Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen  (Gelesen 32985 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline stromer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 81
  • Karma: +0/-0
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #30 am: 14. Februar 2014, 07:58:24 »
Hallo dak,

in Ihrer Abrechnung steht  der Satz mit den 364 Versorgungstagen, bei einem Abrechnungszeitraum
vom 01.01. bis zum 31.12.   
Ob der Satz mit den 364 Tagen nur Spaß ist um den Bonus zu umgehen klärt nur die Bestätigung von Netzbetreiber.
Wurde am 30.12.2013 24 Uhr (364 Tage) oder am 31.12.2013 24 Uhr  (365Tage) die Netznutzung durch die 365 AG abgemeldet wurde.  Wann ist denn Beginn bei ihrem aktuellen Anbieter?

mfg

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #31 am: 14. Februar 2014, 11:34:24 »
Die Formulierung bis zum... umfasst immer auch den letztgenannten Tag, im vorliegenden Fall also auch den 31.12. (bis einschl.  24 Uhr). Ggf. kann man dieses durch die Lieferbestätigung des neuen Lieferanten erkennen. Sollte da ein Tag fehlen, würde der örtliche Grundversorger sich mittlerweile für diesen einen Tag schon gemeldet haben.

@dak
Es ist auch zu prüfen, inwieweit es sich bei der "Preiserhöhung" zum 01.06.2013 überhaupt um eine wirksame Preiserhöhung handelt. Auch das dürfte nicht selbstverständlich sein. Lesen Sie sich vielleicht auch mal diesen: (EEG-Umlage) und diesen: (Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung? ) Thread dazu durch. Es muss also, wie bei allen wirksam vereinbarten Preisanpassungsklauseln (so sie denn dieses Erfordernis erfüllen) auch das Transparenzgebot des § 307 BGB erfüllt sein.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2014, 11:40:49 von bolli »

Offline dak

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #32 am: 14. Februar 2014, 19:42:29 »
Hallo zusammen, den für mich zuständigen Netzbetreiber habe ich noch nicht kontaktiert um zu klären, ob 364 oder 365 Tage abgerechnet wurden. Werde ich aber mal nachfragen. Was ich sagen kann ist, das mein Grundversorger sich bisher nicht gemeldet hat. Seit dem 01.01.2014 bin ich bei einem hoffentlich seriösen voRWEggehenden Stromanbieter. Dieser Termin wurde mir auch als Versorgungsbeginn bestätigt. Der Hinweis mit der vielleicht unzulässigen Strompreiserhöhung ab dem 01.06.2013 nehme ich gerne auf und werde das mal prüfen. Besten Dank für eure Beiträge und Hinweise. Werde ggf. Noch mal meinen Schreiberling bemühen und ein Schreiben an meine "Freunde" von almado aufsetzen. Durch khh habe ich gelernt diesem Verein noch 4 Wochen Zeit zu lassen, bevor ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden kann. Kann es kaum erwarten. Kennt jemand von euch überhaupt jemanden, der von almado eine Bonuszahlung freiwillig oder unfreiwillig erhalten hat? Gibt es schon erfolgreiche almado Geschädigte, welche alleine durch das Einschalten der Schlichtungsstelle zur Bonuszahlung kamen? Wenn es nicht reicht, habe noch eine Rechtsschutzversicherung. Danke euch jetzt schon für euer Feedback. Wie weit seid ihr mit almado? Gruß dak

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #33 am: 14. Februar 2014, 20:13:59 »
... den für mich zuständigen Netzbetreiber habe ich noch nicht kontaktiert um zu klären, ob 364 oder 365 Tage abgerechnet wurden. ...

