Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
SLP-Berechnungen erläutern lassen !
Eni:
--- Zitat von: khh am 01. September 2014, 19:33:30 ---Das BGH-Urteil vom 18.07.2012 Az VIII ZR 337/11 Rn 28 u. 29, der § 1 (1) StromGVV sowie die §§ 307 (2) Nr. 1, 308, 309 und 310 (2) können vielleicht zu einem Erkenntniszuwachs bzgl. einer "Leitbildfunktion" der GVV für diesen "Fall" beitragen.
--- Ende Zitat ---
Ich brauchte diesen Erkenntnisgewinn nicht, aber freut mich, dass Sie etwas gefunden haben, was meine Grundannahmen bestätigt.
khh:
--- Zitat von: Eni am 01. September 2014, 20:06:57 ---... freut mich, dass Sie etwas gefunden haben, was meine Grundannahmen bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Ist das so, werden Ihre "Grundannahmen" wirklich bestätigt? Eine "analoge Anwendung" der GVV-Bestimmungen bei Sonderverträgen kommt jedenfalls schon mal nicht in Frage, denn lt. BGH - Zitat "gilt die StromGVV für diese Rechtsverhältnisse weder unmittelbar noch analog" [vgl. auch § 1 (1) StromGVV].
Und entfaltet die StromGVV bzgl. der Zählerablesung wirklich eine - Zitat "Leitbildfunktion im weiteren Sinne"? Wodurch soll denn eine den Sonderkunden inhaltlich einer AGB ggf. auferlegte Selbstablesepflicht (unangemessen) zu deren Nachteil von den Bestimmungen der GVV abweichen [vgl. insbes. § 310 (2) BGB]?
Ich bin nach wie vor nicht überzeugt und habe unverändert meine Zweifel an Ihrer "Grundannahme" :-\.
Netznutzer:
@ Eni
Der Netzbetreiber teilt 365 jeden Monat den genauen SLP-Verbrauch für jede Abnahmestelle mit, die von 365 versorgt wird. Somit liegt 365 Ihr SLP-Schätzungsverbrauch für die Belieferungszeit genau vor. Daher kann 365 ohne großen Aufwand berechnen, wie sich Ihr Paketverbrauch anteilig entwickelt hat, und welche Differenz durch den abgelesenen Zählerstand entstanden ist.
Gruß
NN
Eni:
@Netznutzer
Es wurde doch gar nicht angezweifelt, dass die Versorger dies ohne großen Aufwand können und die entsprechenden Daten verwertbar vorliegen haben.
Das Problem bleibt aber doch, dass die Daten für den Endkunden nicht nachvollziehbar sind, und zwar in dem Sinne, ob wirklich die korrekten SLP-Werte Anwendung finden.
Mein Netzbetreiber war auf Anfrage jedenfalls nicht bereit, mir diese Daten zukommen zu lassen.
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