UR
Einschreiben kommen nicht nur (noch) an, sondern das aus bestimmten Gründen zu empfehlende "Einschreiben-Einwurf" ist gemäß BGH-Rechtsprechung ein gerichtsfester Zugangsnachweis (den Inhaltsnachweis und wie man dieses praktisch aber kaum relevante "Problemchen" einfach lösen kann, lassen wir mal draußen vor)!
Das ist hier im Forum x-mal diskutiert worden und kann mit Hilfe der Funktion "Suche" alles nachgelesen werden.
Und bzgl. 'Aber wenn ich das schon lese..... "seit Monaten regen Schriftverkehr...." ' >:( sollten Sie besser erst einmal mit den Besonderheiten des "Falls" von @findus14472 befassen, dann dürfte das "seit Monaten" auch für Sie nach-vollziehbar werden.
Zu "handeln auf den Punkt" und "Von Anfang an keine Spielchen" ist nicht maßgeblich, wie der Schriftverkehr zugestellt wird. Es kommt allein darauf an, wann man was mit welchen Fristsetzungen vorbringt und wie man bei fruchtlosem Fristablauf weiter vorgeht.
Hierzu finden Sie in den verschiedenen Threads zu immergrün / almado / 365 AG diverse Beispiele, die relativ zügig zu guten Ergebnissen für die betroffenen Verbraucher geführt haben !
khh
Eni:
--- Zitat von: UR am 27. September 2014, 22:27:53 ---Klar kann man den Inhalt eines ESchreibens auch bezeugen lassen, nur bei den kalkulierten Machenschaften auf Kosten der Kunden, gehts mir nicht mehr länger um ein paar Euro mehr oder weniger, sondern darum mein Recht korrekt abzusichern und v.a. um eine stressfreie Beziehung zu meinen Fixkosten und dessen Organisation.
--- Ende Zitat ---
Das mag für Sie alles so zutreffen, dennoch ist das als Generalempfehlung nicht sinnvoll. Es gibt schließlich genug Leute, die verhältnismäßig kleine Summen als Bonus und Rückerstattungen von Abschlagsüberzahlungen zu erwarten haben. Und hat der Ärger mit dieser Firma erst mal angefangen, dann bleibt es nicht bei 1x Schriftverkehr. Am Ende ist das alles nun mal auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung. "Recht" hin oder her - wenn ich 120,- Euro zu erwarten aber, aber zur Demonstration meiner "Ich-lass'-mich-nicht-verarschen-Position" 50-60 Euro für den Gerichtsvollzieher raushaue, habe ich am Ende größeren Schaden als nötig wäre. Es wird auch nicht so sein, dass Almado sich jetzt einen Vermerk ins firmeneigene System macht "Kündigung mit Gerichtsvollzieher zugestellt". Ob Sie nun mit Ihrer Schlussrechnung im nächsten Jahr Ärger erwartet oder nicht, dürfte völlig unabhängig davon sein, wie die Kündigung zugestellt wurde. Das Problem bei Almado ist grundsätzlich, dass die Abrechnungen erst mal nicht gemacht werden bzw. dann falsch sind - nicht, dass fristgerechte Kündigungen negiert werden.
Es ist ja nicht falsch, was Sie tun. Nur macht es keinen Sinn, generell dazu zu raten, die Zustellungen des Schriftverkehrs grundsätzlich per Gerichtsvollzieher durchzuführen.
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