Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Naturbursche:
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt.
Meine Frage: könnte ich nicht einfach jetzt - da ich von der Erhöhung erfahrener haben, von meinem sondernündigungsrecht gebrauch machen? Dann wär ich den Laden los und der Spuk hätte ein Ende.
bolli:
--- Zitat von: Naturbursche am 04. August 2014, 08:17:43 ---Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt.
Meine Frage: könnte ich nicht einfach jetzt - da ich von der Erhöhung erfahrener haben, von meinem sondernündigungsrecht gebrauch machen? Dann wär ich den Laden los und der Spuk hätte ein Ende.
--- Ende Zitat ---
Problem könnte hier sein, dass eine außerordentliche Kündigung JETZT nicht mehr möglich ist, da Sie die Abrechnung ja schon im Juni erhalten haben.
ABER: Wenn Sie den höheren Grundpreis jetzt in der Abrechnung entdeckt haben, dürfte die Abrechnung doch wohl nicht mehr stimmen, oder ? Es wäre ungewöhnlich wenn Almado nicht schon ab März den höheren Grundpreis berechnet hätte. Damit wäre die Rechnung aber falsch gewesen und müsste per Widerspruch angegriffen werden (mit eigener Berechnung).
Ich empfehle ebenfalls (wie khh oben schon erwähnte) die AGB-Preisanpassungsklausel dem. § 307 BGB als unwirksam zu rügen und etwaige Preisanpassungen nicht anzuerkennen. Dann die Einzugsermächtigung entziehen und nur noch nach eigener Berechnung überweisen (ggf. Überschuss aus dem ersten Jahr wg. erhöhtem Grundpreis anrechnen, auch wenn das rechtlich strittig sein mag, Mahnungen bekommen Sie bei eigener Rechnung eh). Meist reagiert der Anbieter dann so wie Sie es gerne hätten. ;)
khh:
--- Zitat von: Naturbursche link=topic=19140.msgäch110327#msg110327 date=1407133063 ---... Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt. ...
--- Ende Zitat ---
Lediglich informativ als (angeblich) geltender Tarif aufgeführt oder auch tatsächlich (ggf. für welchen Zeitraum des 1. Lieferjahres) abgerechnet ?
Ich frage deshalb, weil eine hier genannte Aufrechnung fragwürdig ist (vgl. §§ 387 ff BGB) und wg. vielleicht weniger Euro sollte man m.E. nicht riskieren, selbst möglicherweise rechtswidrig vorzugehen, was in einem eventuellen Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren wohl kaum gut ankommen dürfte.
Didakt:
@ khh,
kurzer Einwurf von mir: Wenn @ Naturbursche eine reine Jahresabrechnung erhalten hat (Juni 13 bis Mai 14 oder Mitte Juni 13 bis Mitte Juni 14) und es sich um einen Vertrag mit "12 Mon eingeschränkte Preisgarantie" handelt (eigentlich die gängige Version), dürfte in dieser Abrechnung noch keine Grundpreiserhöhung enthalten sein. Ich selbst gebe in einem Fall wie diesen nur eine Empfehlung ab, wenn mir Abrechnung und Vertrag zur Kenntnisnahme gegeben wird. Dann kann man kurz, bündig und treffend antworten!
MfG
Naturbursche:
Zur Klärung folgende Hinweise:
In dem pdf von November steht, dass der neue erhöhte Grundpreis ab dem 15.6.2014 gilt (siehe unten, Hervorhebung von mir):
---
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Veringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpasen, der
hiernach bei 24,36 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bite der Grafik.
Nach ofizieler Bekantgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <htp:/www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekant
geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einflus haben. Denoch könen wir Ihnen bereits jetzt eine
volumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 15.06.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif almado einfachgrün garantieren wir diese Konditonen automatisch und unwideruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg volumfänglich geschützt.
---
In der Abrechnung von Juni 2014 steht (hervorhebung von mir):
Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfast ale Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. almado-ENERGY ist
somit jederzeit berechtigt - sofern nicht vertraglich ausgeschlosen - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.
EEG, KWKG, Konzesionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben. Ihr aktueler
Brutoarbeitspreis: 0,2436 €/kWh, Ihr aktueler Brutomonatsgrundpreis: 19,95 €. Weitere Tarifnformationen zu Steuern, Umlagen und
Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.
Rücktritsrecht, Dauer, Kündigungstermin und -frist:
Über die gesetzlichen Rücktritsrechte hinaus besteht kein Rücktritsrecht. Der Stromliefervertrag wurde für eine Dauer von 12 Monaten
geschlosen. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: 14.06.2015. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit
einer Frist von 12 Wochen vor Ablauf der jeweilgen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
---
Die Abrechnung von Juni 2013-Juni 2014 ist also korrekt.
Für Juni 2014-Juni 2015 gilt dann der höhere Grundpreis - diesen würde ich gerne wg. Intransparenzt oder der ABG-Preisanpassungsklause (Frage: was ist denn das?) widersprechen.
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