Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
PLUS:
--- Zitat von: bolli am 14. April 2015, 15:26:42 ---
--- Zitat von: PLUS am 14. April 2015, 10:53:35 ---@bolli, was Sie da als Widerspruch lesen wollen, ist eine weiter einschränkende Ergänzung. Wenn unter dem Richtzeichen Parken nur für PKW noch das Ergänzungschild "Parken nur mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std" angebacht ist, dann steht das nicht zum Widerspruch sondern zur weiteren Einschränkung.
--- Ende Zitat ---
Der BGH hat schon mehrfach mit seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass er irreführende Formulierungen oder solche die für den Verbraucher widersprüchlich sein könnten auch zugunsten der Verbraucher auszulegen vermag. Und nicht alles was für SIE eindeutig ist, mag auch für die Richter bis hin zum BGH eindeutig sein. Insofern bleibt es abzuwarten, was aus entsprechenden Verfahren raus kommt, so sie denn eingeleitet werden. Es gilt auch hier: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt !
--- Ende Zitat ---
Wie gut, dass wenigstens die Straßenverkehrsordnung in aller Regel nicht ausgelegt werden kann und dort solche Diskussionen nicht geführen werden müssen oder besser können. Ja, gerne würde ich sehen was die Richter des BGH zu einer solchen Formulierung entscheiden würden, vielleicht geht ja einer der Streiter hier diesen weiten Weg.
Zumindestens sahen schon Richter keine überraschende und mehrdeutige Klauseln und kamen zu diesem Schluss: "Durch den Umstand, dass der Beklagte Betreiber einer Photovoltaikanlage ist, kommen genau diese Klauseln in den Stromlieferbedingungen zum Zug und der Beklagte hat keinen Anspruch auf den streitgegenständlichen Bonus.". Siehe schon Antwort #83
khh:
--- Zitat von: PLUS am 14. April 2015, 13:53:21 ---... Eine Kontrahierungszwang nach "Spezialgesetz/-Verordnungen" gibt es in Bezug auf die Grundversorgung (siehe § 36 EnWG). Vielleicht noch mit § 18 EnWG Allgemeine Anschlusspflicht für den Netzbetreiber. Dann gibt es noch die Abnahmegarantie für den EE-Strom. .... wo sonst noch ?
--- Ende Zitat ---
Was hat denn jetzt "Kontrahierungszwang" mit dem Thema des Threads zu tun, wo bereits seit mindestens
1 Jahr ein Vertragsverhältnis besteht?
Als User eines Verbraucher-Forums (!) könnte man ja vielleicht auch mal fragen, warum 365 AG & Co. nicht
- wie bei der Überprüfung der Bonität der Kunden - vor Annahme eines angetragenen Vertrages googelt und
à la NSA auf der Suche nach PV-Anlagen und Klein(st)gewerbe unterwegs ist.
@PLUS, ich bleibe dabei: allein S I E diskutieren h i e r einseitig (s.u. !), undifferenziert und regelmäßig mit Ignorierung des unterschiedlichen Wortlauts der jeweils geltenden AGB-Version. Tolle Hilfe! :( :( :(
Ob der Bonus eines Stromkunden etwas mit EEG und Ihrem "Ich haben etwas gegen die extreme Förderung und gegen Sonderbehandlungen zu Lasten Dritter und hier riecht es wieder einmal gewaltig nach Sonderbehandlung" blablabla zu tun hat, sollen die Leser beurteilen. ::)
PLUS:
--- Zitat von: khh am 14. April 2015, 17:51:39 ---Was hat denn jetzt "Kontrahierungszwang" mit dem Thema des Threads zu tun, wo bereits seit mindestens 1 Jahr ein Vertragsverhältnis besteht?
...
@PLUS, ich bleibe dabei: allein S I E diskutieren h i e r einseitig (s.u. !), undifferenziert und regelmäßig mit Ignorierung des unterschiedlichen Wortlauts der jeweils geltenden AGB-Version. Tolle Hilfe! :( :( :(
Ob der Bonus eines Stromkunden etwas mit EEG und Ihrem "Ich haben etwas gegen die extreme Förderung und gegen Sonderbehandlungen zu Lasten Dritter und hier riecht es wieder einmal gewaltig nach Sonderbehandlung" blablabla zu tun hat, sollen die Leser beurteilen. ::)
--- Ende Zitat ---
Aber, aber @khh, jetzt werden Sie ausfallend. Der Hinweis auf den nicht bestehenden Kontrahierungszwang bezog sich auf Ihre Antwort in #105 mit den herausgestellten "Spezialgesetz-/Verordnungen" zur Energieversorgung, wo Sie mich ausschnittsweise zitieren und den Auschnittstext bezweifeln.