DAS wird der Netzbetreiber nicht wissen ;). Zu erfragen ist:

... Wurde am 30.12.2013 24 Uhr ... oder am 31.12.2013 24 Uhr ... die Netznutzung durch die 365 AG abgemeldet ...
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline dak

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #34 am: 14. Februar 2014, 20:34:27 »
Hallo khh, genau so werde ich es machen. Können sie mir noch einen Rat geben für den Fall, das almado bei mir die Nachzahlung von gut 20 Euro einmahnen wird, obwohl ich auf deren Abschlußrechnung widersprochen habe? Almado ist ja bekannt dafür schnell mit Inkasso am Start zu sein, um offene Forderungen einzufordern inkl. weiterer Kosten zu meinen Lasten. Stichtag für mich ist ja hier der 14.02.14. Danke ihnen schon jetzt für ihre unterstützende Antwort. Gruß dak

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #35 am: 14. Februar 2014, 20:59:48 »
... Können sie mir noch einen Rat geben für den Fall, das almado bei mir die Nachzahlung von gut 20 Euro einmahnen wird, obwohl ich auf deren Abschlußrechnung widersprochen habe? ...

Aufgrund der fehlerhaften Schlussrechnung und Ihres diesbzgl. Widerspruchs gibt es keine berechtigte Nachzahlungs-Forderung. Eventuelle Mahnungen etc. lochen und abheften - Punkt !
« Letzte Änderung: 14. Februar 2014, 21:11:31 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline dak

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #36 am: 02. März 2014, 10:19:00 »
Hallo khh,
möchte hier nur kurz mitteilen, daß immergrün mir am 25.02.2014 per Mail eine Mahnung geschickt hat für die "offene Forderung" von 20,90 Euro.

Auszug aus der Mail:
[EMail entfernt]
Da ich der Schlußrechnung mehrfach widersprochen habe und widerum
immergrün mit einer Frist bis zum 10.03.2014 aufgefordert habe
die Schlußrechnung zu korrigieren und mir meine 25% Bonuszahlung (abzüglich 20,90 EUR.) auf mein Konto zu überweisen, immergrün aber bis jetzt in keinster Art und Weise auf diesen Widerspruch reagiert hat, gehe ich davon aus, daß ich in den nächsten Tagen eine Mail von deren Inkassounternehmen erhalten werde.

Noch einmal hierzu die Frage:
Wenn die Inkassomail kommt, sitze ich diese aus oder widerspreche ich der Forderung des Inkassounternehmens genauso wie immergrün?
Habe sämtliche Unterlagen schon zusammengestellt, um ab dem 11.03.2014 diese an die Schlichtungsstelle Energie weiterzuleiten.
Ab wann übergebe ich die Angelegenheit einem Anwalt ?

Vielen dank schon jetzt für ihre Antwort.

Gruß dak
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:08:07 von DieAdmin »

Offline dak

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #37 am: 21. April 2014, 11:12:59 »
Hallo zusammen,
habe am 20.04.2014 diese Mail von
immergrün erhalten. Ich weiß noch nicht so genau, was
ich davon halten soll. Was nun sprach der Scheich ?!! ;)

------------------------------------------
[EMail entfernt]
------------------------------------------------------------------------------------------

Vielen Dank jetzt schon für eure Meinungen.
Frohe Ostern wünscht euch allen dak
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:08:25 von DieAdmin »

Offline dak

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #38 am: 28. April 2014, 06:53:21 »
Hallo zusammen, wollte euch nur darüber informieren, daß ich von almado eine E-Mail mit einer korrigierten Schlussabrechnung erhalten habe. Hier wurde jetzt auch der Neukundenbonus berücksichtigt. Weiter teilte man mir mit, daß ich in den nächsten 3 Wochen einen Verrechnungsscheck über das Guthaben erhalten werde. Oh Wunder, oh Wunder.  ::). Warte jetzt mal ab. Gruss dak

Offline molli013

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #39 am: 17. September 2014, 09:01:16 »
Forum „immergrün“

Meine Erfahrungen mit dem Energieversorger  immergrün:

Vertragsbestandteil war ein Paketpreis für die Lieferung von 2200 kWh für das Jahr 2013 mit einem monatlichen Abschlag von 49,00 Euro.

Auf meine Mails in Bezug auf meinen Widersprüchen – insgesamt 7 Mails – erhielt ich nie eine Antwort  bzw. eine Reaktion von immergrün.

