Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
SLP-Berechnungen erläutern lassen !
khh:
Wenn man als Verbraucher grundsätzlich den Zählerstand zu den vertragsrelevanten Terminen - insbes. zum Ablauf des jeweiligen Lieferjahres (ggf. auch zu den Terminen einer mitgeteilten Preisanpassung, bspw. per 31.12. d. J. wg. ab 01.01. veränderter "staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile") - selbst abliest und dem Versorger sowie dem zuständigen Netzbetreiber (ÜNB) mitteilt, ist man von geschätzten bzw. rechnerisch ermittelten Verbräuchen (SLP-Berechnungen) wenig betroffen und muss sich damit praktisch kaum befassen !
str_eik:
--- Zitat von: khh am 29. August 2014, 10:19:29 ---Wenn man als Verbraucher grundsätzlich den Zählerstand zu den vertragsrelevanten Terminen...
--- Ende Zitat ---
@khh
Aufgrund des Wortes "grundsätzlich" stimme ich dem zu.
Sollte man allerdings bei einem Pakettarif unterjährig kündigen, kann die SLP-Berechnung sehr wohl relevant sein, um den berechneten Verbrauch überprüfen zu können. Der tatsächliche Verbrauch wird im Falle des Bestehens eines Pakettarifs erst relevant, wenn dieser über dem liegt, welcher anhand der SLP berechnet wurde.
khh:
@str_eik,
OK, aber wie häufig kommt das vor: 1. sind Paket-Tarife üblicherweise Jahresverträge, also nur bei einer a.o. bzw. Sonderkündigung und 2. ist den meisten Verbrauchern von Paket-Tarifen eher abzuraten.
Gruß, khh
Nachtrag:
Auf welche Rechts- oder Vertragsgrundlage beruft sich almado/365 AG eigentlich bei der praktizierten Berechnung des (zeit)anteiligen Paket-Verbrauchs nach SLP ?
str_eik:
--- Zitat von: khh am 29. August 2014, 10:42:21 ---Nachtrag:
Auf welche Rechts- oder Vertragsgrundlage beruft sich almado/365 AG eigentlich bei der praktizierten Berechnung des (zeit)anteiligen Paket-Verbrauchs nach SLP ?
--- Ende Zitat ---
:o
Das ist eine gute Frage!!!
Ich konnte in den AGB hierzu auf die Schnelle nichts finden.
Das war bei Flexstrom anders (siehe Punkt 2.6. der AGB [Stand: 31.10.2012]). ???
Didakt:
--- Zitat von: Eni am 27. August 2014, 01:57:20 ---
--- Zitat von: Didakt am 26. August 2014, 18:04:06 ---@ Eni
Frage: Wie errechnet sich denn der Vorteil von ca. 30,- Euro?
--- Ende Zitat ---
...Wenn ich es jetzt nochmal genau nachrechne, sind es sogar gut 45,- Euro, die durch eine SLP-Berechnung mindestens mehr gezahlt hätten werden müssen.
Allerdings muss man dazu sagen, dass ein Großteil dieser Differenz ja dann durchaus auch berechtigt ist. "Normalerweise" ist es als Kunde mein Problem, wenn ich einen Volumentarif abschließe, aber dann im Jahresschnitt weniger verbrauche. Diese hohe Differenz kommt ja nur zustande, weil das Unternehmen nun den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet hat und dieser niedriger liegt. Auch niedriger als wenn man nun ganz einfach das Jahresvolumen gleichmäßig auf 7 Monate runterrechnet - ohne Schwankungen.
Dennoch bleibt der Fakt, dass es das Unternehmen vorgezogen hat, so abzurechnen anstatt eine berechtigte SLP-Berechnung erläutern zu müssen.
Zum ungefähren Nachvollziehen von SLP-Berechnungen kann man auch diesen Rechner nutzen:
http://www.musterhaushalt.de/durchschnitt/stromverbrauch/
--- Ende Zitat ---
In diesem Fall war es wohl seitens des EVU das Vernünftigste, den tatsächlichen Verbrauch abzurechnen. Eine Berechnung nach SLP basiert in der Regel letztlich immer auf statistischen prozentualen Durchschnittswerten, die für eine individuelle Anwendung kaum nachvollziehbar zu begründen sind, weil sie schlicht und einfach nicht dem eigenen Verbrauchsgefüge entsprechen können. Es bleibt eine Berechnungskrücke durch vergleichende Betrachtungen, also ein Hilfsmittel, auf das notfalls zurückgegriffen werden muss.
Kurzes Fazit zu den übrigen vorstehenden Beiträgen:
Die in diesen Beiträgen verlinkten Listen sind aus meiner Sicht allesamt für eine individuelle Verwendung untauglich. Zu zufriedenstellenden Ergebnissen können deshalb nur die eigenen permanent vorzunehmenden Zählerablesungen an den maßgeblichen zeitlichen Schnittpunkten und die Meldungen der Zählerstände an EVU und Netzbetreiber führen.
Es ist wie es ist: Die hier im Forum immer wieder bemängelten Abrechnungsprobleme mit dem "Saftladen" in Sachen kWh-Verbrauch beruhen weitestgehend auf eigenem Verschulden.
Nachfolgend beispielhaft das selbst fortgeschriebene Lastprofil meiner Abnahmestelle:
Edit: Tabelle "Eigenes Lastprofil" gelöscht. Das Thema ist hinreichend "ausgelutscht"! :D
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