Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung

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khh:

--- Zitat von: Didakt am 04. August 2014, 13:00:30 ---... Ich selbst gebe in einem Fall wie diesen nur eine Empfehlung ab, wenn mir Abrechnung und Vertrag zur Kenntnisnahme gegeben wird. Dann kann man kurz, bündig und treffend antworten!
--- Ende Zitat ---

So ist es! Aber auf meine Anfrage in Antwort #1  kam leider zunächst (zu) wenig ;).


@Naturbursche,

OK, dann ist das jetzt ja auch geklärt: Die Abrechnung für das 1. Lieferjahr vom 15.06.2013 bis 14.06.2014 war lt. Ihren Angaben korrekt und damit hat sich auch das Thema "Aufrechnung" erledigt.

Gehen Sie so vor wie aufgezeigt. Mit der Formulierung "zum Ablauf des 14.06.2015" würde ich bereits jetzt per Einschreiben-Einwurf ordentlich kündigen, damit almado/365 AG gleich sieht, dass "Versuche" weitreichende Folgen haben.

Gruß, khh 

 

khh:

--- Zitat von: Naturbursche am 04. August 2014, 13:05:29 ---... Für Juni 2014-Juni 2015 gilt dann der höhere Grundpreis - diesen würde ich gerne wg. Intransparenzt oder der ABG-Preisanpassungsklause (Frage: was ist denn das?) widersprechen.
--- Ende Zitat ---

Der Grundpreiserhöhung wg. Intransparenz der "versteckten" Preiserhöhungsmitteilung widersprechen und außerdem die Wirksamkeit der verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB bestreiten, das reicht (vorerst) völlig aus und almado/365 AG wird wissen, was damit zum Ausdruck gebracht wird.

Wer möchte, kann sich in diversen Beiträgen unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile zum ..." informieren, wann von der Unwirksamkeit einer AGB-Preisanpassungsklausel auszugehen ist (vom BGH ist bisher wohl noch KEINER der dort auf den Prüfstand gekommenen diesbzgl. Klauseln die Wirksamkeit attestiert worden ;D).

bolli:
Und nicht vergessen, mit dem Widerspruch auch die Einzugsermächtigung entziehen, eine eigene Rechnung aufmachen und NUR DIESES überweisen. Das ganze ebenfalls schriftlich den Versorger in dem Widerspruchsschreiben mitteilen.

Naturbursche:
Leute, ihr seid super!
Ich habe eure Anregungen aggregiert zu folgender Zusammenfassung (damit zukünftige Nutzer auch was davon haben).
Ich hoffe, ich habe alles korrekt wiedergegeben - falls nicht, bitte rückmelden.

---
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Kontakt mit Ihrer Hotline in KW 31 (2014) erfuhr ich zufällig erfuhr ich zufällig von der Erhöhung des Grundpreises ab 15.6.2014. Das pdf-Dokument - aus welchem diese Erhöhung hervogehen soll - habe ich mir nochmal zusenden lassen und fand darin auch versteckt den Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da sie nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher möchte ich Sie bitten, die Abschlagzahlung von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren.

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig leisten
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.49€
usw.

Schließlich kündige ich hiermit ich meinen Vertrag zum Ablauf des 14.06.2015.

Viele Grüße,
Naturbursche

-------

khh:

--- Zitat von: Naturbursche am 04. August 2014, 17:47:00 ---... Ich hoffe, ich habe alles korrekt wiedergegeben - falls nicht, bitte rückmelden. ...
--- Ende Zitat ---

Vorschlag für kleine Änderungen bzw. Ergänzungen:


--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Kontakt mit Ihrer Hotline in KW 31 (2014) erfuhr ich zufällig [Streichung Doppelt-Text] von der Erhöhung des Grundpreises ab 15.6.2014. Das pdf-Dokument - aus welchem diese Erhöhung hervogehen soll - habe ich mir nochmal zusenden lassen und fand darin auch versteckt den Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 18.08.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.: 49€
usw., letztmalig am 15.04.2015.

Schließlich kündige ich hiermit ich meinen Vertrag zum Ablauf des 14.06.2015 und bitte um eine entsprechende Bestätigung.

Viele Grüße, ...
--- Ende Zitat ---

Gruß, khh

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