Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein

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khh:
Hallo Frank,

wie kommt der GP 189,96 € zustande, war der zu Vertragsbeginn so vereinbart ?

Und wenn Sie bereits 11 Abschläge bezahlt haben, dann würde ich auf die Email zunächst gar nicht reagieren. Falls dann eine Mahnung kommt, dann kann man so verfahren, wie die Betroffenen es in dem in Antwort #39 genannten Thread beschrieben haben.

Gruß, khh

FrankAlexander:
Hallo,

der Grundpreis ist 15,83 EUR/Monat laut Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank

Core2max:

--- Zitat von: khh am 21. Oktober 2014, 15:30:12 ---Hallo Frank,

wie kommt der GP 189,96 € zustande, war der zu Vertragsbeginn so vereinbart ?

Und wenn Sie bereits 11 Abschläge bezahlt haben, dann würde ich auf die Email zunächst gar nicht reagieren. Falls dann eine Mahnung kommt, dann kann man so verfahren, wie die Betroffenen es in dem in Antwort #39 genannten Thread beschrieben haben.

Gruß, khh

--- Ende Zitat ---

Genau, so mach ich das auch. Nach den hier schon gezeigten Erfahrungen wird da wohl eine Mahnung kommen. :)

Verweisen werde ich dann im Widerspruch unter andern auch auf diesen Satz der ja per Email kam.

"Die bis zum Vertragsende noch anstehende(n) Abschlagszahlung(en) leisten Sie daher bitte rechtzeitig bei Fälligkeit per Überweisung"

Laut Vertrag steht ja keine fällige Abschlagszahlung mehr an .

Vielmehr muss ja zum Vertragende die Abschlussrechnung erstellt werden und mit dem 25 % Bonus verrechnet werden.  Naja das wird dann noch ein andere Kampf... 8)

Harris:
Der Laden kann ja sogar recht schnell auf E-Mails antworten :D


--- Zitat ---Sehr geehrter Herr HoltdenHahnvomZaun,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.10.2014 und die Schilderung Ihres Anliegens.
 
Zwar wurde die Umstellung der Zahlungsmodalität in den dem Vertrag zu Grunde liegenden AGB vereinbart:
 
„Wird der Vertrag durch den Kunden (…) vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen." (Ziffer 10 Absatz 2)


--- Ende Zitat ---
Abgesehen davon, dass der Satz in meinen AGB nicht drinsteht... reine Willkür.

--- Zitat ---
Da Ihr Vertrag jedoch bis zum 31.12.2014 läuft und Sie schon vor dem Ende dieser Laufzeit, nämlich am 11.09.2014, gekündigt haben, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Bankeinzug mehr.
 

--- Ende Zitat ---
Ach ja?

--- Zitat ---

Jedoch sind wir stets auf große Kundenfreundlichkeit bedacht und teilen Ihnen daher gerne mit, dass wir ab dem 01.12.2014 den nächsten fälligen Abschlag wieder von ihrem Konto einziehen.
Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie uns bis zum 03.11.2014 ein aktuelles SEPA-Lastschriftmandat zukommen lassen.

--- Ende Zitat ---
Das müsste doch meines Erachtens vorliegen... oder soll ich denen jetzt wirklich ein neues zukommen lassen?

--- Zitat ---Bis dahin bitten wir Sie, die fälligen Abschläge zu überweisen.
 
--- Ende Zitat ---
Ein Teufel ich tun werde.

--- Zitat ---Wir hoffen, dass wir in der Lage waren, Ihre Frage umfassend zu beantworten. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne nochmals auf uns zu.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr almado.de Beschwerdemanagement
--- Ende Zitat ---

Meine Antwort sah ungefähr so aus...


--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,

keine Ahnung welche AGB Sie vor sich liegen haben. In meinen steht unter Ziffer 10 Absatz 2 folgendes:

"(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste
Abrechnungsjahr nach Wahl  des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen
Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der
erste Abschlag wird nicht vor Lieferbeginn fällig. In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der
letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu
erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet. Die
Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich.
Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn
werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Ändern sich gemäß Ziffer 8 (8) die Preise, so ist der Energieversorger berechtigt, die nach der
Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend der Preisänderung anzupassen. Dieses
gilt gleichermaßen bei der Weitergabe der Änderung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen
Belastungen nach Ziffer 8 (9). Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den  in der
Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist  der Energieversorger berechtigt, bei Zahlungen per
Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung  zu
berechnen. "


Die besagte Einzugsermächtigung ist erteilt, ich wurde von Ihnen nicht über eine eventuelle AGB Änderung informiert.

Ich verlange folglich, dass Sie die Abschläge EXAKT wie vertraglich vereinbart einziehen. Das Konto ist Ihnen bekannt.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle bereits eröffnet ist.
Ebenfalls weise ich darauf hin, dass Sie meinen weiteren Verlangen aus meiner Kündigung bis heute nicht nachgekommen sind. Ich werde den Landesdatenschutzbeauftragten NRW heute entsprechend schriftlich informieren. Eine mündliche Vorabinformationen erfolgte bereits gestern.

Ich würde es sehr begrüßen wenn Sie sich an ihre Verträge, AGB und die Gesetze Deutschlands halten würden.

Sollten Sie der Meinung sein, dass ein neues Mandat notwendig wäre erwarte ich die rechtliche Erläuterung wieso das Mandat, welches bis Anfang des Monats scheinbar noch gegolten hatte nun plötzlich nicht mehr gelten soll...

Mit freundlichen Grüßen

Hans GuggindieLuft

--- Ende Zitat ---

Falls jemand mal dringend eine Antwort benötigt... einfach die Schlichtungsstelle möglichst im Betreff erwähnen :D

Core2max:
Du hast doch eine Kündigung zum Ablauf 31. 12. 2014 ausgesprochen und wenn ich das richtig lese hat A dir ja bestätigt das der Vertrag noch bis dahin besteht. Das sind vlt. Feinheiten die ich nicht verstehe aber das Aussprechen einer Kündigung und das wirksam werden derselben sind doch zwei paar Schuhe ,oder?

In meinen AGB 10/2013 stehts genauso wie bei dir und nicht wie von A. zitiert.
Da ich so was halt auch erwartet habe habe ich erst sehr spät gekündigt

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