Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Kündigen bei immergrün

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Eni:

--- Zitat von: Didakt am 26. September 2014, 20:14:02 ---Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
--- Ende Zitat ---

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?


--- Zitat ---Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?
--- Ende Zitat ---

Nein, ganz bestimmt nicht. Sie müssen noch nicht mal irgendeine Kündigungsbestätigung erhalten, um Ihren Bonusanspruch zu bewahren. Die Formulierung "mit Ablauf des..." dient nur als Hilfe für den Kunden, damit dieser sich bei der Kündigung nicht missverständlich ausdrückt. Welche Formulierung dann das Unternehmen wählt, kann natürlich nicht vorgegeben werden. Die Formulierung "zum (Datum)" ist auch rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden und im Geschäftsverkehr absolut üblich.

Didakt:
Off Topic

--- Zitat von: Eni am 26. September 2014, 20:38:21 ---
--- Zitat von: Didakt am 26. September 2014, 20:14:02 ---Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
--- Ende Zitat ---

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?
--- Ende Zitat ---

Brauchte er in der Tat nicht, wenn die Kündigung sich nicht an diese richtete, der es schon fertiggebracht hat, einwandfreie Terminsetzungen ins Gegenteil zu verkehren. Sonst genügte durchaus ein Einzeiler ohne jeglichen zusätzlichen Schnickschnack. Bei diesem  aber empfiehlt es sich ausnahmsweise, eine Formulierung zu wählen, die jeglichen Zweifel am Willen des Erklärenden ausschließt. Jeder kann jedoch das tun, was er für richtig hält. Dieses Recht haben Sie sich doch vorstehend auch herausgenommen, obwohl auch dieser Kommentar mal wieder überflüssig war. Allerdings auch meiner, zu dem Sie mich herausforderten. 

Eni:

--- Zitat von: Didakt am 27. September 2014, 10:28:00 ---Off Topic

--- Zitat von: Eni am 26. September 2014, 20:38:21 ---
--- Zitat von: Didakt am 26. September 2014, 20:14:02 ---Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
--- Ende Zitat ---

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?
--- Ende Zitat ---

Brauchte er in der Tat nicht, wenn die Kündigung sich nicht an diese richtete, der es schon fertiggebracht hat, einwandfreie Terminsetzungen ins Gegenteil zu verkehren. Sonst genügte durchaus ein Einzeiler ohne jeglichen zusätzlichen Schnickschnack. Bei diesem  aber empfiehlt es sich ausnahmsweise, eine Formulierung zu wählen, die jeglichen Zweifel am Willen des Erklärenden ausschließt.
--- Ende Zitat ---


Na, da sind wir uns doch einig. Nur, dass hier eben stets genau die Formulierung angeraten wird, wie sie @UR auch benutzt hat. Und ich halte diese Formulierung ("mit Ablauf des...") auch für gut und eindeutig. Dass der TE nun ein falsches Datum gewählt hat, hat mit der Formulierung ja nun mal nichts zu tun.


--- Zitat von: Didakt am 27. September 2014, 10:28:00 ---Jeder kann jedoch das tun, was er für richtig hält. Dieses Recht haben Sie sich doch vorstehend auch herausgenommen, obwohl auch dieser Kommentar mal wieder überflüssig war. Allerdings auch meiner, zu dem Sie mich herausforderten.

--- Ende Zitat ---

Didakt, auch wenn Sie und andere das Forum teilweise als Arena betrachten, in der Schlachten gefochten werden müssen, liegt es mir ganz bestimmt fern, irgendwen hier herauszufordern. Ihr und das Problem gewisser anderer Leute hier ist doch, dass Sie sich durch alles und jeden herausgefordert fühlen.
Wenn Sie also einem neuen User hier vorwerfen, warum er nicht eine ganz bestimmte, offensichtlich von Ihnen favorisierte Formulierung benutzt hat, hier im Forum aber stets immer wieder auf die verwendete Formulierung hingewiesen wird, geht es nicht um Sie, wenn ich dem TE zu verstehen gebe, dass er mit seiner Formulierung nichts falsch gemacht hat.
Hier wird den Leuten immer wieder vorgeworfen, dass Sie mit Fragen lospoltern, ohne vorher mal die einschlägigen Threads zu lesen. Jetzt hat sich aber offensichtlich ein neuer User vorher sehr intensiv eingelesen, und bekommt virtuell trotzdem einen auf den Deckel, weil er nicht genau so formuliert hat, wie es der Herr Didakt gerne hätte.

Ich halte es für wichtig und richtig, einem Neuuser hier die Verwirrung zu nehmen. Dass Sie das wiederum als "überflüssigen Kommentar" werten, verwundert mich allerdings nicht mehr besonders.

UR:
Hallo,

....bitte nicht streiten. Wir haben doch fast alle diese Schwäche unsere Meinung als das höchste Gut anzusehen.  ;)

Um das ganze ein wenig aufzulockern, berichte ich mal von dem Telefonat mit dem Amtsgericht Köln, als ich mich vor ein paar Wochen informieren wollte zwecks Gerichtsvollzieherzustellung. ^^

Das Telefonat verlief ungefähr so:

"Hallo, ich wollte eine Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, wie muss ich da genau vorgehen?"

Die Antwort von dem Herrn am anderen Ende der Leitung ( Man hörte wie er versuchte seinen kölschen Dialekt mit gekünsteltem Hochdeutsch zu überspielen/ Ich schreibs aber mal in kölsch, so wies auch bei mir ankam^^)

"Lasse se misch raten. Almado?" (extreme Betonung auf dem O) ^^

"Ähh...ja, woher wissen sie das?" oO

"Ach, wir kenn hier doch unschere Pappenheimer."

Beiderseitiges Gelächter, dann wurde ich mit der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle verbunden... Ich war irgendwie erschrocken und belustigt zugleich, der GV muss sich da ja ne goldene Nase mit dem Laden verdienen...


(Falls das hier jemand zufällig liest der vorhat zu kündigen oder Schriftverkehr starten will...... Kündigung in doppelter Ausführung an:


Amtsgericht Köln
GVV
50922 Köln

 + seperates Schreiben zufügen mit Bitte um Zustellung des angehängten Schriftstücks nach §§ 132 BGB, 192ff. ZPO.

Anders werde und würde ich mit dieser "Firma" gar nicht kommunizieren. Die Handvoll Leute die diese Masche fahren lachen sich doch über jede normale Mail und irgendwelche Einschreiben Briefe halbtot. Der Stempel des Gerichtsvollziehers ist das einzige was zieht.

khh:

--- Zitat von: UR am 27. September 2014, 19:57:32 ---Anders werde und würde ich mit dieser "Firma" gar nicht kommunizieren. Die Handvoll Leute die diese Masche fahren lachen sich doch über jede normale Mail und irgendwelche Einschreiben Briefe halbtot. Der Stempel des Gerichtsvollziehers ist das einzige was zieht.
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Die hier im Forum nachzulesenden Beispiele besagen etwas anderes. Wenn man zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen konkreten Forderungen (per Einschreiben-Einwurf ausreichend!)  - wie bspw. im "Fall" von @Stoevi (siehe Thread "365AG Stromabzocke") -  gegenüber der 365 AG & Co. vorgeht, dann kann man innerhalb kürzester Zeit eine korrekte (Schluss)Abrechnung bekommen.  :)

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