Die "Spezialgesetz-/Verordnungen" gibt es in diesem Zusammenhang nicht, die §§ 305-307 BGB gehören zum allgemeinen Privatrecht und nicht zu einem Lex Photovoltaik. Also keine Sonderbehandlung ;)!
bolli:
--- Zitat von: PLUS am 14. April 2015, 16:16:49 ---Zumindestens sahen schon Richter keine überraschende und mehrdeutige Klauseln und kamen zu diesem Schluss: "Durch den Umstand, dass der Beklagte Betreiber einer Photovoltaikanlage ist, kommen genau diese Klauseln in den Stromlieferbedingungen zum Zug und der Beklagte hat keinen Anspruch auf den streitgegenständlichen Bonus.". Siehe schon Antwort #83
--- Ende Zitat ---
Ich will hier keine Richterschelte betreiben, auch nicht zu Lasten von Richtern an Amtsgerichten, aber dass manches Urteil eines AG in der Vergangenheit schon durch höhere Instanzen "kassiert" wurde, ist uns beiden als langjährige Leser des Forums doch wohl bekannt. Und dabei waren durchaus auch Klauseln, bei den wir zunächst nicht gedacht hätten, dass SO entschieden würde. Die BGH-Richter sehen oft Dinge etwas anders, manchmal (leider) auch zu Lasten der Verbraucher (man denke an die Sockelpreistheorie in der Grundversorgung), aber durchaus auch des öfteren zu Gunsten der Verbraucher. Und inwiefern die Klauseln des besagten Versorgers in einigen Varianten z.B. einen Überrumpelungs- oder Täuschungsversuch des Verbrauchers beinhalten, kann man aus rechtlicher Sicht sicherlich unterschiedlich beurteilen.
Da es hier um PV-Anlagenbetreiber geht, ist mir IHRE Beurteilungsweise durchaus klar. ;)
Ich beurteile Aussagen aus Urteilen übrigens immer gerne anhand eines kompletten Urteils, damit man den Kontext, in dem bestimmte Aussagen stehen, auch bewerten kann. Das o.a. Urteil liegt mir leider nicht in Gänze vor und ich konnte es auch im netz nicht finden, weshalb ich eine weitere inhaltliche Bewertung der angeführten Aussagen auch nicht tätigen werde.
PLUS:
--- Zitat von: bolli am 15. April 2015, 08:08:54 ---Da es hier um PV-Anlagenbetreiber geht, ist mir IHRE Beurteilungsweise durchaus klar. ;)
Ich beurteile Aussagen aus Urteilen übrigens immer gerne anhand eines kompletten Urteils, damit man den Kontext, in dem bestimmte Aussagen stehen, auch bewerten kann. Das o.a. Urteil liegt mir leider nicht in Gänze vor und ich konnte es auch im netz nicht finden, weshalb ich eine weitere inhaltliche Bewertung der angeführten Aussagen auch nicht tätigen werde.
--- Ende Zitat ---
@bolli, wenn hier immer wieder im Zusammenhang von PV-Anlagen von "Überrumpelungs- oder Täuschungsversuchen" die Rede ist, dann geht das am Kern vorbei. Es gibt keine LEX PV. Im § 305c BGB steht etwas von überraschenden und mehrdeutigen Klauseln. Das gilt generell und ist nicht als Sonderregel für PV-Anlagenbereiber gedacht. Siehe schon die Überschrift zum Thema!
Das gesamte Urteil steht leider nicht zur Verfügung. Ich werde mich jetzt aber auch nicht darum bemühen, so wichtig ist mir die Sache dann doch wieder nicht. Der gezeigte Auschnitt bezieht sich aber genau auf § 305c BGB als Maßstab.
Die Begründung ist klar und nicht missverständlich. Ist die Klausel im Sinne von § 305c BGB überraschend, dann gilt das generell und rechtfertigt keine Sonderbehandlung weder hin noch her.
Richtig erkannt, gegen die zahlreichen und zunehmenden Sonderbehandlungen in diesem Bereich hat sich langsam eine wohl begründete Allergie entwickelt. Die Pollenflugsaison hat hier das ganze Jahr Hochkonjunktur. ;)
Ich bin da halt noch ein echter Verbraucher und kein subventionierter Energieerzeuger. Deshalb ist für mich nicht immer erkennbar, wessen Interessen hier im Verbraucherforum eigentlich vertreten werden. Ich tausche nicht gerne alte Monopolsitutionen gegen ein verkapptes EEG-Monopol, das ständig verfeinert und ausgebaut wird. Teufel gegen Beelzebub ist keine akzeptable Alternative.
Die schon oft vorgebrachte Forderungen nach einer markt- und wettbewerbsorientierten Umgestaltung der EE, u. a. durch die Monopolkommission, wird zwar immer wieder von der Politik zur Kenntnis genommen, verflüchtigt sich dann nicht nur schnell, im Gegenteil, es wird, wie man sieht, mit starker Lobbyarbeit, an allen Ecken immer schlimmer.
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