Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
365AG Strom-
roland R:
365 AG - Nur Klagen hilft
Hierbei handelt es sich wirklich um eine richtige Abzocke von Kunden. Ziel ist es einfach so viel Geld der Kunden in das Unternehmen zu bekommen, ohne zu Zahlen.
Urteil Stiftung Warentest: Mangelhaft
365AG reagiert nur im Falle, dass es darum geht, Geld zu bekommen. Im Falle von Rückzahlungen an Kunden gibt es keine Reaktion.
Man muss hierzu noch anmerken, dass zu 365AG auch eine Inkasse-Firma gehört, die mit massiven Druck Kunden zu Zahlungen bewegt.
Aufgrund der engen Margen dieser sogenannten Stromanbieter kann dieses System zu so funktionieren, dass - wie in einem Schneeballsystem- so viele Kunden geworben werden, die über überhöhte Abschlagszahlungen und das nicht Ausbezahlen der Bonuszahlung so viel Geld in das Unternehmen einbezahlen und so wenig wie möglich ausbezahlt wird. Da auf Kundenschreiben nicht reagiert wird, hilft nur der Gang zum Anwalt. Und da nicht einmal auf Schreiben vom Anwalt reagiert wird, hilft nur die Klage. Die Klage vor dem Amtsgericht kann nur empfohlen werden, da es wohl noch keinen bekannten Fall gibt, dass ein Kunde verloren hat. Außerdem ist dies auch ein Mittel dem Unternehmen deutlich zu machen, dass die Kosten des Verfahrens von 365AG zu tragen sind - quasi als Entschädigung für mangelhafte Kommunikation mit dem Kunden (hier spricht man auch von Vorsatz).
Bonuszahlung: Wird versucht zunächst über Verkürzung der Vertragslaufzeit oder das vorsätzliche Erzwingen von Verfahrensfehlern zu umgehen. Wenn dies alles nicht hilft, dann wird der Bonus einfach nicht ausbezahlt. Im Prinzip, wird die Stromrechnung so teurer als beim Grundversorger.
Abschlagszahlung: Wird in der Regel viel zu hoch angesetzt. Zu dem wird der prognostizierte Verbrauch durch 11 Monate geteilt. Tatsächlich werden aber 12 Monate abgebucht, bzw. man muss 12 Abschläge zahlen. Jetzt merkt dann auch jeder, dass man im Vergleich zur Beispielrechnung viel zu viel bezahlt.
Rückzahlungen aufgrund Verbrauchsgutschrift werden über Verrechnungsscheck bezahlt. Dies ist auch irgendwie Masche und ungewöhnlich - vorallem in der heutigen Zeit. In diversen Foren wird auch beschrieben, dass Schecks teilweise nicht ankommen etc.
In der Verbrauchsabrechnung steht auch, dass mit Einlösen des Schecks alle Forderungen beglichen sind. Dies ist natürlich nicht haltbar. Auch wenn der Bonus nicht enthalten ist, der Scheck kann ruhigen Gewissens eingelöst werden und man kann den Bonus immer noch einklagen (hierzu gibt es auch viele Urteile).
Fazit: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat kann sich glücklich schätzen. Wer nicht - vielleicht noch schnell eine abschließen - muss zumindest die Anwaltskosten auslegen, bekommt diese aber nach erfolgreicher Klage wieder.
khh:
Hallo @roland R,
eine Anmerkung zu Ihrem "Fazit": Eine Rechtsschutzversicherung dürfte nur dann leisten, wenn diese bereits vor Abschluss des Versorgungsvertrages bestanden hat! Und die Beauftragung eines Anwalts und/oder eine Klage wird im Regelfall nicht notwendig sein.
Hier im Forum können Sie nachlesen, wie man erfolgreich gegen die 365 AG & Co. vorgehen kann, nötigenfalls mit Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie e.V. - www.schlichtungsstelle-energie.de - und eventueller Info an die Verbraucherzentrale NRW.
Gruß, khh
Beatzekatze:
Bzgl. der Rechtsschutzversicherung sollte man ebenfalls noch dazu sagen, dass man eine dreimonatige Wartezeit zunächst erfüllen muss.
Das bedeutet, dass der Rat, kurz vorher noch schnell eine abschließen eh nicht greift.
@khh,
die Aussage wird so nicht stimmen, dass man vor Abschluss des Versorgungsvertrages abschließen muss. Es darf nur nicht schon in irgendeiner Weise etwas strittig sein. Es darf kein Schriftwechsel mit Fristsetzung oder ähnliches erfolgt sein. Wenn ich lediglich den Versorger gewählt habe, bin damit zufrieden und alles läuft und ich dann eine RS abschließe und es nach der Wartezeit zu einem Streit kommt, wird geleistet.
Genauso kann ich einen Miet-RS abschließen wenn ich den Mietvertrag schon unterzeichnet habe. Es darf halt nur kein Ärger mit dem Vermieter schon anstehen....
khh:
--- Zitat von: Beatzekatze am 27. September 2014, 18:31:17 ---@khh, die Aussage wird so nicht stimmen, dass man vor Abschluss des Versorgungsvertrages abschließen muss. ...
--- Ende Zitat ---
@Beatzekatze,
möglicherweise ist das so, es könnte auch anders sein, wenn nämlich Vertragsbedingungen zum Streitpunkt werden. Aber RS-Versicherungen sind ja nicht explizit Thema diese Threads ;) .
Gruß, khh
Stoevi:
Hier war ja ordentlich was los :D
nochmal ein kleines Update meinerseits:
Habe mittlerweile den Scheck erhalten und eingelöst, das Geld dürfte Anfang nächster Woche auf meinem Konto sein.
SOLLTE es da keine Probleme geben muss ich meine Meinung über 365AG teilweise revidieren, denn ich habe insgesamt betrachtet relativ wenig für meinen Strom gezahlt (irgendwas zwischen 300 und 400€ für 1500kwh in 12 Monaten, müsst ich nochmal genau nachsehen). Bei mir hat ja nun auch die Kündigung und die Auszahlung des Restguthabens gut geklappt und von daher kann man in meinem Fall eigentlich nicht von Betrug oder Ähnlichem sprechen. Trotzdem würde ich almado nicht weiterempfehlen, aus Gründen die ich wohl nicht weiter erläutern brauche :D
Gruß Stoevi
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