Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

SLP-Berechnungen erläutern lassen !

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Eni:
Hallo Leidensgenossen,

nachdem meine Sache mit Almado/immergrün/365-AG nun so gut wie abgeschlossen ist, möchte ich hier gerne nochmal einen grundsätzlichen Tipp geben:

Wer unterjährig bei einem Pakettarif kündigt bzw. gekündigt wird, wird sich mit einer anteiligen SLP-Berechnung des Stromverbrauchs abfinden müssen. Es wird also ein Standard-Lastprofil zugrunde gelegt, nachdem die genutzten Monate anteilig berechnet werden. Der tatsächliche Stand des Stromzählers spielt dabei also nur noch eine Rolle, um einen etwaigen errechneten Mehrverbrauch abzurechnen; ansonsten wird das gekaufte Paketvolumen anteilig auf die Verbrauchsmonate aufgeteilt. Bei Almado erfolgt dies durchaus kreativ und ganz sicher niemals zu deren Nachteil. Die Billiganbieter, wie Almado, decken ihre SLP-Berechnungen jedoch grundsätzlich nicht auf. Sie sind für den Kunden nicht nachvollziehbar.

Nachdem ich nun ein Sonderkündigungsrecht durchgesetzt hatte (alles mit Hilfe der Schlichtungsstelle), wies ich das Unternehmen sofort darauf hin, dass nur eine Schlussabrechnung akzeptiert wird, welche für mich als Endkunden detailliert und nachvollziehbar die anteilige SLP-Berechnung aufzeigt.
Die Folge war nun, ohne dass dies gefordert war, das Unternehmen von sich aus nur den tatsächlichen Verbrauch für das 2. Belieferungsjahr in der Schlussabrechnung berechnete. Das ergibt für mich einen Vorteil von ca. 30,- Euro. Warum tut ein Unternehmen, welches normalerweise um jeden Cent feilscht, so etwas? Tja, ich mag nicht öffentlich spekulieren; dazu kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

Man kann jedoch daraus den Schluss ziehen, dass es dringend anzuraten ist, die SLP-Berechnungen zu hinterfragen und ggf. ebenfalls eine nachvollziehbare Aufschlüsselung zu verlangen.

userD0012:
Sehr gut gemacht, Glückwunsch! Ja, diese ominöse SLP-Berechnung ist eine absolute Blackbox - übrigens scheinbar nicht nur bei Almado/365 AG. Bei FlexStrom wurde das Thema seinerzeit auch ausgiebig in einschlägigen Verbraucherforen diskutiert.

Es gibt keinerlei offen zugängliche Quellen im Internet, die aufzeigen, wie eine solche Berechnung eigentlich genau zu erfolgen hat, geschweige denn, wie die (möglicherweise Fantasie-)Rechnungen der einschlägigen Anbieter zustandekommen.

Man sollte sowas in der Tat genaustens prüfen. Ich glaube, da hat man im Zweifelsfall gute Chancen. Wenn man sich dazu im Vergleich die horrenden Transparenzanforderungen an eine stinknormale Mietnebenkostenabrechnung anschaut, die nun wirklich nur aus primitivsten Grundrechenarten besteht, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die aktuell verwendeten SLP-basierten Abrechnungen diverser Stromanbieter auch nur ansatzweise einem wie auch immer gearteten Transparenzgebot aus Verbrauchersicht genügen...

Eni:

--- Zitat von: LearPilot am 26. August 2014, 16:15:30 ---Es gibt keinerlei offen zugängliche Quellen im Internet, die aufzeigen, wie eine solche Berechnung eigentlich genau zu erfolgen hat, geschweige denn, wie die (möglicherweise Fantasie-)Rechnungen der einschlägigen Anbieter zustandekommen.

