Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein

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ramokap:
@KHH Danke für die Informationen:
ich habe vorhin diese Mail abgeschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Abschlag von 91€ ist immer noch nicht abgebucht. Bitte unverzüglich abbuchen.
Die Einzugsermächtigung liegt ihnen vor, dass habe ich ihnen am 21.8.2014 mitgeteilt.
Falls ich bis zum 01.09.2014 keine Antwort von ihnen erhalte, werde ich meine Rechtschutzversicherung incl.
Schlichtungsstelle einschalten.

Grüße
ramaokap
PS. Weitere Berichte folgen.

khh:
In einem solchen „Fall“ gibt es zwei Möglichkeiten: 1. das „Spielchen“ von almado/365 AG mitmachen und nach Aufforderung selbst überweisen, oder 2. auf die Abschlagsabbuchung per SEPA-Mandat bestehen.

Als Betroffener würde ich folgendermaßen verfahren:

1. Im ersten Vertragsjahr würde ich pünktlich selbst überweisen, um keinen „Nebenkriegsschauplatz“ zu eröffnen, der nicht zielführend ist. Schließlich geht es vorrangig darum, den Vertrag zum Ende des 1. Liefergahres zu beenden und den vollen Bonus zu kassieren.
Wer sich die Arbeit machen will, kann almado ja per Einschreiben-Einwurf mitteilen, dass die Überweisung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt und dass eine Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de geht, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen die Wiederaufnahme der Lastschriftabbuchung bestätigt und praktiziert wird.

2. Befindet sich der Vertrag bereits in einem Folgejahr, würde ich NICHT selbst überweisen und vom Versorger per Einschreiben-Einwurf verlangen, dass von dem von mir gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG gewählte SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch gemacht wird (soll der Laden das Vertragsverhältnis doch gerne selbst vorzeitig kündigen).
Begründen würde ich diese Forderung mit der vorgenannten EnWG-Bestimmung sowie damit, dass allein almado sich gemäß § 293 BGB als Gläubiger in Annahmeverzug befindet, weil das erteilte SEPA-Mandat mit der Kündigung des Vertrages NICHT widerrufen wurde. Als Schuldner der Abschlagsforderungen hat man almado auch keinen Anlass gegeben (bspw. durch Nichteinlösung einer Lastschrift), eine andere Zahlungsart zu verlangen (vgl. § 297 BGB).
Außerdem würde ich die Wirksamkeit der in der maßgeblichen AGB ggf. enthaltenen in Antwort #5 zitierten Klausel bestreiten und mich auf § 305c Abs. 1 BGB (überraschende AGB-Klausel) und § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des AGB-Verwenders) berufen.
Und selbstverständlich würde ich ankündigen, dass eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erfolgt, falls Mahnungen kommen oder mit einem Inkasso-Dienstleister gedroht wird.

Aber wie gehabt: Jeder muss für sich selbst entscheiden, wie man einen solchen Fall händeln will ! 

ramokap:
Heute habe ich eine Mail von der Verbraucherzentralle NRW in Düsseldorf erhalten! Meine Unterlagen habe ich schon abgeschickt.
Die Verbraucherzentrale strebt eine Klage an.

@KHH: meine Alternativen!
-Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte nicht überweisen und auf sein Recht pochen. Der Laden könnte jeder Zeit pleite gehen.
- Wer keine hat, kann zahlen.
 


(Edit DieAdmin: Email-Text gelöscht]

khh:

--- Zitat von: ramokap am 27. August 2014, 16:09:58 ---@KHH: meine Alternativen! ...
--- Ende Zitat ---

@ ramokap,

OK, meinerseits keine Einwände ;), jede/r so, wie man es in eigener Sache für richtig hält !

Und wenn die VZ NRW zu diesem Sachverhalt tätig wird, dann ist das sehr zu begrüßen :).

Gruß, khh

ramokap:
Nachdem ich zwei weitere sinnlose Schreiben von diesen Hobbyanwälten erhalten habe, habe ich heute ein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Meine Rechtschutzversicherung wartet auch schon:))))
Noch mal mein Rat!!!!!!!!!!!!!!
Bitte nicht überweisen, dieser Laden ist bald pleite. Leider haben die schon genug abgezockt.

Übrigens: meine Schwägerin hat auch eine Mahnung erhalten. Bei ihr werden wir auch nicht überweisen.

Grüße
ramokap

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