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365AG Strom-

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Stromfraß:
Den wirksamen Zugang einer Kündigung nachzuweisen ist mitunter nicht ganz einfach.
Vor 3 Jahren war es mir auch passiert.
Meinem damaligen "Stromvermittler" -er lieferte also nicht selbst, sondern "vermittelte" nur- hatte ich eine Kündigung per Einschreiben geschickt.
Das Problem bestand darin, dass ich diese Kündigung an den zuständigen Kundenservice schickte. Weil ich keine Kündigungsbestätigung erhielt -diese hatte ich angefordert- fragte ich nach. "Das ist alles an den Geschäftsführer gegangen", wurde mir gesagt. Kurze Zeit später gab es diesen Kundendienst nicht mehr und der GF hat abgestritten, jemals eine Kündigung erhalten zu haben.

khh:
@Stromfraß,

der Zugang einer Kündigung ist IMMER "ganz einfach" nachzuweisen, wenn man so verfährt, wie von @bolli aufgezeigt:


--- Zitat von: bolli am 24. September 2014, 07:31:18 ---... Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit nur zugegangen sein. Um dieses sicherzustellen empfiehlt sich eine Zustellung mit Nachweis (je nach Geschmack und Zeitpunkt der Kündigung Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein). Ideal ist bei "problematischen Versorgern" auch, wenn noch jemand (am besten kein direktes Familienmitglied) bestätigen kann, dass sich in dem Briefumschlag tatsächlich die Kündigung befand.
--- Ende Zitat ---

Wobei ich das "Einschreiben-Einwurf" favorisiere, denn der im Internet nachzuverfolgende von der Post dokumentierte Einwurf in das Postfach oder den Briefkasten des Adressaten (bei Einschreiben-Rückschein wird die unterschriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers benötigt) ist gem. BGH-Rechtsprechung ein gerichtsfester Zugangsnachweis !

Der Ihrerseits immer wieder gern angeführte "Spezialfall" ProEnergie / EnerGen Süd ist hier nicht relevant.

Stromfraß:

--- Zitat ---Der Ihrerseits immer wieder gern angeführte "Spezialfall" ProEnergie / EnerGen Süd ist hier nicht relevant.
--- Ende Zitat ---
Mag sein, dass es bei mir ein "Spezialfall" war.
Ich weiß aber von Hunderten Kunden, denen es ähnlich ging.
Der GF hat einfach abgestritten, Kündigungen erhalten zu haben.
Der Einlieferungsschein für mein Einschreiben hat mir nichts genutzt.

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 24. September 2014, 14:22:14 ---... Der Einlieferungsschein für mein Einschreiben hat mir nichts genutzt.
--- Ende Zitat ---

Der "Einlieferungsschein" ist ja auch kein Zugangsnachweis. Dazu ist entweder die über die Sendungsverfolgung ersichtliche "Einwurf-Dokumentation" durch die Post auszudrucken oder es wird der unterzeichnete "Rückschein" benötigt ! 

Stromfraß:
khh, heute bin ich klüger.
Im konkreten Fall hätte mir die "Einwurf-Doku" aber kaum etwas genützt.
Der Kundendienst hatte angeblich alles an den GF weitergeleitet und dieser hatte nichts erhalten - behauptete er.
Übrigens, um die Sache abzuschließen, fand sich meine Kündigung nach 2 oder 3 Monaten. In der Zwischenzeit wurde ich aber zu einem neuen Versorger "vermittelt". Dieser wollte natürlich ordentlich abkassieren, was ihm allerdings nur tlw. gelang. Das gehört aber nicht hierher, sondern eher zum Thema "Schlichtungsstelle".

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