1.) Hintergrund der Widersprüche waren, dass die Stromabrechnungen nicht auf meine Zählerstandsübermittlungen  sondern auf die geschätzten Zählerständen von immergrün durchgeführt wurden.

2.) Ich wollte meinen Paketpreis von 2200 kWh auf meinem tatsächlichem Stromverbrauch von 1700 kWh reduzieren.

3.) Bedingt durch die erhebliche Preisanhebung von 49,00 Euro auf 78,00 Euro monatlich, habe ich den Stromlieferungsvertrag zum 31.05.2014 gekündigt. Dies habe ich per Einschreiben an immergrün im Zuge meines Sonderkündigungsrecht geltend gemacht.

Antwort von immergrün auf meine Kündigung sowie die Reduzierung des Paketpreises – ich hätte den Vertrag sowie meine Änderungsbegehren spätestens zum 31.01.2014 ändern bzw. kündigen müssen, mir wäre die Preiserhöhung bereits im September 2013 online zugesandt worden.

Daraufhin habe ich Kontakt mit dem Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aufgenommen. Dort wurde mir erklärt, dass eine Preiserhöhung nur dann gültig ist, wenn das Energieunternehmen  die Preisänderung schriftlich und in der öffentlichen Presse veröffentlicht wurde. Eine Mitteilung nur über das Medium Online ist nicht ausreichend bzw. bindend.

Daraufhin habe ich mich an die Schlichtungsstelle –Energie um Abhilfe gewandt.


Die Schlichtungsstelle musste insgesamt dreimal tätig werden, die Kündigung wurde von immergrün anerkannt sowie alle Stromlieferungsrechnungen wurden entsprechend meinen Widersprüchen korrekt durchgeführt.

Hier der Link zu Schlichtungsstelle: www.schlichtungsstelle-ernergie.de

Fazit: Im Servicebereich und in der Buchungsstelle von immergrün muss es zugehen wie in einer „mexikanischen Würfelbude“.


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #40 am: 17. September 2014, 12:01:34 »
Hallo @molli013,

mein Glückwunsch zu Ihrem Erfolg. Zum nachstehenden Punkt
... Daraufhin habe ich Kontakt mit dem Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aufgenommen. Dort wurde mir erklärt, dass eine Preiserhöhung nur dann gültig ist, wenn das Energieunternehmen  die Preisänderung schriftlich und in der öffentlichen Presse veröffentlicht wurde. Eine Mitteilung nur über das Medium Online ist nicht ausreichend bzw. bindend. ...
noch eine Anmerkung:

Diese Auskunft der VZ Brandenburg dürfte NICHT richtig sein. Lediglich für Grundversorgungsverträge bestimmt die Strom-/GasGVV in § 5 Abs. 2
Zitat
Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Für Sonderverträge ist (neben den AGB-Bestimmungen, soweit diese rechtlich überhaupt wirksam sind) das EnWG § 41 Abs. 3 (sowie die übergeordnete EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) maßgeblich
Zitat
Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Bei einem Sondervertrag (insbes. als Online-Tarif so wie der bei immergrün) ist nicht ersichtlich, warum eine Preiserhöhungsmitteilung per Email oder Online unzulässig sein soll. 

Die Preiserhöhungsmitteilungen von immergrün/almado/365 AG (bspw. zu den drastischen Grundpreiserhöhungen ab dem 2. Lieferjahr) waren unwirksam, weil sie versteckt in einer mehrseitigen "Blabla-Info" erfolgten und somit dem gesetzlichen Transparenzgebot nicht genügen.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 17. September 2014, 12:09:46 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline molli013

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #41 am: 17. September 2014, 15:30:53 »
Vielen Dank für den Hinweis,
immergrün ist auf jeden Fall eingeknickt und hat meiner verspäteten Kündigung durch die Mitarbeit der Schlichtungstelle zugestimmt. Ich kann nur allen immergrün-Geschädigten raten, sich an die Schlichtungsstelle für Energie zu wenden. ;)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz