Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein

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ramokap:
Ich habe heute schon eine Mail von der Schlichtungsstelle erhalten. Das Verfahren ist eröffnet und Almado hat jetzt 3 Wochen Zeit um zu antworten.

Ich erwarte wieder ein Blaaaaaa.. Blaaaaaaa von Almado.

ramokap:
Schlichtung: Eine Antwort von Almado erhalten. Ich solle bitte, bitte die Forderungen für die letzten 2 Monate überweisen und ab dem 1.10. wäre dann eine Abbuchung möglich. Aha? Ich lach mich kaputt, damit hätte Almado wieder sein Ziel erreicht.
Bezüglich Bonus möchte sich Almado auch nicht richtig äußern. Eine Prüfung wäre erst nach Beendigung möglich.
Sollte ich jetzt überweisen?

khh:

--- Zitat von: ramokap am 08. September 2014, 12:08:01 ---... Bezüglich Bonus möchte sich Almado auch nicht richtig äußern. Eine Prüfung wäre erst nach Beendigung möglich. ...
--- Ende Zitat ---

@ramokap,

das ist ja tatsächlich auch so ;) und daher u.a. den Bonus mit der Übermittlung des Schlusszählerstandes einfordern !

Gruß, khh

khh:
Der derzeit von der 365 AG & Co. verwendete Auftrag "SEPA Lastschriftmandat" lautet:

--- Zitat ---Ich/wir ermächtige(n) die Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank: DE34ZZZ00000117309,
Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung.
--- Ende Zitat ---

Die Formulierung "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." würde ich ändern in "Dieses Mandat erlischt automatisch zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung." !!!

Christian Guhl:

--- Zitat von: khh am 15. September 2014, 18:07:00 ---Die Formulierung "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." würde ich ändern in "Dieses Mandat erlischt automatisch zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung." !!!

--- Ende Zitat ---
Die Ermächtigung ist meistens ein Teil der AGB. Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.

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