--- Ende Zitat ---

Das Problem ist sogar noch größer. Es gibt nicht nur nicht entsprechende Quellen, es gibt nicht mal die entsprechenden Vorgaben für die Unternehmen. Es gibt "Leitlinien", aber an die müssen sich die Unternehmen nicht zwingend halten. Sie können eigene Berechnungsmodelle entwickeln. Die sollten natürlich den empirischen Daten irgendwo entsprechen, aber kontrollieren tut dies niemand. Auch nicht die Bundesnetzagentur. Diese habe ich extra deswegen angeschrieben und die sehen sich nicht zuständig und betrachten diese Problematik als Abrechnungsthema zwischen Anbieter und Endkunden, für das sie ganz grundsätzlich keine Zuständigkeit hätten.  :o

Folge:  Im Bereich "SLP-Berechnung" können die Anbieter schalten und walten wie sie wollen. Allerdings unterliegt jeder Posten der Abrechnung dem Transparenzgebot. Wenn also ein Kunde fordert, dass er diese Berechnung erläutert haben möchte, ist das Unternehmen (theoretisch) dazu verpflichtet. Davon abgesehen, bin ich bei meiner Recherche jedoch durchaus auch auf Websites von Stromanbietern gestoßen, die z.B. genau aufführen, mit wie viel Prozent sie z.B. welche Monate berechnen. Das alleine macht so eine SLP-Berechnung ja dann schon einigermaßen nachvollziehbar.

Didakt:

--- Zitat von: Eni am 26. August 2014, 15:59:30 ---...Die Folge war nun, ohne dass dies gefordert war, das Unternehmen von sich aus nur den tatsächlichen Verbrauch für das 2. Belieferungsjahr in der Schlussabrechnung berechnete. Das ergibt für mich einen Vorteil von ca. 30,- Euro. Warum tut ein Unternehmen, welches normalerweise um jeden Cent feilscht, so etwas? 

--- Ende Zitat ---

@ Eni

Frage: Wie errechnet sich denn der Vorteil von ca. 30,- Euro?

Eni:

--- Zitat von: Didakt am 26. August 2014, 18:04:06 ---@ Eni

Frage: Wie errechnet sich denn der Vorteil von ca. 30,- Euro?

--- Ende Zitat ---

Für meinen persönlichen Fall... da ich zunächst eine Jahresrechnung über dann inzwischen fast 19 Monate (bis Ende Juni) erhalten hatte. In der wurden - trotz vorliegenden Zählerstand - die Monate Jan-Juni per SLP berechnet. Eigentlich wurde der gesamte Zeitraum per SLP abgerechnet, aber für die vorausgegangenen 12 Monate das Paketvolumen angerechnet. Ich weiß also, was bis Ende Juni für 6 Monate SLP-mäßig berechnet worden wäre.  Dieser Wert entspricht nun fast auf den Watt genau dem tatsächlichen Verbrauch von jan-Juli (insg. 35 Tage mehr als die ursprüngl. SLP-Berechnung) der jetzt in der Schlussrechnung abgerechnet wird. Wenn ich es jetzt nochmal genau nachrechne, sind es sogar gut 45,- Euro, die durch eine SLP-Berechnung mindestens mehr gezahlt hätten werden müssen.
Allerdings muss man dazu sagen, dass ein Großteil dieser Differenz ja dann durchaus auch berechtigt ist. "Normalerweise" ist es als Kunde mein Problem, wenn ich einen Volumentarif abschließe, aber dann im Jahresschnitt weniger verbrauche. Diese hohe Differenz kommt ja nur zustande, weil das Unternehmen nun den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet hat und dieser niedriger liegt. Auch niedriger als wenn man nun ganz einfach das Jahresvolumen gleichmäßig auf 7 Monate runterrechnet - ohne Schwankungen.

Dennoch bleibt der Fakt, dass es das Unternehmen vorgezogen hat, so abzurechnen anstatt eine berechtigte SLP-Berechnung erläutern zu müssen.

Zum ungefähren Nachvollziehen von SLP-Berechnungen kann man auch diesen Rechner nutzen:

http://www.musterhaushalt.de/durchschnitt/stromverbrauch/

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