Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
khh:
--- Zitat von: Christian Guhl am 16. September 2014, 09:42:54 ---... Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.
--- Ende Zitat ---
[Unterstreichung/Hervorhebungen durch khh]
Hallo Christian Guhl,
haben Sie auch eine Quelle (Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteil/e) für Ihre vorstehende Aussage? Mir sind derzeit nur folgende (für den Sachverhalt vielleicht nicht zutreffende :-\?) Ausführungen bekannt:
--- Zitat ---AGB (Individualabrede)
Begriff und Bedeutung
Eine Individualabrede ist gegenüber einer AGB eine individuelle Vertragsabrede. Sie setzt ein gemeinsames Aushandeln der Vertragsbedingungen voraus.
Für das Aushandeln einer Vertragsbedingung ist erforderlich, dass der Verwendungsgegner die reale Chance erhaltet, den Inhalt der Klausel zu beeinflussen.
Beispiel: Enthält ein Vertragstext fünf Vertragsklauseln, wobei vier Klauseln einseitig gestellt worden sind und eine Klausel aushandelbar war und auch ausgehandelt worden ist, dann ist lediglich die ausgehandelte Klausel eine Individualvereinbarung. Die anderen Klauseln sind einseitig vorformuliert und daher AGB.
Eine Individualvereinbarung geht einer einseitig vorformulierten Vertragsbedingung (AGB) vor (§ 305b BGB).
--- Ende Zitat ---
[Quelle: www.jura-basic.de]
Wenn es sich bei dem separat erteilten SEPA-Lastschriftmandat nicht um eine "Individualabrede" sondern nach wie vor um AGB handelt, dann ist die vom Verwender vorgegebene Klausel "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." m.E. eine unangemessen Benachteiligung (§ 307 BGB) des Vertragspartners (z.B. müssen künftige pünktlich zu leistende Abschlagszahlungen selbst überwacht werden, möglicherweise fallen durch Überweisung höhere Kontoführungsgebühren bei der eigenen Bank an, etc.).
Gruß, khh
EviSell:
--- Zitat von: khh am 16. September 2014, 12:54:20 ---
--- Zitat von: Christian Guhl am 16. September 2014, 09:42:54 ---... Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.
--- Ende Zitat ---
[Unterstreichung/Hervorhebungen durch khh]
Hallo Christian Guhl,
haben Sie auch eine Quelle (Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteil/e) für Ihre vorstehende Aussage?
...
--- Ende Zitat ---
@khh,
dies ist hier nachlesbar: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,4372.0.html (einer der in Grundsatzfragen hochgepinnten Threads)
khh:
@ EviSell, danke für den Hinweis.
Aber hätte eine solche (s.o.) Änderung des Kunden in dem separat verlangten/erteilten SEPA-Lastschriftmandat die in dem verlinkten Beitrag beschriebene Auswirkung bzgl. der gesamten AGB/Vertragsregelungen (ist die in Antwort #22 zitierte und hervorgehobene Aussage von 'jura-basic' also falsch) ?
bolli:
@khh
Christian Guhl schrieb
--- Zitat von: Christian Guhl am 16. September 2014, 09:42:54 ---Die Ermächtigung ist meistens ein Teil der AGB. Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern !
--- Ende Zitat ---
Dem ist also auf jeden Fall so, wie RR-E-ft zutreffend erläutert hat. Ob diese Klausel tatsächlich gegen § 307 BGB verstößt, ist meines Wissens bisher noch nicht gerichtlich entschieden, weshalb für den Kunden, der mit der manuellen Überweisung nicht einverstanden ist, eine Unsicherheit bleibt, ob die Gerichte im Klagefall dem folgen werden. Insofern würde ICH als Kunde gut überlegen, wie ich mich verhalte.
Aber selbst ein außerhalb der AGB in einem Energielieferauftrag angehängtes SEPA-Mandat könnte die von RR-E-ft aufgezeigten Folgen haben, da das Angebot ja nicht nur aus den AGB besteht sondern auch aus anderen Angebotsteilen, so z.B. den Preisbestandteilen. Bei einer einseitigen Änderung dieses Angebotes könnte es also auch durch eine SEPA-Änderung zu einem neuen Angebot durch den Verbraucher kommen, mit den von RR-E-ft aufgezeigten Folgen. Selbst wenn ich die Versorger-AGB nicht "angetastet" habe. Insofern wäre ich da vorsichtig. Wir wissen, dass dieser Versorger in bestimmten Dingen durchaus klagewillig ist (vor allem, wenn er sich im Recht wähnt). Da würde ich möglicherweise lieber das Überweisungsrisiko eingehen, wenn ich denn schon bei ihm abgeschlossen habe.
Übrigens das Zitat aus Jura-Basic geht von einer anderen Konstellation aus: Hier wird zunächst ausgehandelt, was auszuhandeln ist (also z.B. der Preis beim Stromvertrag durch Eingabe der PLZ) und dann kommt das Angebot mit den AGB. Dabei ist dann der Preis individual und die AGB sind (möglicherweise) fest. Wenn Sie dann ein Gegenangebot machen, könnte es sein, dass auch die AGB durch ihr Gegenangebot individual werden. Vielleicht würde der Versorger sogar eine Änderung der AGB im Bereich des SEPA-Mandats annehmen und dann hätten Sie Pech gehabt.
ramokap:
Hallo zusammen,
die Schlichtung läuft und die Almado Energy hat mich wieder überrascht. Die letzten 3 Abschläge wurden ohne Ankündigung abgebucht. Die Schlichtung spielt also für diesen Verein keine Rolle, denn meine Antwort steht noch aus und eigentlich hatte Almado vorgeschlagen, dass ich überweisen soll. Ihr könnt euch vorstellen was ich gemacht habe? >>> Rücklastschrift, denn die Abbuchung kann ich nicht zuordnen.:)))
Jetzt werde ich der Schlichtung schreiben, dass eine Abbuchung nur möglich ist, wenn es von der Almado Energy angekündigt wird, denn ich muss sicherstellen, dass mein Konto gedeckt ist.
Übrigens: das gleiche Spielchen versuchen die auch bei meiner Schwägerin und hier haben wir auch nicht überwiesen.
So langsam macht es Spass:)))
Also mein Rat: nicht überweisen, sondern die Schlichtung einschalten!!!!
Grüße
ramokap
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